Ich habe heute ein Beschäftigungsverbot für meinen AG erhalten.
Dieser war gar nicht begeistert, Da es ein großes Unternehmen ist über 30 Leute. Und er somit nichts von der KK zurückbekommt verlangt er nun von mir,dass ich Jeden Morgen 35 Kilometer weit fahre. Um dann dort im Büro Kaffekochen etc. mache.
Bei meiner Teilzeitstelle arbeite ich nicht lange ca. 2,30STd die Woche.
Kann diese aber nicht weiter ausüben weil ich dort täglich schwer heben und mich bücken muss.
Für mich ist das nur Rache. Ich verfahre doch mehr Geld wenn ich jeden Tag 70 Kilometer weit fahre.
Darf er das? Oder kann ich mich irgendwas dagegen machen?
Boah ich bin richtig wütend.
Lg Nadja
Beschäftigungsverbot muss ich das machen?
Bin ganz duch den Wind 2,5 Std Täglich.
Hallo Nadja,
erstmal... ruhig Blut!
Das Beschäftigungsverbot hast Du ja nicht aus Jux und Dollerei erhalten.
Dein AG muss das wohl oder übel akzeptieren.... frag am Montag mal beim Amt für Arbeitsschutz nach, ob seine Anweisung so rechtens ist, die interessieren sich immer sehr für solche Fälle
Laß Dir Dein Wochenende dadurch nicht vermiesen...
LG; Runa
Neenee, wenn sie ein BV vom Arzt bekommen hat, weil ihr Arbeitsplatz nicht mutterschutzgerecht ist, dann kann der AG das anfechten.
Der Arzt kann nur wg. gesundheitlicher Probleme ihrerseits ein BV aussprechen.
Gruß,
w
Bv ist bv!!! Ich meine das sich der ag da dran halten muss!! Mit seinem Vorschlag hätte er vor dem bv kommen müssen dann wäre er da wohl mit durch gekommen denk ich! Sicher wissen tue ich das aber leider nicht!
Ein BV aufgrund des nich schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatzes ist m. E. Zuständigkeit des AG, nicht des Arztes.
Wenn sie also keine medizinische Indikation für ein generelles BV hat, kann der AG durchaus im Recht sein.
lies dir den zettel vom BV mal richtig durch. Was ist da angekreuzt??? für alle tätigkeiten? oder nur für ganz bestimmte tätigkeiten?
falsch!
Der AG bekommt alles (100%) von der KK erstattet über die U2 Umlage... egal wieviel Angestellte...
wir sind nur 2 Angestellt und mein AG bekommt es auch!!!
Halte Dich an das BV, informiere auch das örtl. Amt für Arbeits - und Gesundheitsschutz!!! Wenn Dein AG sich nicht dran hält, macht er sich strafbar ... bei mir war das Amt sogar unangekündigt im Büro um nach dem Rechten zu sehn...
Richtig so...
Ruhig Blut, wenn Dein FA Dir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt hat kann Dir Dein Arbeitgeber garnichts.
Ausserdem kann er sich Dein Gehalt wohl wiederholen. So ein Blödsinn von wegen ab 30 und mehr Mitarbeitern ginge das nicht. Da sollte sich der Gute vieleicht mal ein bischen besser informieren.
So ein Humbug!! Ich arbeite bei Telekom und die haben eindeutig mehr als 30 Mitarbeiter ich hatte auch ein BV!
Dein Arbeitgeber kann es sich zurückholen. Ein BV ist kein Urlaub, sondern wurde ausgestellt, weil Dein FA der Meinung ist, dass die Ausübung deiner Arbeit Dir oder dem Ungeborenen schaden kann.
Dein Arbeitgeber bekommt deinen Lohn voll erstattet, sogar die Sozialversicherung. Bei einem Unternehmen mit 30 Mitarbeitern sollte man meinen das man sowas weiß.
Ich danke euch. Ich werde mich am Montag gleich mal beim Amt für Arbeitsschutz kundig machen.
Das BV habe ich bekommen weil ich ständig heben und mich bücken muss.
So bekam ich dann eine leichte Schmierblutung die ich für verfärbten Ausfluss gehalten habe.
Mein FA hat auch richtig geschimpft das ich nicht vorher schon gesagt habe was ich Beruflich mache.
Wollte aber eben nicht zimperlich wirken. Bin ja nur Schwanger und nicht Krank. Aber was nicht geht das geht eben nicht.
Lg Nadja
Ja und was genau ist jetzt lt. BV verboten?
JEDE Arbeit komplett oder das schwere Heben usw.?