Hallo ihr Lieben
Ich habe ein kleines "Problemchen" wegen der Rufpauschale meiner Hebamme.
Also mal von vorne. Ich bin bei ihr seit ca. der 9. Woche.
Damals sagte sie mir schon, dass ich zwischen der 28. und 30 Woche die Rufpauschale überweisen müsse.
Nun sieht es aber so aus, dass ich diese wohl gar nicht in Anspruch nehmen kann.
Erstens entbinde ich in einer Klinik, in welcher sie keine Belegbetten hat. Unser Kleiner hat Auffälligkeiten am Herzchen, somit gehen wir in ein Krankenhaus mit Kinderklinik.
Das ich nicht in "ihrer" Klinik entbinde, war vorher schon klar. Denn dort habe ich meine Große schon entbunden, das Personal war mehr als inkompetent und wir sind beide gerade so mit dem Leben davon gekommen. Das hatte ich auch von Anfang an mit ihr besprochen und wir haben uns darauf geeinigt, dass ich sie trotzdem rufe, falls ich Wehen bekomme und sie schauen kommt ob es los geht und uns dann losschickt. Für meine Große auch gut, so müssen wir sie nicht bei Fehlalarmen in Aufregung versetzen.
Jetzt sieht es aber so aus, dass ich sowieso einen geplanten KS bekomme. Meine Plazenta sitzt vor dem Muttermund. Bei meiner Großen saß sie schon sehr tief, was schlimme Blutungen auslöste. Um zu verhindern, dass ich wieder so stark blute soll ich am Besten überhaupt keine Wehen bekommen und wenn welche auftreten muss ich direkt in die Klinik. Wie gesagt, bei meiner Großen stand es schlimm um uns Beide, das will man jetzt mit allen Mitteln verhindern. Also kann ich auch gar nicht bei auftretenden Wehen erst die Hebamme anrufen und warten, was sie sagt sondern muss direkt los.
Was ist denn nun mit der Rufpauschale?
Ich würde meine Hebamme ja fragen, aber leider (für mich leider) ist sie nun auch schwanger und hat eine Kollegin "eingestellt", die alle Schwangeren übernommen hat. Die weiß von nix, wollte sich darum kümmern und meldet sich nun seit gut 3 Wochen nicht mehr (ich hab ihr schon mehrfach auf den AB gesprochen, meiner "eigentlichen Hebamme" ebenfalls).
Beim Kennenlerngespräch mit der "Neuen" habe ich mich nun auch entschieden die Nachsorge nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Sie ist mir unsympatisch, hat Ansichten die ich lachhaft finde (Mutter und Kind gehören die ersten zwei Wochen ins Bett - die Große zu den Großeltern, der Mann muss in der Zeit Urlaub nehmen; solange ich im KKH bin soll Mann kein Unrlaub machen, da ich ja eh versorgt bin - die Große muss dann halt bei den Großeltern schon unterkommen, ebenso unser Hund). Unsere ganze Planung wollte sie umschmeißen (wir nehmen ein Familienzimmer, damit meine Große den Kleinen ohne Stress kennen lernen kann evtl. auch mal da schlafen kann mit Papa; mein Mann macht die Woche wo ich im KKH bin Urlaub, da Marie und der Hund ja auch versorgt sein müssen - zu meinen Eltern abschieben finde ich falsch, sie soll den Kleinen nicht gleich als Störfaktor erleben; sobald ich zuhause bin geht er wieder arbeiten, meine Mutter wird öfter vorbeischauen und mir helfen, Marie bleibt jedoch bei uns etc).
Ich hab ihr auch gesagt, dass ich es so mache, wie ich es für richtig halte. Außerdem hatte ich bei Marie auch einen KS, damals ging es mir wirklich dreckig und ich habe es rotzdem geschafft zuhause alles alleine zu stämmen (wir gehen nun mal davon aus, dass ich nicht wieder so ne schwere Geburt habe wie bei Marie und schneller wieder fit bin, sollte es doch anders kommen nehme ich eine Haushaltshilfe in Anspruch, das ist aber auch schon alles geklärt).
Ich denke den Hebammen ist es nicht recht, dass ich mich nun nicht nur für die Geburt, sondern auch noch bei der Nachsorge rausziehe. Aber ehrlich, ich soll mich ja auch bei der Betreuung wohl fühlen und das kann ich nicht, wenn jemand mir unsympatisch ist.
Jetzt die Sache mit der Rufpauschale auch noch auszusitzen finde ich unfair.
