Wer zahlt mein Mutterschaftsgeld bei der Umlage U2?

Guten Abend an euch Allen!


Ich habe momentan ein riesiges Problem bezüglich meines Mutterschaftsgeldes und dachte ihr könnt mir vielleicht ein wenig weiterhelfen.

Ich bin seit fast 4 Wochen in Mutterschutz und habe bislang gerade mal ( auch verspätet) die Beiträge von der Krankenkasse bekommen. Jetzt fehlt mir noch ein großer Teil. der eigentlich von meinem Arbeitgeber gezahlt werden soll. Diese erzählten mir jetzt irgendwas davon, dass sie dies mit dem Steuerbüro abgesprochen haben und das Mutterschutzgeld über die Umlage U2 komplett von meiner Krankenkasse übernommen wird. Meine Krankenkasse sagt allerdings jetzt, dass der Arbeitgeber sich dies über die Umlage U 2 zurückholen kann, sie es mir also erst vorauszahlen müssen.
Außerdem sollten sie eine Rechnung von der VBG bezüglich meiner Mutterschaft zahlen. Dies ist aber die Versicherung meiner Chefs?! Ich blick da nicht durch!

Was ist denn jetzt richtig?? Und an wen soll ich mich denn jetzt wenden?

Fakt ist das ich schön von allen im Stich gelassen werde, keiner mir was sagt und ich seit 4 Wochen mir geld leihen muss, damit ich meine laufenden Fixkosten zahlen kann, weil sich ja niemand verantwortlich fühlt. ich bin so sauer!

Hoffe jemand von euch kann mir mal erklären was es mit dieser Umlage U 2 auf sich hat und an wen ich mich jetzt wenden kann um endlich mal an das Geld zu kommen?!

Vielen Dank im Voraus!#winke

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Huhu,

es ist so, dass dein Chef leider seinen Steuerberater schlecht verstanden hat... Die KK bezahlt an dich direkt diese 13 Euro pro Tag... Und dein Arbeitgeber muss dir dann die Differen zwischen den 13 Euro pro Tag und deinem normalen Netto bezahlen, allerdings darf er das im normalen Monatsrhytmus wie sonst auch und bezahlt nicht die gesamte Summe für die 6 Wochen vor der Geburt wie die KK es im Normalfall tut.

Dein Arbeitgeber füllt dann einen Antrag auf Erstattung bei deiner KK aus und bekommt dann von denen den Zuschuss, den er dir zahlt zu 100 Prozent zurück... Das weiß das Steuerbüro allerdings auch und macht das im Normalfall unaufgefordert. Damit hast du aber üüüüüüberhaupt nichts zu tun. Sag deinem Chef, wie es ist und fordere dein Geld ein. Er soll sich das vo Steuerberater nochmal erklären lassen. Was meinst du mit VBG? Berufsgenossenschaft? Da musst du überhaupt nichts zahlen ---- gar nichts--- auch nicht woanders...

LG beat

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Der AG hat dir normal dein Gehalt aufzustocken bis zum Netto (einschließlich Zulagen) und kann sich dann über die U2 dies wiederholen (zahlt deine KK ihm aus).

Der Ag muss aber in der Regel in Vorleistung gehen.

Mahne dein Gehalt an, der AG muss dies normal weiter zahlen!

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viel helfen kann ich dir ghlaub ich nicht so wirklich, aber ich versuchs mal...

bei mir ist es so, das die krankenkasse einen bestimmten teil des geldes zahlt und den rest, der mir zum 100% gehalt dann noch fehlt, mein chef übernimmt, damit man halt das volle gehalt am ende wieder hat...


sorry, so genau blick ich da auch nicht durch#schwitz



lg und trotzdem noch viel erfolg;-)

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Die Frage der Threaderstellerin war dann aber auch noch, wo der AG das Geld dann her bekommt.

Dies bekommt nämlich der AG über die U2- Umlage wieder, die wird ausgezahlt von der KK, aber eben an den AG und nicht direkt an dich.