Hallo Mädels,
vielleicht hat sich einer von Euch schon näher mit dem Thema beschäftigt bzw. hat eine ähnliche Erfahrung gemacht.
Meine Frauenärztin macht grundsätzlich nur Mittwochs und Freitags Vormittag Termine für die Schwangeren, da
sie sich an diesen Tagen mehr Zeit nimmt.
Aus diesem Grund habe ich bei mir in der Personalabteilung nachgefragt, wie mein Arbeitgeber zu diesem Thema eingestellt ist,
also ob ich für diesen Termin freigestellt werde.
Laut Aussage unserer Personalabteilung entfällt mein Anspruch auf Freistellung, da in meinem Betrieb eine variable Arbeitszeit
vereinbart ist und wir keine festen Kernzeiten haben.
Ich bin davon ausgegangen, das mein Arbeitgeber mir die Zeit, für die ich bei meiner Frauenärztin zur Untersuchung bin, gegen eine
Bescheinigung oder ähnliches, auf meine täglich Sollarbeitszeit anrechnen müsste.
Was sagt ihr dazu??
Liebe Grüße
Abo79
Freistellung für Vorsorgeuntersuchung
also auf die idee wäre ich nie gekommen. Ich meine, der chef muss einen zwar zu solchen Terminen gehen lassen, kann aber meines Wissens nach, dass die Verseumte Zeit nachgeholt wird. Bei mir wird das auch immer mit den Überstunden verrechnet. aber ich hab noch gefühlte 1.000 von einer eher arbeitsreicherern Zeit. Ist für mich von daher nicht schlimm weil was bis zu meinem letzten Arbeitstag nicht verbraucht ist, wird ausgezahlt und da bin ich noch so ganz von zu begeistern.
aber vielleicht irre ich mich da auch....
Warum sollte Dir die Zeit gutgeschrieben werden?
Hallo
für den Arztbesuch mußt du freigestellt werden, aber die Zeit mußt du nacharbeiten. (Überstunden nehmen usw.)
Angerechnte wird das nicht...
nuckenack
Dein Arbeitgeber hat recht. Er muss Dich freistellen aber da deien Arbeitszeit frei einteilbar ist muss du die Zeit ein anderes mal reinarbeiten.
Verstehe ich das richtig, du erwartest das dein AG dir die Zeit die du beim Arzt verbringst bezahlt????
Ich sage es mal so. Sei froh das du deine Arbeitszeit dir "frei" einteilen kannst, dann hast du wegen der Termine keinen Streß, dass Freistellen gibt es nur in der Schwangerschaft, alle anderen müssen zusehen wie sie das machen.
Ich zitiere mal:
"Die Arbeitgeberseite hat die werdende Mutter für Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freizustellen, wenn diese nur während der Arbeitszeit möglich sind (§ 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG)).
Es darf kein Verdienstausfall entstehen. Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind (§ 16 MuSchG).
Dies gilt jedoch nur dann und insoweit, als die Untersuchung während der Arbeitszeit durchgeführt werden muss. Ist es der Frau ohne Schwierigkeiten möglich und zumutbar, den Arzt außerhalb der Arbeitszeit aufzusuchen, ist sie ihrerseits hierzu verpflichtet.
Zur erforderlichen Untersuchungszeit zählt die ärztliche Untersuchung sowie der Hin- und Rückweg zum Arzt. Die Schwangere darf dadurch keinen Verdienstausfall erleiden. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist die dafür erforderliche Zeit nachzuweisen.
Ob und in welchem Umfang im Einzelfall eine Freistellung zu gewähren ist, muss im Zweifel die zuständige Aufsichtsbehörde entscheiden."
Ergo: Freistellen müssen sie Dich - nacharbeiten darfst Du allerdings auch. Ich persönlich musste die Zeit nicht nacharbeiten...
Hier das Gesetzt dazu:
§ 16
Freizeit für Untersuchungen Der Arbeitgeber hat der Frau die Freizeit zu gewähren, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltsausfall darf hierdurch nicht eintreten.
Lg nilli
Erstmal danke für die vielen Antworten!!
ich bin nur irgendwie verunsichert. Meine Frauenärztin sagt das der AG mich freistellen muss, macht er dies nichtwürde sie mich auch krank schreiben für die Untersuchung. Aber das muss ja nicht sein, bin schließlich schwanger undnicht krank...
Wenn ich Überstunden hätte, würde ich mir da nicht so die Gedanken machen, aber die habe ich nun mal nicht und für die Untersuchung soll ich eine knappe Stunde (ohne CTG) einrechnen und für die hin und Rückfahrt (vom Arbeitsplatz zum Arzt) muss ich nochmal ca. 1/2 Stunde einplanen. Zur Zeit sind die Untersuchungen nur alle 4 Wochen, aber irgendwann kommt die Zeitwo man nun alle 2 Wochen hin muss und ich weiß nicht wie ich die Überstunden bis dahin aufbauen soll
Hallo Mädels,
ich habe durch unsere betriebliche Frauenbeauftrage eine Klärung des "Falls" bekommen und die wollte ich Euch nicht vorenthalten.
Es ist so das der AG die Schwangere freistellen muss (war mir ja klar). Aber der AG kann nicht verlangen das die Abwesenheits Zeit nachgearbeitet werden muss. Freistellung bedeutet Freistellung egal ob man variable oder feste Arbeitszeiten hat.
Man muss nur den AG frühzeitig mitteilen das ein Arzttermin ansteht. An dem Tag der Untersuchung muss ich mich in meinem Fall in der Personalabteilung abmelden und wenn ich wieder im Betrieb bin, dort wieder anmelden. Auch die Fahrzeit fällt mit in die "Freistellungszeit".
Viele Grüße
Abo 79