Hallo,
ich bin gerade etwas panisch. Ich habe vor einer Woche die Kündigung innerhalb der Probezeit bekommen, weil ich krank geschrieben bin.
Heute früh habe ich aufgrund meiner ausbleibenden Regel einen Schwangerschaftstest gemacht, obwohl ich eigentlich mit einem negative Ergebnis gerechnet habe. Ich dachte, die Regel hat sich wegen der Krankheit und dem Stress verschoben und wir haben mit Kondom verhütet. Nun waren aber gleich zwei verschiedene Tests positiv.
Ich bin gleich zur Frauenärztin, die mich abgewimmelt hat (also die Arzthelferin), da die erste Untersuchung erst in Woche x anstehen würde und man eh noch nichts sehen könne. Ich war dann in einer zweiten Praxis, in der sie mich auch weggeschickt haben, da sie keine Patienten mehr aufnehmen würden. Auch der Einwand, dass ich wegen der Kündigung eine Bestätigung der Schwangerschaft benötige, hat wohl niemanden interessiert. Ich bin fassungslos... und werde es morgen bei weiteren Ärzten probieren.
Kann der Allgemeinmediziner auch einen Schwangerschaftstest machen und eine Bestätigung ausfüllen?
In der Probezeit gekündigt - heute Schwangerschaftstest positiv
Soweit ich weiß, ist die Kündigung unwirksam, wenn Du zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine ärztliche Bestätigung der SS bei Deinem Arbeitgeber vorlegst.
Von daher würde ich mich unter keinen Umständen von meinem FA abwimmeln lassen.
LG wartemama
Ob ein HA solch einen Test macht und eine Bestätigung ausfüllt weiß ich nicht.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob die Kündigung nicht trotzdem rechtswirksam ist.
Ne, muss schon der Gyn machen...
ABER Du kannst schon jetzt Deinem AG bescheid geben, das Du SS bist und die Kündigung unwirksam ist!
(Per Einschreiben mit Rückschein!!)
Dazu hast Du ja eine Frist von 2 Wochen nach Eingang Kündigung...
Und: wenn der AG dann das ganze schriftlich haben will vom FA, soll er halt warten bis Du den Termin hast!
PS: geh trotzdem zu ´nem Anwalt und lass Dich GENAUSTENS beraten, nicht das irgendeine Frist verstreicht...
hmm, die Frage ist aber doch, was hilft dir bei einer bereits ausgesprochenenen Kündigung die Bestätigung des Arztes? Der Kündigungsschutz beginnt nämlich erst mit Kenntnisnahme der Schwangerschaft des Arbeitgebers. Wenn er dir schon vorher gekündigt hat, muss er diese nicht zurück nehmen und wird es unter den Umständen wohl auch nicht tun. Jedenfalls würde ich an deiner Stelle besser nicht damit rechnen.
Ich würde mal schätzen, dass der allg. Mediziner das auch kann, weiß ich aber nicht genau. ich würde aber an deiner Stelle mir nen Termin bei nem normalen Gynekologen geben lassen. Das ist bestimmt sicherer.
Gruß
Karin + Würmchen 14. Woche
Nein, der Kündigungsschutz besteht mit Beginn der Schwangerschaft. Kann natürlich erst eintreten durch Kentnisnahme des AG von der SS. Also Recht hat sie schon. Die Kündigung ist unwirksam durch die SS.
"Der Kündigungsschutz beginnt nämlich erst mit Kenntnisnahme der Schwangerschaft des Arbeitgebers. Wenn er dir schon vorher gekündigt hat, muss er diese nicht zurück nehmen und wird es unter den Umständen wohl auch nicht tun. Jedenfalls würde ich an deiner Stelle besser nicht damit rechnen. "
---> "Solange die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft dem Arbeitgeber aber nicht angezeigt hat, kann sie sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Der Arbeitgeber ist also nur dann an das Kündigungsverbot gebunden, wenn er von der Schwangerschaft weiß. "
QUELLE: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html
Laß dich doch einfach nicht abwimmeln. Manchmal muß man einfach standhaft bleiben
Gehe zu deinem normalen Frauenarzt und verlange sofort für den selben Tag (also spätestens morgen) einen Termin, wegen einer bestehenden Schwangerschaft und einer ausgesprochenen Kündigung. Und dann (falls die Arzthelferin wieder wimmeln will) wartest du einfach so lange, bis die Ärztin auftaucht und erzählst ihr dein Problem mit der leichten Andeutung, wenn sie dich nicht SOFORT dran nimmt, wirst du rechtliche Schritte gegen sie einleiten.
Nette Patientinnen kommen meistens weiter als andere!