Was denke ihr, muss ich die Pauschale zahlen oder nicht?
Liebe Grüße
Bianca
Rufpauschale Hebamme?
Hallo
Allso ich würde sagen das du sie nicht zahlen musst,da du ja nichts dergleichen in Anspruch nehmen willst,vor der Entbindung.
Bist allso pünklich in der Klinik und dann hat sie ja auch nichts mehr damit zu tun.
Ich muss 350€ drei Wochen vorher,allso 37+0 überweisen.
Sollte es vorher soweit sein,müsste ich ja sowieso ins Krankenhaus.
Aber sag ihr einfach direkt ab.
Dann ist es vom Tisch.
Lg.Miri (28.Woche)
Hallo
Danke für deine Antwort.
Das Problem ist dass ich einen Vertrag mit ihr habe. Jedoch nur mit ihr, nicht mit der "Neuen". Aus diesem Vertrag muss ich nun erstmal raus, bevor ich ihr absagen kann.
Die KK meinte ich soll garnix machen und mich nach der Geburt einfach nicht mehr melden. Das wäre das Einfachste.
Bei der Hebamme meiner Großen hatte ich keinen solchen Vertrag, das war wesentlich unkomplizierter. Da waren dann auch einige, die sich nach der Genurt nicht mehr gemeldet haben, da brauchte sie dann keine Nachsorge zu machen. Ich hätte damals auch einfach sagen können "ich brauch dich nicht mehr" und sie wäre nicht mehr gekommen.
Jetzt in dem Vertrag ist aber alles genau geregelt. Nur steht zu der Pauschale nicht drin, ob die auch gezahlt werden muss, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt. Da geht es nur daraum, dass man im KKh der Hebamme entbindet, darum hatten wir ja auch eine andere mündliche vereinbarung, als ich gesagt habe dass ich in dieses KKH nicht gehen werde.
Ach, alles so kompliziert, würde ich doch nur eine der Beiden erreichen.
Liebe Grüße
Wenn sie sich eh seit drei Wochen nicht mehr meldet, dann hat sich das Thema wohl erledigt.
Ich würde nichts bezahlen.
LG
Hallo
Danke für deine Antwort.
Nicht dass ich nachher ne Mahnung bekomme? Ich habe mit ihr einen Vertrag wo alles genau geregelt ist. Außer halt wie das mit der Pauschale ist wenn man nicht in ihrem KKH entbindet. Der ist nur auf Frauen abgestimmt, die einheitlich bei ihr Vorsorge, Geburt und Nachsorge in Anspruch nehmen.
Liebe Grüße
Huhu
Meine Hebamme hat das Geld nie Angefordert uns sogar noch Nach der Geburt zeit gegeben mit dem Bezahlen - Die Rufbereitschaft Zahlst du NUR wenn du sie auch in Anspruch nimmst!! Also , Nichts Überweisen!
Lieben Gruß
Hallo
Danke für deine Antwort.
Das wusste ich gar nicht. Uns hat sie wezählt, dass diese Pauschale immer gezhlt werden muss, da sie ja für uns ab einer bestimmten SSW immer erreichbar sien muss. Das wäre sowas wie eine Aufwandsentschädigung dafür, dass sie immer mit unserem Anruf rechen müsste.
Liebe Grüße
Huhuh, bei mir steht sogra im Vertrag, dass ich die Pauschale (die ich schon zahlen musste) zurück erhalte, wenn ich sie nicht benötig, einen Kaiserschnitt bekomme, oder in ein anderes Krankenhaus gehe, in dem mene hebamme nicht tätig ist.
Also musst Du nichts bezahlen!!!!!
Dir weiterhin alles Gut!
Daniela
Hallo Daniela
Danke für deine Antwort.
Das steht bei mir leider nicht im Vertrag. Aber es scheint ja doch einheitlich zu sein, dass man nicht zahlen muss, wenn man es nicht in Anspruch nimmt.
Dann werde ich nichts zahlen.
Liebe Grüße
Hallo Bianca,
eine Rufpauschale wird nur fällig, wenn du die Hebamme in Zusammenhang mit der geburt rufen möchtest - in meinem Fall zum Beispiel, da wir ins Geburtshaus gehen, oder bei einer Beleghebamme. In deinem Fall aber ganz sicher nicht. Übrigens finde ich auch den Zeitpunkt 28.-30- Wochje sehr merkwürdig, ich musste meine Rufpauschale erst bis Ende der 37. Wopche überweisen, da die Rufbereitschaft ja erst dann beginnt. Also hätte ich ein Frühchen gehabt - was ja zwischen 28. und 37. Woche durchaus sein kann - hätte ich nichts überwiesen.
