Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Meine Frage steht ja schon oben, hier nochmal genauer erläutert.
Ich habe letzte Woche sehr unerwartet ein Beschäftigungsverbot bekommen, aber mir stehen für dieses Jahr noch 23 Urlaubstage zu. Mein Entbindungstermin ist der 3.10., danach gehe ich für ein Jahr in die Elternzeit (wenn die Politiker bis dahin nicht das Elterngeld abgeschafft haben ). Also habe ich nun keine Gelegenheit mehr meine Urlaubstage in diesem Jahr zu nehmen.
Eine Kollegin sagte mir heute, dass sie glaubt, dass ich die Urlaubstage dann nach meiner Elternzeit nehmen kann. Sie ist sich aber nicht ganz sicher und mein Chef sagte auch nur: "Da habe ich keine Ahnung von..."
Weiß jemand von euch ob das stimmt?
Nun noch was erfreuliches: Ich habe heute Halbzeit und meiner Kleiner ist schon den ganzen Abend sehr aktiv, ich glaube er feiert eine Bergfestparty
Liebe Grüße und Danke für eure Antworten!
Anneke und boy (21. SSW)
Beschäftigungsverbot, was passiert mit meinen Urlaubstagen?
huhu
die werden gekürzt
die werden nicht gekürzt.schwachsinn
Aber maximal um 1/12.
Hallo Anneke,
meine Urlaubstage wurden nicht gekürzt, so wie meine Vorrednerin schreibt.
Die UTage kannst du nach dem MuSchu nehmen, aber dadurch verlängert sich NICHT deine Elternzeit.
Ich rate dir, die U Tage nach der EZ zu nehmen!
Dies mußt du ganz formlos beim AG beantragen.
LG,belala
Das muß nicht beantragt werden!
LG,
W
hallo........
also mein chef hat mir sowohl urlaubstage als auch überstunden ausgezahlt, damit ich mnit + - 0 in den bv gehen kann und dann in muschu....
aber ich glaube duj kannst die auch nach muschu nehmen und dann urlaubstage und dann elternzeit....
bin mir aber nicht so sicher
lg mama 38 ssw
Hi,
ich hatte damals bei meinem Sohn (2007) von Anfang an der Schwangerschaft BV und hatte bis dahin gerade mal 5 Urlaubstage weg. Die restlichen Tage wurden mir dann gleich nach meiner Elternzeit drangehangen, so konnte ich noch länger zu hause bleiben
LG sky 13 SSW
Hallo
also bei mir war es ähnlich wie bei dir. Ich bekomme die Urlaubstage nicht ausgezahlt, sonden muss sie noch vor der Elternzeit nehmen. Also direkt nach dem Mutterschutz.
Würde ich sie nach der Elternzeit nehmen wäre dies zu spät und sie würden verfallen.
LG,
Gwen
Hallo,
da hat dir aber jemand was falsches erzählt.
Rechtlich gesehen darf Urlaub nicht verfallen.
So ein Blödsinn nach dem BEEG verfallen die Urlaubstage nciht, sie sind sogar noch in darauffolgenden Jahr bis zum 31.12. zu nehmen. Sprich, du fängst 2012 wieder an zu arbeiten, dann sind sie bis zum 31.12.2013 noch gültig, so das Gesetz.
Vor der Elternzeit würde ich sie keinesfalls nehmen, denn damit machst du einen ordentlichen Verlust an Zeit und Geld!
Der Urlaub bleibt bis nach der eltenrzeit bestehen udn darf im laufenden und darauffolgenden Urlaubsjahr dann noch genommen werden, sprich mindestens 12 Monate nach der Elternzeit hat man noch Zeit ihn zu nehmen!
Hallo,
ich habe 2009 auch ein BV gehabt und hatte noch 21 Urlaubstage meine Chef´s haben damals gesagt das sie mir den Urlaub ausbezahlen, da ich ihn nicht nach der Elternzeit dran hängen könnte, da er dann verjährt wäre.
Die Antwort steht im Mutterschutzgesetz:
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Du kannst ihn also bis zum 31.12.2012 nehmen, ansonsten verfällt er.
LG Silke