Weiss auch nicht ob dann das Patienten-Arzt-Vehältnis noch gut ist wegen weiteren Untersuchungen und so.
Ich bin für nett bitten und betteln und auf die Drähnendrüse drücken.
Welche rechtlichen Schritte denn?
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000402308
Hebamme geht auch, vielleicht macht sie aufgrund eines SST eine Bescheinigung???
"Der Kündigungsschutz für eine schwangere Arbeitnehmerin beginnt mit dem Beginn der Schwangerschaft. Solange die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft dem Arbeitgeber aber nicht angezeigt hat, kann sie sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Der Arbeitgeber ist also nur dann an das Kündigungsverbot gebunden, wenn er von der Schwangerschaft weiß.
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Kündigt der Arbeitgeber, weil er von der Schwangerschaft nichts weiß, und teilt die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft mit, wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam.
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Erhält eine schwangere Arbeitnehmerin eine Kündigung seitens ihres Arbeitgebers, hat sie folgende Möglichkeiten:
* Der Arbeitgeber wusste nichts von der Schwangerschaft.
Die Arbeitnehmerin sollte in diesem Fall den Arbeitgeber erst einmal über das Vorliegen einer Schwangerschaft informieren und deren Bestehen durch ein ärztliches Attest nachweisen.
Lag die Schwangerschaft bereits im Zeitpunkt der Kündigung vor, greift das Kündigungsverbot des § 9 MuSchG ein. Die Kündigung wird durch die nachträgliche Mitteilung über die Schwangerschaft unwirksam.
Besteht der Arbeitgeber gleichwohl auf seiner Kündigung, muss die Arbeitnehmerin gegen die Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.
"
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html
Hallo!
Das ist halt die Frage: Ab wann liegt eine Schwangerschaft vor. Ab dem Zeitpunkt der Befruchtung? Ab dem Zeitpunkt der Einnistung?
Also, wenn das meine Arbeitnehmerin wäre, würde ich den Weg vors Arbeitsgericht gehen, da die Schwangerschaft ja definitiv erst nach der Kündigung festgestellt wurde.
Und dass der Kündigungsschutz in der Probezeit auch greift, finde ich gelinde gesagt zum Kotzen. Eine Arbeitssuchende muss die Frage nach einer Schwangerschaft bei einem Bewerbungsgespräch nicht (wahrheitsgemäß) beantworten, dann wird sie eingestellt, der Chef weiß nichts von der Schwangerschaft, und wenn sie dann wirklich nichts taugt, kann er sie noch nicht einmal wieder entlassen, sie reagiert auf das Kündiggungsschreiben einfach mit Mitteilung der Schwangerschaft.
Nee, ich bin sonst eigentlich (auch wenn ich selber Arbeitgeberin bin) sehr arbeitnehmerfreundlich eingestellt, hab sogar ne Angestellte mit befristetem Vertrag, deren Vertrag im Mutterschutz ausläuft, die wird hinterher wahrscheinlich wieder eingestellt, obwohl ich sie nicht wieder einstellen müsste, aber wenn jemand von vornherein nicht die erwartete Leistung bringt, muss ich die Möglichkeit haben, ihn zu entlassen - ob schwanger oder nicht.
Liebe Grüße!
Also mir ist es genauso passiert, nicht in der Probezeit, aber das macht ja nix.
Man hat mir die Kündigung ausgesprochen, ich war eine Woche krank geschrieben weil ich mich kaum auf den Beinen halten konnte.
In dieser Woche blieb meine Mens aus, wider Erwarten war ich im ersten ÜZ schwanger geworden.
Bin dann am nächsten Tag direkt zum Gyn und hab mir die Bescheinigung über Schwangerschaft ausstellen lassen und zum Chef gebracht. Und Zack: Ich kann meinen Zeit-Vertrag bis Ende Dezember zu Ende bringen.
Aber das war alles innerhalb der zwei Wochen Frist!!! Du brauchst also dringend die Bescheinigung.
Ich habe beim Gyn meine Ausbildung gemacht, notfalls sagst du du hast unerträgliche Unterleibsschmerzen, dann dürfen die dich keinesfalls wegschicken. Was in der Kombi gut funktioniert ist Schmerzen/deine Regel ist überfällig. Aber schon wirklich fahrlässig dass die eine Schwangere so wegschicken...
Hi!
Ruf ne Hebi an! Machst vor Ihren Augen nen Test, dann bekommste die Bestätigung!
Wenn Dein AG es vom Doc will, muss er den Termin abwarten.
Du solltest heute noch per Einschreiben mit Rückschein Deinen AG über die ss informieren!
lg, uta