hallo liebe Mamis
Ich habe da eine Frage an euch
Ich bin schwanger in der 5ten Woche. Ich arbeite in einer grossen Raststättenküche und bin zum teil enormen Stress ausgesetz und muss oft schwer heben, bis zu 20 Kg kommt schon öfters vor.
Ich schone mich so gut es geht, blöderweise kommt aber jetzt die Hauptsaison und dann heisst es nur noch Stress. Auch die Arbeitszeiten sind wohl nicht ideal! von 9:30-14:00 dann 17:00-22:00
und dann noch Überstunden!!!
Eigentlich möchte ich es noch niemandem sagen da ich schon 2 FG hatte.
Was mein ihr was soll ich machen??
Und dann sagt auch noch der Stellvertreter zu meiner Arbeitskollegin dass bloss keine von uns schwanger werden soll auf den sommer!!
Ist das nun möglich das ich BV bekomme?? Ich weis ja nicht ob es dort überhaupt möglich ist mich zu schonen und Bock auf ne weitere FG habe ich absolut nicht!!
Wer kann mir helfen?? Vielleicht kennt sich ja jemand in der Gastronomie aus?? Ich danke euch allen!
in der 5 SSW, muss schwer heben, arbeite in Küche, BV möglich??
hallo,
ich kenn mich zwar nicht aus aber ich würd mit deiner FA sprechen und ihr das erklähren.
Viel Glück
LG
Hallo,
ertmal herzlichen Glückwunsch
wir haben selber 3 gastronomische Betriebe und würde Dir folgendes raten:
du solltest mit Deinem FA sprechen und ihm die lage schildern. Grundsätzich ist der Beruf kein Grund für ein BV, solange es Dir und dem Kind nicht schadet. Klar, dass es in der Gastronomie schwer ist, sich an manche Dinge, wie Pausen, Arbeitszeiten etc. zu halten.
Wenn es so heftig ist bei Euch spreche offen mit dem FA, ob die Möglichkeit besteht, aber sofort bekommst du das BV bestimmt nicht. Wenn Möglich würde ich mit dem Chef sprechen, vielleicht nach der 10ssw. Denn ein BV wäre für Ihn tausend mal besser, als wenn du ständig krank bist.
Wenn er es früh genug erfährt, kann er Ersatz für dich suchen.
Denn Dein Gehalt bekommt er ja von der Krankenkasse zurückerstattet.
Schlecht wäre es, wenn Du im 4 Monat sagt: so, bin schwanger und eine Woche später: so, bin im BV, tschüss
Hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen. Wie gesagt, familienbetrieb uns selbst mit BV
LG und Dir alles Gute
Ich danke euch vielmals für die hilfreichen Antworten. Eigentlich möchte ich ja auch nicht nur zu Hause sitzen, mache mir halt Sorgen gerade jetzt in der Frühschwangerschaft, nun ja jetzt geht es ja noch mit Stress, aber das geht wohl nicht mehr lange und dann ist die Bude voll. Da mein Mann im selben Betrieb in der Spühle arbeitet kommt er oft vorbei und nimmt die schweren sachen mit.. das ist voll süss von ihm. das mit der 10ten woche erscheint mir als sehr gute Lösung, es ist nicht all zu früh und doch nicht zu spät. danke euch allen!
Erstmal gilt das Mutterschutzgesetz. bedeutet dein AG darf dich nur noch zu zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr einteilen und du darfst nicht über 5 Kilo heben (also nicht alleine sein, dann kann es Jemand anderes machen)
Wenn das nicht möglich ist, wenn er sagt nein, das geht bei uns nicht und er ann das glaubwürdig vor der Berufsgenossenschaft erklären, dann kann er dir ein BV geben.
In der Gastro gibt es wie immer ausnahmen, z.b. in der ersten 4 Monaten bis 22 Uhr......
LG
Bis zum 5. Monat darfst du ja eh nur noch so arbetein, danah ist spätestens um 20 Uhr Ende und Überstunden nur solange du nicht mehr als 80h in 2 Wochenarbeitest und pro Woche midnestens einen Tag frei.
Heben ist auch nicht, soll sich dein Chef was einfallen lassen, mehr als 5kg sind nicht erlaubt!
Aber du musst es sagen, sonst gilt das alles nicht!
Hallo!
Meineswissens ist das nicht erst ab dem 5. Monat, dass eine Schwangere zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten darf. Sondern sofort, wenn es dem AG bekannt ist. Und 80 Stunden ist auch nicht ganz richtig. Es sind 8,5 Stunden täglich, oder 90 Stunden zweiwöchentlich, die nicht überschritten werden dürfen.
Die Zeit nach 20 Uhr kann eine Schwangere arbeiten, wenn sie sich dafür bereiterklärt.
LG
06-12-2000
Dies gilt aber nicht für die GAstwirtschaft, da ist es erst ab dem 5. Monat so. Und nein, nach 20 Uhr darf man dann auch nicht mehr arbeiten. Da wirfst du einiges durcheinander.
Wenn nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde und nicht wenn die Schwangere es will!
Du solltest es deinem AG auf jeden Fall sagen. Hab ich auch gemacht obwohl es noch sehr früh war. Sonst hast du kein Recht dich auf irgendwas zu berufen.
Hab auch das gleiche Problem im Einzelhandel (Schichtarbeit, schweres Heben, körperlich anstregend usw.) Mach mir auch total Sorgen das es nich gut is fürs Kleine und hoffe das ich irgendwann BV bekomme!
Wenn du schon 2 FG hattest würde ich allerdings im Ernstfall mich erstmal krank schreiben lassen wenns dir zuviel wird!