Hallo,
ich habe in 3 Wochen ET und frage mich gerade, ob ich das Elterngeld dieses Mal gleich ab dem 1. Lebensmonat bekomme, da ich zwischen meinem 2. und dem kommenden 3. Kind nicht gearbeitet habe (bin immer noch in Elternzeit, die 2. ist erst 18 Monate). Beim 2. Kind fing das volle Elterngeld erst im 3. Lebensmonat an, da vorher ja Mutterschutzgeld von der KK gezahlt wird + dem Arbeitgeberzuschuss. Und dieser AG-Zuschuss fällt dieses Mal weg bei mir. Ich bekomme nur das Mutterschutzgeld von der KK (diese 13 Euro pro Tag).
Es gibt sicher jemanden, der in einer gleichen Situation ist / war und kann mir weiterhelfen. Es wären schließlich 2 Monate mehr á 375 Euro (300 Euro + Geschwisterbonus).
Liebe Grüße
Antje (ET-20)
Elterngeld gleich ab 1. Lebensmonat, wenn vorher nicht gearbeitet?
Hi,
du bekommst in den ersten 8 Wochen (oder mehr, je nach Geburtstermin halt) Mutterschaftsgeld von der KK, wenn du selbst versichert bist (wenn du schreibst, dass du noch in EZ bist gehe ich mal davon aus).
13 Euro am Tag wäre in allen Monaten außer dem Februar mehr als das Elterngeld, ergo würdest du in allen diesen monate kein Elterngeld bekommen, während du Mutterschaftsgeld beziehst.
Ich denke, für den Monat Februar würde es evtl. bis auf 375 Euro (also das, was du ohne Mutterschaftsgeld Elterngeld bekommen würdest in der Zeit) aufgestockt werden, also dann 364 Euro Mutterschaftsgeld + 11 Euro Elterngeld. da bin ich mir aber nicht sicher, wäre für mich aber logisch.
Rechne mal nach, so lange das Mutterschaftsgeld höher ist als das Elterngeld gibt es kein Elterngeld in der Zeit.
Bei so kurzer Geburtenfolge gibt es nicht mehr als den Mindestsatz EG? Hast du vor dem 2. Kind nicht gearbeitet? Da Monate mit EG-Anspruch herausgenommen werden aus der Berechnung wären bis zum Mutterschutz nur ca. 4 Monate mit 0 Euro in der Berechnung, der Rest der Berechnung wird aus Zeiten von vor dem 2. Kind herangezogen.
Wenn das Elterngeld höher ist als das Mutterschaftsgeld kannst du es m.W. nach ab dem 1. tag beziehen.
Viele Grüße
Miau2
Okay, das klingt logisch. Würde also bedeuten, dass nur die Leute ab dem 1. LM das volle Elterngeld bekommen, die überhaupt nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. über ihren Partner familienversichert sind und somit nur die pauschalen 210 Euro Mutterschutzgeld bekommen???
Ich habe vor meinem 2. Kind gearbeitet. Hatte jedoch nur ein Nettoeinkommen von etwas über 600 Euro. Zum ET nächsten Monat ist meine 2. Tochter dann 19 Monate. Wären also 5 Monate ohne Einkommen und 7 Monate mit dem Einkommen von vor ihr (wenn ich das richtig verstehe. Das gleicht sich ja dann fast aus. Viel mehr als 300 Euro + den Geschwisterbonus werde ich dann nicht Elterngeld bekommen.
Ich hatte beim 2. Kind das Elterngeld splitten lassen auf 2 Jahre, da ich sicher war, dass ich vorher nicht wieder arbeiten gehe. Die letzte Zahlung erhalte ich im April 2011. Aber trotzdem wird ja nur 1 Jahr Elterngeld bei der Berechnung des neuen Elterngeldes ausgegrenzt oder?
LG
Antje
Hi,
das nur ein Jahr ausgegrenzt wird stimmt.
Auch deine erste Annahme mit dem ab 1. LM volles EG wenn... halte ich für teilweise richtig. Es gibt auch andere Fälle, evtl. auch bei dir:
Bei der Berechnung vom EG könnte es auch mit einem niedrigen Einkommen so sein, dass du (geringfügig) mehr EG bekommst als MuSchuGeld.
Bei Berechnungsgrundlagen von unter 1000 Euro erhöht sich das Eg um 0,1% für je zwei Euro, die man unter diesen 1000 liegt.
Also bei dir (mal die 600 genommen, mal 7, plus 5 mal 0, und das ganze durch 12): 350. Damit wärst du 650 von den 1000 entfernt, erhältst also (650/2)*0,1% mehr als die 67%. Alle Klarheiten beseitigt? Kann natürlich durch eventuell abgezogen Werbungskostenpauschalen o.ä. wieder anders aussehen...
Damit könntest du mit Geschwisterbonus etwas über dem Mutterschaftsgeld liegen. Ein paar Euro mehr im Monat schaden ja nicht .
Viele Grüße
miau2
Wenn du schon Mutterschaftsgeld erhältst und dies ist ja auch bei 13 Euro täglich höher als dein Elterngeld, dann wirst du das wieder erst nach dem Mutterschaftsgeld erhalten. Ist das Elterngeld höher, dann gibts beide bis zur Summe des Elterngeldes.