Hallo zusammen,
heute mach ich mir grad GEdanken wie das alles finanziell ist....
Mein Vertrag ist befristet bis zum 03.08.2011, bin also ab dem 04.08.2011 arbeitssuchend/arbeitslos, richtig?
ET ist der 14.10.2011 - Wie ist das jetzt - das GEld, was man während Mutterschutz von der KK bekommt (Mutterschaftsgeld?) bekomm ich das dann nicht, weill ich nicht angestellt bin? Denke nicht, oder?
Aber Elterngeld bekomm ich lt der letzten 12 Monate - also die 7 Monate lt. GEhaltsbescheinigg. und die letzten zwei Monate mit Null angerechnet, weil ja arbeitslos? Richtig?
Kann mir jemand Licht ins Dunkel bringen?
LG die überfragte Engel mit Lena (6) und 7+4
Mutterschaftsgeld bei auslaufendem Vertrag?
hab ähnliches problem.... bin gespannt auf die antworten.
bin auch ab 1.7. arbeitslos und ET is am 10.10....
Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher,da ich auch gerade dabei bin mich schlau über sowas zu machen,da ich in einer ähnlichen Situation bin.
Soweit ich weiß beantragst Du das Geld bei der KK und bekommst es von dieser auch. Welchen Betrag weiß ich nicht,aber ich denke,dass die letzten Einnahmen der 12 Monate zusammengezogen werden und dann geteilt durch 12 gerechnet wird.Da Du 2 Monate nichts bekommen hast/wirst,wird das Durchschnittsgeld entsprechend weniger.
Deine KK kann Dir sicher genaueres sagen.
LG nudel
Hallo,
habe bei der Service-Hotline meine KK angerufen - dachte frag einfach mal da nach.
Also der junge Mann hat es mir so erklärt:
Melde mich arbeitslos und bekomme Mutterschaftsgeld in der selben Höhe wie mein Arbeitslosengeld von der KK gezahlt (weil man hier ja nichts aufteilen kann zwischen 13 € KK und Rest AG). Die Zeit des Mutterschutztes wird wohl nicht als arbeitslose Monate mitgezählt. Also bin ich vor Mutterschutz 2,5 Monate arbeitslos und hätte dann nach Elternzeit noch 9,5 Bezugsmonate übrig....
Hoffe so hab ich es richtig weitergegeben und konnte Euch weiterhalfen.
LG Engel
Du hast das mit dem Elterngeld nicht verstanden, Bezugsmonate hast du imemr 12 (inklusaive Mutterschaftsgeld) nach der Entbindung, nur die Höhe wird dann niedriger. Die MOante ohne EInkommen ändenr nichts an der Länge!
DAzu ist die wesentliche Frage, hast du Anspruch auf ALGI?
Wenn ja, gibts dann Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG von der KK, wenn nicht, gibts leider gar nichts!
Wäre dein Vertrag im Mutterschutz ausgelaufen, hätte das ncoh anders ausgesehen!
Du hast das mit dem Elterngeld nicht verstanden, Bezugsmonate hast du imemr 12 (inklusaive Mutterschaftsgeld) nach der Entbindung, nur die Höhe wird dann niedriger. Die MOante ohne EInkommen ändenr nichts an der Länge!
so ist es,
Wie du eben geschrieben hast. Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes.
Beim Elterngeld werden nur die Monate berechnet in denen du gearbeitet hast also vom 14.10.2010 bis zum 14.10.2011.
Googel mal nach Elterngeldrechner da kannste dir das gratis ausrechnen was du bekommen müsstest. Auf manchen seiten geht es das du monatlich angeben kannst und die letzten monate Arbeitslos einfach frei lässt.
Hab nämlich genau dasselbe "problem"
LG Nancy mit Püppi (18+1)