Krankengeld, Mutterschaftsgeld, wer zahlt was, muß ich beantragen ?

Hallo Leute,
ich blick nicht mehr durch und hoffe auf eure Hilfe.
Bin seit der 26.SSW höchstwahrsch. bis zum Mutterschutz krank geschrieben.
6 Wochen zahlt ja der AG Lohnfortzahlung, danach die Krankenkasse. Muß ich mich da kümmern um einen Antrag oder läuft das über den AG automatisch ?
Die Renten-, Arb.losen- und sonst. Abzüge... läuft das dann automatisch.

Und wer zahlt dann Mutterschaftsgeld nach so langer Krankheit ? Beide ? Brauch ich da einen Antrag ?

Fragen über Fragen, hoffe ihr helft mir.

Grüßle Hibbelliese

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Kuckuck!

Nu hibbel da ma nich so viel! ;-) So schlimm is das alles gar nicht!

Bin seit der 8. SSW krank geschrieben und geh wahrscheinlich auch nicht mehr arbeiten bis zum MuSchu.

Richtig. 6 Wochen zahlt der AG den Lohn weiter. Durch die Krankmeldungen, die ja immer auch an Deine KK gehen wissen die Bescheid und schicken nach 6 Wochen automatisch Fragebögen raus (an Dich und Deinen Arbeitgeber). Die werden ausgefüllt und dann mußt Du nur jedes Mal vom Arzt ne Bescheinigung ausfüllen lassen, dass Du weiter krank bist (nennt sich Auszahlschein). Indem Du den an Deine KK schickst (monatlich) bekommst Du Dein Krankengeld.
Und keine Sorge... hab mich gewundert dass das Krankengeld doch höher ist als ich dachte.

Sobald Dein MuSchu anfängt, zahlt die KK 13 EUR /Tag und der AG den Rest zu Deinem Nettogehalt (welches Du durchschnittlich in den letzten 3 Monaten VOR der Krankschreibung erhalten hast).
Du mußt Deinem AG nur den ET mitteilen. Er sollte sich dann wegen Beginn des MuSchu mit Deiner KK in Verbindung setzen.

Alles Gute und viel Spass mit Deinem Zwerg zu Hause! Genieß es!

Sille 23. SSW

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Hallo Hibbelliese!

Ich würde Dir empfehlen die Krankmeldung in ein individuelles Beschäftigungsverbot umwandeln zu lassen wenn feststeht, dass Du nicht mehr arbeiten gehst. Denn das Mutterschutzgeld richtet sich nach dem Einkommen der letzen 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, d. h. umso weniger Du verdient hast umso weniger Mutterschutzgeld bekommst Du.

Und da Krankengeld nicht gerade viel ist würde ich Dir empfehlen, dass Du dringend mit Deinem FA sprichst.

Wenn Du Dich aber vor dem Mutterschutz im Beschäftigungsverbot befindest bekommst du weiterhin Dein volles Gehalt (wird anteilig von der KK und vom AG gezahlt) bis zum Ende des Mutterschutzes.

Gruß
Jasmin+#baby (20.SSW)