Nicht verheiratet. Soll der Vater vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen?

Hallo,

mein Freund und ich erwarten im März ein Baby.

Eigentlich hatten wir vor, dass er vor der Geburt noch die Vaterschaft anerkennt, damit er im Ernstfall, falls mir was passieren sollte, das Sorgerecht hat.
Gestern abend hab ich aber irgendwo gelesen, dass der Vater dann Unterhalt ans Jugendamt zahlen muß und dieses den Unterhalt an die Mutter weiterleitet? Aber das finde ich ja quatsch, weil wir eh zusammen wohnen.

Kennt sich jemand damit aus? Ist das wirklich so?

#danke

LG,

Andrea

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HuHu...


Wir haben am Donnerstag ein Termin beim Jugendamt,zur Vaterschaftsanerkennung...mein Freund braucht keinen Unterhalt zu zahlen,weil wir zusammen wohnen,dass gilt nur im falle einer Trennung...

LG Bine mit Jana-Sophie 31ssw ET 12.3.06

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Hallo,
das kann ich mir nicht vorstellen, wenn ihr zusammen wohnt und das Kind braucht der Vater doch kein Geld für dich zu bezahlen - er wird doch dann sicher eh erstmal eine zeitlang Alleinverdiener sein...
Die Vaterschaftsanerkennung muss er machen, damit das Kind schon gleich bei der Geburt den Nachnamen des Vaters bekommen kann (wenn ihr das wollt)!
Und wenn ihr gleich gemeinsames Sorgerecht für das Kind wollt, dann müsst ihr noch beide beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht erklären!
So hat es mir jemand vom Jugendamt erklärt...

Viele Grüße

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Hallo Andrea,
sollte dir etwas passieren hat er nicht automatisch das Sorgerecht nur weil die Vaterschaft anerkannt wurde.
Wenn die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt wird kommt der Vater mit in die Geburtsurkunde, falls die Vaterschaft erst später anerkannt wird kannst du dies in der Geburtsurkunde - glaube ich - nachtragen lassen.
Das Jugendamt hält sich erst einmal aus allen Unterhaltssachen raus. Nur für den Fall, dass du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragst tritt der von dir beschriebene Fall ein.
Zum Thema Sorgerecht und dem Fall, dass er es erhalten soll falls dir etwas passiert würde ich einmal beim Jugendamt anrufen.
Liebe Grüße
Ute
ET+0

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Hallo Andrea,

also das mit der Unterhaltszahlung ans JA ist Quatsch, wenn Ihr zusammen wohnt!

Außerdem hat die Vaterschaftsanerkennung NICHTS mit dem Sorgerecht zu tun!!!#aha

Das sind zwei getrennte Dinge und müssen beim Jugendamt beantragt werden - am besten noch vor der Geburt, einfach weil ihr da mehr Zeit habt ;-)

Wir haben es damals (wir waren auch noch nicht verheiratet) auch so gemacht.

Gruß

Karen

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da ihr zusammen seid braucht er auch den unterhalt nicht ans amt zahlen.

das ist nur wenn ihr getrennt seid dann läuft das über das amt.
aber solange ihr zusammen seid und idealerweise zusammen wohnt braucht ihr euch da keine sorgen machen da holt das amt nix von ihm.
denn ihr seid ja dann eine lebensgemeinschaft wo er dir das nötige geld dirrekt geben kann.

soweit ich weiss wird auch kein unterhalt festgelegt wenn die eltern zusammen sind.
das wird dann auch nur gemacht wenn man getrennt ist, wäre ja auch quatsch wenn man ihm unterhalt aufbrummt wo ihr zusammenlebt und er doch eh die kosten mitträgt ;)

lg,
alex

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hallo andrea,

wir sind nicht verheiratet und erwarten unsere lady auch im märz ;-)

ich war schon vor einiger zeit beim standesamt und habe mich nach möglichkeiten der namensgebung etc erkundigt!
die nette mitarbeiterin (hat übrigens auch zwei kinder vorm heiraten bekommen) hat mich gut aufgeklärt...
sie sagte, dass es sinnvoll wäre, schon vor der geburt die vaterschaft anerkennen zu lassen! aus ganz nachvollziehbaren einfachen gründen (die aber hoffentlich nie eintreten werden):
1. passiert dem vater etwas, hat das kind rechtlich gesehen keinen vater, wenn keine anerkennung vorliegt!!!
2. passiert der mutter etwas, ist es für den vater einfacher das sorgrecht zu erhalten, wenn eine anerkennung vorliegt!

wir haben die vaterschaft schon anerkennen lassen, eben aus den gründen!

das gemeinsame sorgerecht haben wir nicht beantragt, werden wir auch nicht machen... haben wir ja eh beide, auch ohne schriftstück ;-)

im falle einer trennung und gemeinsamen sorgerecht wird es kompliziert, wenn sich der vater aus dem staub macht bzw uneinigkeit herrscht!!! hat mich die standesbeamtin eindringlich drauf hingewiesen!!! <-- auch wenn man da selber kein problem sieht...

wie gesagt, die vaterschaftsanerkennung halte ich für sehr wichtig, das gemeinsame sorgerecht für unwichtig...

lg



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Willst Du nur die Vaterschaft anerkennen lassen (d.h. er ist unterhaltspflichtig, hat aber nahezu keine Rechte) oder soll er auch Sorgerecht bekommen (d.h. er ist zuständig wenn Dir was passiert)?

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Hallo Andrea,

ich als Fast-Juristin kann Dir dazu einiges sagen.

Die Vaterschaftsanerkennung kann vor und nach der Geburt gemacht werden, empfiehlt sich aber vor der Geburt.

Das Sorgerecht hat er damit noch nicht und wenn ihr euch dazu entscheidet die Anerkennung vor der Geburt zu machen, dann vereinbart aber nicht das gemeinsame Sorgerecht, denn das ist juristisch noch eine viel zu große Lücke, denn dies kann im Gegensatz zum elterlichen Sorgerecht nicht rückgängig gemacht werden.

Hast Du noch Fragen? Dann kannst Dich über meine VK melden. Ok?

Liebe Grüße
Annett

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Hallo Andrea,

wir haben VOR der Geburt des Kindes die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit Sorgerechtsregelung gemacht. Die Vaterschaftsanerkennung alleine reicht nicht aus, dass Papa für das Kind sorgen kann, falls bei der Geburt etwas schief geht.
So hat es jedenfalls die Dame vom Jugendamt erklärt. Durch die Vaterschaftsanerkennung haben wir nicht hinterher die Rennerei bei Standesamt gehabt, weil die schon vorher informiert waren und wir nur noch mit unseren Geburtsurkunden vortreten mussten.
Unterhaltszahlungen nachweisen muss der Papa auch nur dann, wenn er nicht mit der Mutter zusammenlebt. Bei zusammenlebenden Paaren wird einfach davon ausgegangen, dass Papa für Mama und Kind sorgt.
:-) Die Dame vom Jugendamt hat sich immer so niedlich ausgedrückt: Mama, Papa und Kindchen :-)

LG
Gesine