Das macht bei dir ganz sicher keinen Sinn, und was die Nachsorge angeht, sollte man mit der Hebamme natürlich auch auf einer Wellenlänge liegen. Ich hatte in der 1. SS auch erst eine, die so dogmatisch war und hab sie kurz vor der Geburt noch gewechselt. Das macht ja keinen Sinn so. Ich würde meine Große übrigens auch nicht 2 Wochen wegschicken, das tut weder dem Kind noch der Geschwisterbeziehung gut, ganz sicher nicht, wir werden unsere große Tochter auch von Anfang an einbeziehen und teilhaben lassen. Es ist schließlich auch ihr Geschwisterchen und sie soll sich nicht ausgeschlossen fühlen.
Liebe Grüße, Esther
Hallo Bianca,
ich will ja keiner meiner Vorrednerinnen etwas böses, aber ich würde mich nicht auf den Rat im Forum verlassen. Wenn Du einen Vertrag hast, in dem alles geregelt ist, musst Du schauen, wie Du sauber aus dem Vertrag kommst. Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, dass Du nicht zahlen musst, was nicht vereinbart ist, aber im Vertrag kann das genaue Gegenteil stehen. Das weiß von uns hier keiner.
Als Ansatzpunkt sehe ich zum einen, dass Du wegen des geplanten KS und der ärztlichen Anordnung bei Wehen sofort in KH zu fahren, ihre Leistung "Rufbereitschaft" nicht in Anspruch nimmst. Zum anderen hast Du mit Deiner Hebamme einen Vertrag und nicht mit ihrer Angestellten. Es ist auch nicht i.O. wenn Du 3 Wochen keine Rückantwort erhältst.
Aber Du solltest Dir unbedingt jetzt schon rechtlichen Rat holen, nicht erst wenn es zu spät ist und die Hebamme rechnung und Mahnung schreibt. Da Du den Vertrag schlecht hier im Ganzen einstellen kannst und das mit der Rechtsberatung im Forum auch so eine Sache ist, wirst Du wohl nur bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt Hilfe finden. Vielleicht kann auch die Schwangerenberatung (ist bei uns im Gesundheitsamt) helfen.
Dich bei einem schriftlichen Vertrag hinstellen und sagen, im Forum haben sie aber gemeint, ich muss nicht zahlen, ist aus meiner Sicht bedenklich. Das gilt auch für die Nachsorge, weil ich eben nicht weiß, was der Vertrag sagt. Nicht das Du dann wegen dem Vertrag die eine Hebamme und für die tatsächliche Nachsorge eine zweite bezahlen musst.
Wenn ihr eine Verbraucherzentral in der Nähe habt, ruf einfach mal an und frage, ob die dich beraten. Alternativ kannst Du eine Beratung beim Anwalt in Anspruch nehmen. Such dir einen, der sich auf Vertrags- oder Zivilrecht spezialisiert hat. Eine seriöse Kanzlei kann dir auch voab sagen, was eine einmalige Beratung kostet. Eine Kündigung des Vertrages kannst Du dann auch selbst schreiben. Wenn ihr nur ein geringes Einkommen habt, kannst Du einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen.
LG, coolcat
PS: Bitte reißt mir nicht gleich den Kopf ab, aber ein bischen weiß ich schon, wovon ich rede
Hallo
Danke für deine Antwort.
Ich habe schon für heute Nachmittag einen Termin beim Anwalt gemacht. Ich will eh aus dem Vertrag raus, da sich keine der Beiden mehr meldet und ich es nicht richtig mit ihnen klären kann. So werde ich mir auch eine Kündigung schreiben lassen, das wollte ich für die Nachsorge eh machen lassen, da ich mit der Neuen nicht klar komme.
Schade, dass es soweit gekommen ist. Fühlte mich anfangs sehr wohl bei ihr.
Liebe Grüße
Schreib doch an beide ein Schreiben mit dem Inhalt - Mit diesem Schreiben trete ich von der gewünschten Hebammenbetreuung mit ihnen und der darin enthaltenen Rufbereitschaft zurück, da ich in einem Krh mit angeschlossener Kinderklinik entbinden muss und sich somit unser Vertrag erledigt.
LG
Gabi