Ab wann beginnt Elternzeit??

... ab Ende des Mutterschutzes oder ab Geburt??

#danke

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ab geburt

lg#blume

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Falsch! Dann müsste man ja den geneuaen Termin 7 Wochen vor der Geburt anmelden als Elternzeit!

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nein, das ist nicht falsch...rein rechtlich beginnt die elternzeit ab geburt. so bekommt man z.b. das elterngeld auch nur bis zur vollendung des ersten lebensjahres und elternzeit endet bei z.b. 2 beantragten jahren nach vollendung dieser und nicht 8 wochen später.
http://www.juraforum.de/lexikon/elternzeit

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Hallo!

Bin ja kein Vollprofi, aber ich meine ab Ende des Mutterschutzes...

Grüße Meisterin :o)

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NAch dem Mutterschutz, deshalb hast du auch eine Woche nach der Geburt Zeit um die Elternzeit anzumelden, da man dies spätestens 7 Wochen vor Beginn getan haben muss!

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also meiner meinung nach is es ab der geburt!
du bist zwar noch 8 wochen in mutterschutz aber diese zeit zählt schon zur elternzeit.

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FAlsch!

Dies Zeit wird bei der Länge der Elternzeit angerechnet, siehe § 15 Absatz 2 BEEG. Aber beginnen tut sie nach dem Mutterschutz, sonst wäre ja die Elterneit schon vor der Geburt anzumelden!

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Hallo!

Die Elternzeit beginnt rechtlich mit der Geburt des Kindes, praktisch mit dem Ende der Mutterschutzfrist.

Die Zeit des Mutterschutzes fällt mit den Monaten der Elternzeit zusammen, sodass sich die tatsächliche Dauer der Elternzeit um die Dauer des Mutterschutzes reduziert.

LG,
Becca

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Falsch!

Lies BEEG, §16. und 15, die besagen eindeutig, dass der Mutterschutz bei der Länge mit angerechnet wird, die Elternzeit aber frühestens nach dem Mutterschutz genommen werden kann!

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...aber weshalb sind dann die genommen Jahre (egal ob 2 oder 3 z.B.) einen Tag vor dem Geburtstag des Kindes beendet?

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