Hej mädls,
ich hoffe d. mir vll eine von euch weiterhelfen kann ;)
Ich bin jetzt in der 10ssw (9+5) und mir gehts in der Arbeit derzeit gar nicht mehr gut. Arbeite als Heimhilfe und bin andauernd unterwegs, muss teilweise schwer heben, arbeite mehr als was ich eingestellt bin und auch an wochenenden, etc...
Meine Chefin möchte d. ich mich freistellen lasse, aber lt. dem neuen Gesetz macht es der FA ja erst ab der 16. ssw...und selbst dann muss es nicht sein d. ich freigestellt werde da ich ja nicht wirklich was von den Kriterien erfülle (http://www.moosburger.at/images/stories/Grnde_fr_Freistellungen_gem__3_Abs._3_Mutterschutzgesetz.pdf)
Mein FA meint jetzt d. es mein Arbeitsgeber machen kann aber dieser meint wieder d. d. nicht geht weil das muss ja der FA machen. Jetzt verlangt die Chefin von mir d. ich mich informiere wie das alles funktioniert damit ich eine Freistellun bekomme.
Aber was ist wenn ich von der Arbeit aus nicht freigestellt werde und der FA mir dann ab der 16. ssw auch keine freistellung gibt? Muss ich dann wirklich bis zum Mutterschutz durcharbeiten?
Ich hoffe d. mir jemand von euch weiterhelfen kann ;)
lg
seraja
frühzeitige freistellung (Österreich)
Hi, ich bin aus Österreich!
Du darfst laut Gesetz nicht am WE gar nicht arbeiten. Schwer heben darfst du nicht, und du darfst pro Tag nicht länger als 9 Stunden arbeiten!
Normalerweise stellt dich in diesem Fall nicht der Arzt frei, sondern der Arbeitsinspektor!
Das der FA erst ab der 16. SSW freistellt ist mir neu!
Ausserdem kann dich der FA gar nicht freistellen. Der kann nur eine Empfehlung schreiben, und damit musst du zum Amtsarzt. Der entscheidet dann ob du daheim bleibst oder nicht.
Bis dahin in den Krankenstand gehen.
Aber wie gesagt... deine Chefin muss sowieso den Arbeitsinspektor anrufen, und der stellt dich dann frei!
glg
bhavana 27. SSW
danke für deine Antwort ;)
Ich werde morgen nochmal in der Personalabteilung anrufen und sagen d. die beim Arbeitsinspektor anrufen sollen...vll tut sich dann ja etwas.
Und das mit Wochenenden ist meiner Chefin egal. Als ich sie darauf angesprochen habe meinte sie nur es ist ein Tag wie jeder andere und ich darf/muss (je nachdem wie mans sieht) auch da arbeiten.
wünsch dir noch einen schönen Sonntag ;)
Ich nehme an, bei euch gibt es keinen Betriebsrat
denn dann, könntest du ihn fragen.
Aber das mit den WE finde ich arg.
Würde sofort bei der Arbeiterkammer anrufen und denen Bescheid geben!
Die kümmern sich bestimmt darum!
Und am Besten gehst du derweil in den Krankenstand, bis alles geklärt ist.
Immerhin fühlst du dich ja auch nicht gut, wie du geschrieben hast!
VIEL GLÜCK und lass dir nicht auf der Nase herumtanzen!
Alles Liebe!
BESCHÄFTIGUNGSVERBOTE FÜR WERDENDE MÜTTER
Schwangere Mütter dürfen für bestimmte Arbeiten, die ihre Gesundheit, die
des Kindes oder das Bestehen der Schwangerschaft gefährden, nicht eingesetzt
werden.
Die häufigsten gesundheitsgefährdenden Arbeiten sind:
■ Heben und Tragen schwerer Lasten.
■ Arbeiten, die überwiegend im Stehen zu verrichten sind sowie
■ Arbeiten, die in ihrer statischen Belastung diesen gleichkommen (nach
Ablauf der zwanzigsten Schwangerschaftswoche maximal vier Stunden
pro Tag).
■ Arbeiten unter Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen,
gleich, ob in festem, flüssigem, staub-, gas- oder dampfförmigem Zustand
sowie Strahlen.
■ Arbeiten unter Einwirkungen von Hitze, Kälte oder Nässe, bei denen
eine Schädigung nicht ausgeschlossen werden kann.
■ Arbeiten, bei denen die Gefahr einer Berufserkrankung besteht.
■ Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck (Akkord, Fließband; verboten
ab der zwanzigsten Schwangerschaftswoche).
■ Arbeiten auf Beförderungsmitteln.
■ Arbeiten, die ständig im Sitzen verrichtet werden müssen, es sei denn,
dass Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen der Arbeit gegeben ist.
■ Arbeiten mit häufigem übermäßigem Strecken, Beugen, Hocken und
Bücken sowie übermäßigen Erschütterungen oder
■ Arbeiten, bei denen belästigende Gerüche oder besondere psychische
Belastungen gegeben sind, wenn das Arbeitsinspektorat entscheidet,
dass diese Arbeiten für den Organismus der werdenden Mutter oder
des Kindes schädlich sind.
