Hallo ihr lieben,
bin nun mittlerweile in der 27. SSW und so langsam sollte ich ja mal über die ganzen Anträge etc nachdenken. Nun habe ich mir gerade überlegt was alles gemacht werden muss und bin auf folgendes gekommen:
1. Mutterschutz beantragen mit Bescheinigung vom FA, frühestens 7 Wochen vor beginn des Mutterschutzes bei der Krankenkasse. Am 20. Mai beginnt mein Mutterschutz, nächste Woche hab ich nen Termin beim FA werde ihn dann nach der Bescheinigung fragen, dann sind es allerdings nur noch 6 Wochen bis zum 20. Mai. Ist das dann zu spät?
2. Elternzeit beantragen, beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor beginn der Elternzeit, also spätestens 1 Woche nach der Geburt
3. Elterngeld beantragen, so schnell wie möglich nach der Geburt, da das Elterngeld maximal 3 MOnate rückwirkend gezahlt wird
So, das sind in meinen Augen die 3 wichtigsten Punkte, oder fällt euch noch was anderes ein
Was muss man denn nun alles erledigen???
Hallo Wuermchen,
hier noch ein weiterer Punkt: Kindergeld (ab Geburt) Vordrucke gibt es auch im Net.
Und seid ihr verheiratat?
Wenn nicht, so wie wir, dann solltet ihr eine Vaterschaftsanerkennung und evtl. auch noch eine Sorgeerklärung machen lassen...
Tja good old Germany und seine Bürokratie...
Grüße
Annika
HuHu,
schau mal hier
http://www.urbia.de/magazin/schwangerschaft/geburt/aemter-checkliste
vielleicht hilft dir das ein wenig weiter!!!
Du kannst/solltest auch gleich nach der Geburt Kindergeld beantragen. Ansonsten hast Du meines Wissen nach alles.
Obwohl, nein, Du musst auch nach der Geburt noch bei der Krankenkasse einen Antrag auf Familienversicherung für Dein Kind stellen bzw. den Antrag kannst Du auch vorher stellen und musst dann nur eine Abschrift der Geburtsurkunde nachreichen.
Hallo, ich hab vorher mit meiner KK telefoniert und denen den voraussichtlichen ET mitgeteilt und die haben dann gesagt, dass ein Anruf nach der Entbindung reicht und mir oder dem Vater je nach dem dann die Versicherungskarte fürs Kind zugeschickt wird. Mein Mann und ich sind bei derselben KK. Das erleichtert das natürlich ungemein.
LG Cappu
Hi,
auf dem Formular zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes (den Mutterschutz selber musst Du doch nicht beantragen?!) das ich mir heute bei meiner KK heruntergeladen habe, steht, dass Du das frühestens 7 Wochen vor dem errechneten ET - nicht vor Beginn des Mutterschutzes - beantragen kannst. Die Bescheinigung des Arztes darf NICHT früher ausgestellt worden sein (was also in den meisten Fällen bedeuten wird, dass sie später ausgestellt wird).
Wörtlich steht da: "Eine Bescheinigung der Ärztin/des Arztes oder der Hebamme über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Entbindung - sie darf nur innerhalb 7 Wochen vor diesem Termin ausgestellt sein - füge ich bei."
LG Maari (28. SSW)