Arbeitsamt: Bewerbungen verpflichtend??

Hallo Mädels!
Vielleicht kennt sich da eine von euch aus. Ich krieg Arbeitslosengeld und muss ja eigentlich 6 Bewerbungen im Monat abschicken, dass ich keine Sperre kriege. Jetzt bin ich dann aber im 7. Monat und frage mich nach dem Sinn von den Bewerbungen. Stellt mich ja eh niemand ein.
Frage: Muss ich trotzdem die Bewerbungen schreiben, damit ich keine Sperre kriege? Obwohls sinnlos ist?

LG Petra#kratz

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Ja du musst die Berwerbungen abschicken, du bekommst ja auch geld von denen dafür , von daher kein großer schmerz.

Außer du fragst direkt nach ob du es nicht sein lassen kannst.

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Ich würde es trotzdem machen weil das aa ist einfach unberechenbar....

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Hallo Petra,

generell bist du auch weiterhin dazu 'verpflichtet'. Allerdings ist das auch eine Absprachesache mit deinem Arbeitsvermittler, da die Vermittlung ja nun wirklich sehr unwahrscheinlich ist.

Am besten würde ich einen Termin machen mit deinem AV oder um einen Rückruf bitten, um das ganze kurz abzusprechen.

So bist du auf der sicheren Seite was die Sperre angeht.

Viele Grüße, Nicole

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Übrigens: Ich arbeite bei AA. Deswegen spreche es lieber ab, egal ob ALG I oder ALG II

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Hallo, bekommst du ALG1 oder ALG2? Also ich bin seit dem 01.01.2011 als arbeitssuchend gemeldet und bekomme ALG1. Ich bin auch im 7.Monat und stehe dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung. Muss also keine Bewerbungen schreiben. Warum auch? Wer stellt schon eine Schwangere ein? Und ausserdem befinde ich mich eh ab dem 24.03. im Mutterschutz und bekomme dann von der KK das Mutterschaftsgeld. Frag doch einfach deine zuständige Sachbearbeiterin. Denn vermittelbar sind wir ja nicht mehr! :-)

leenchen #winke

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ja schreib die, mit der Bemerkung, dass Du ab ... im Mutterschutz wärest...
die Absagen sind Dir gewiss

... aber ALG I sicher

#schwitz

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Also eigentlich musst Du Dich bewerben. ALG1 bekommt man in aller Regel nur wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht.
Schreibst Du nun keine Bewerbungen weil Du der Meinung bist Dich nimmt eh keiner (ewas ja durchaus realistisch ist) stehst Du dem Arbeitsmarkt eigentlich nichtmehr zur Verfügung und verlierst somit Deinen Anspruch.

ABER, es kommt dabei sicherlich auch sehr auf das Wohlwollen Deines Sachbearbeiters an. Also sprich mit ihm und frag einfach nach, wird wohl das beste sein.

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Du weißt doch ganz genau, dass dich keiner mehr einstellen wird. ICH frage mich, warum du ALG kassieren kannst, aber nicht in der Lage bist, wenigstens 6 Bewerbungen zu schreiben! 6 Mal 1,45 € Porto, ein bisschen Papier und Tinte und die Mappen kannst du ja immer wieder verwenden. Ich finde deine Frage unmöglich. Soviel Geld wirst du ja vom ALG noch abzwacken können bis du in Mutterschutz gehst, oder?!

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Hi,

also mir wurde auch noch gesagt, dass ich mich weiterhin bewerben soll, als ich den Antrag gestellt habe. Das war letzten Monat. Bis jetzt habe ich keine einzige Bewerbung geschrieben oder abgegeben.

Ich wurde auch nicht angeschrieben oder so.

Ich habe die Dame, die mir beim ersten Termin gesagt hatte, dass ich mich bewerben solle, gefragt warum? Mich nimmt eh niemand mehr. Da meinte Sie: Ja, da haben Sie recht. #rofl

LG

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Also als ich mich gemeldet habe wollte die Sachbearbeiterin über meine berufliche Situation sprechen nachdem mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Ich habe ihr gesagt das ich mich ja dann im 7.SSM befände und habe ihr dann meinen MuPa vorgelegt mit dem Datum des Mutterschutzes. Als sie das gesehen hat sagte sie das wir uns ja dann das Gespräch über meine Berwerbungen etc. eigentlich sparen können. Denn kein Arbeitgeber würde mich einstellen und das wirkt sich auch nicht auf mein ALG1 aus! Bei der Antragsabgabe habe ich noch mal wegen Bewerbungen gefragt und es wurde mir nochmals versichert das ich keine Bewerbungen schreiben und ich mich auch nicht bis der Mutterschutz eintritt bei ihnen melden muss. Nur dann wenn ich den Bescheid von der KK habe! :-)

leenchen#winke

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Naja, also es ist keine Willkür der AA. Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug vom Alg1 kannst Du in Deinem blauen Merkblatt mit der "1" drauf nachlesen. Alg1 kann der beziehen, der u.a. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn Du Dich dem AMA (Arbeitsmarkt) zur Verfügung stellst, bekommst Du Alg1. Wenn Du das nicht mehr willst, dann werden die Leistungen eingestellt. Da das Sozialgesetzbuch III dies sehr konkret regelt, kannst Du nur auf einen sehr nachgiebigen Arbeitsvermittler bauen,der seinen Job nicht ganz so ernst nimmt. Aber mal ne Gegenfrage: Wie ernsthaft rechnest Du (nach einem Vorstellungsgespräch)eingestellt zu werden?
Da würde ich für meine eigenen Nerven die Bewerbungen raus schicken (hast doch bestimmt eh eine Muster-Bewerbung abgespeichert) und gut ist....

Gruß
Juniorchef