■ Arbeiten mit besonderer Unfallgefährdung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, werdende Mütter, die selbst nicht rauchen,
so weit wie möglich vor der Einwirkung von Tabakrauch zu schützen. Im
Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsinspektorat, ob eine Arbeit unter ein Beschäftigungsverbot
fällt.
Hallo!
also erstens muss sich dein arbeitgeber an gewisse regel halten - überstunden sind nicht mehr erlaubt, schweres heben ebenso, es gibt bestimmte arbeitszeiten usw..
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464
die freistellung kann nur der FA beantragen. er macht ein kurzes schreiben mit dem gehst du zur Amtsärztin und die entscheidet dann.
allerdings muss gefahr für dich oder dein baby bestehen und wenn sich dein arbeitgeber an die vorgaben hält, dürfte ja kein risiko bestehen.
ich musste damals um meinen frühzeitigen mutterschutz kämpfen!!! ich hatte blutungen seit 5+5, sogar sturzblutungen, lag 2 mal stationär im kh, hatte vorher schon eine fehlgeburt. aber ich wurde woche um woche krankgeschrieben, erst in der 13. woche entschied man, dass es wohl besser ist man schickt mich in mutterschutz, da die blutungen nicht aufhörten.
dass man erst ab der 16. woche in frühzeitigen mutterschutz kann ist mir neu - weißt du seit wann das gelten soll??
lg
Claudia
Das mit deiner Vorgeschichte tut mir echt leid.
Das mit der neuen regelung für den frühzeitigen Mutterschutz gibt es seit 2010/2011. Mann muss jetzt gewisse "Kriterien" erfüllen (http://www.moosburger.at/images/stories/Grnde_fr_Freistellungen_gem__3_Abs._3_Mutterschutzgesetz.pdf) um eben freigestellt zu werden, und selbst dann gibt es Fälle wo die Frauen wirklich mehrmals den frühzeitigen Mutterschutz beantragen mussten.
Hab mir alles etwas leichter vorgestellt um ehrlich zu sein. Im moment bin ich einfach nur noch genervt.
hmmm.. also ich wurde mitte april 2010 in der 13. woche geschickt.
dein arbeitgeber muss deinen arbeitsplatz so gestalten, dass keine gefahr für dich und dein baby besteht, geht das nicht, kann er dich freistellen - auf seine kosten!! ..dein arbeitgeber möchte sich so nur die kosten sparen und die der krankenkasse aufs aug drücken. er hat sich an das gesetz zu halten!
danke übrigens für den link
ich gelte generell als risikoschwangere aber mein FA stellt sich immer total an - ich hab einen uterusfehlbildung, hatte im nov 09 eine fehlgeburt, im august '10 eine stille geburt in der 31. woche, eine mangelernährung aufgrund einer magen-darm-op..
bin gespannt ob ich dieses mal in frühzeitigen mutterschutz geschickt werde, oder ob ich mich mit meinen mobbenden kollegen bis zum schluß ärgern muss..
Du gehst zum Fa der schreibt dich erstmal karnk und stellt ein schreiben aus für den Amtsarzt, der Amtsarzt entscheidet dann ob du freigestellt wirst oder nicht.
mein Fa hat mich bis zur 11 woche krankgeschrieben und danach wurde ich sofort freigestellt.
Grund bei mir, ich hab reine nachtschicht gearbeitet und ich hatte 2006 in der 11ssw eine FG. Das allen ist schon ausschlaggebend für ne freistellung.
Wenn du fragen hast frag mich.
Lg Antje
Ich war am Freitag bei meinem FA und hab ihm halt erzählt wie es ist auf der Arbeit, d. ich momentan total überfordert bin und immer öfter Krämpfe im Unterleib bekomme (teilweise so stark d. ich mich kaum bewegen kann)
Dann meint er halt d. dies kein Grund für eine Freistellung ist und ich muss mich an meinen Arbeitgeber wenden. Krankschreiben tut er mich auch nicht. Ich soll halt darauf schauen d. meine Chefin mir halt nur Arbeiten gibt die ich machen darf - sehr lustig -.-"
und danke für eure antworten ;)
So war mein Fa auch drauf, er meinte ich könne Nachtschichten arbeiten
Hab dann zu einen privaten gewechslet der mich sofort krankschrieb und wie gesagt in der 11 woche hat er die papiere fertig gemacht für den amtsarzt.
Du brauchst von einem Fa das schreiben für den amtsarzt sonst wirst du definitiv nicht freigestellt.
Also wechsel den Fa!!!
hi ich wurde bei meinem sohn damals freigestellt weil ich dauern kotzen musste und das im verkauf an der kasse ja net grad toll ist wenn man im 5 min takt aufs klo läuft mein arzt hat immer gefragt ob er mich freistellen soll weil dort wo ich arbeite auch sehr viel zum heben ist war ca ab der 13.ssw freigestellt hab vom arzt ein atest bekommen ab damit zum amtsarzt und sofort freigestellt aber nur für 6oder 8 wochen am anfang danach wenn die zeit um ist und keine besserung eingetreten ist nochmals atest und zum amtsarzt dann war ich bis zum schluss freigestellt meiner firma war das auch lieber so das ich daheim war muss sagen das war alles 2008 weis net ob sich was geändert hat und in dieser schwangerschaft hab ich zum glück keine propleme und bin auch noch daheim bei meinem sohn lg sonja