Vaterschaftsanerkennung und geteiltes Sorgerecht- vor oder anch der Geburt- oder doch lieber vorher

Hallo,

also eigentlich dachet ich, dass ich mich schlau genug darüber gemacht habe, ob vor oder nach der Geburt die Anerkennung und das Sorgerecht beantragtw erden sollen. Demnach haben wir uns entschlossen das vorher zu erledigen, damit das Kind gleich den Nachnamen seines Vaters annehmen kann.

Jetzt habe ich vor rund 30 minuten beim Jugendamt angerufen um einen Termin zu vereinbaren um halt alles zu regeln. Jetzt sagt mir die Dame allerdings, dass es besser sei es hinterher zu machen, da es sonst 18 Jahre lang Probleme geben würde, da die eintragungen irgendwie noch nciht alle korrekt gemacht werden könnten#kratz

Tja und nun eiß ich nicht was ich machen soll. Am besten ist wir heiraten noch vorher und dann gibts das ganze hin und her nicht mehr. Weiß jemand in dem FAll in welche Steuerklasse dann mein liebster rutschen würde und wieviel dass geldlich so bringen würde?

Lg, eure verwirrte Jessica
(21+6)

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Moin, moin,

also wir haben genau dasselbe Problem. Allerdings heiraten wir nicht vorher...

Ich habe mit unserem Standesamt telefoniert und mal nachgefragt. Wir werden die Namensänderung und die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt machen. Dazu brauchen wir nur unsere Geburtsurkunde und unseren Personalausweis.

Das geteilte Sorgerecht kann man auch schon vor der Geburt machen. Du gibts dazu Deine Einwilligung und das war es auch schon. Natürlich warnen einen die Jugendämter vor diesem Schritt, denn Du kannst ihn nicht so ohne weiters rückgängig machen. Allerdings was macht ihr, wenn Dir bei der Geburt etwas passiert (was wir natürlich nicht hoffen wollen) oder Du hast einen Unfall (was wir auch nicht hoffen wollen)? Dann bekommt Dein Kind einen Vormund und das muss nicht der Vater sein. Das ist der entscheidende Grund, dass wir die Sorgerechtsteilung schon vorher machen werden.

Er hat das Kind gezeugt, also soll er auch die Verantwortung mittragen können/müssen/sollen.

Wenn ihr vorher heiraten solltet, dann rutscht Dein Süsser in Steuerklasse drei. Bei uns würden das etwa 300 Euro mehr ausmachen. Du rutscht übrigens in 5 und das arbeiten wird Dir kein Spaß mehr machen, weil Du einfach viel zu hohe Abzüge (fast 50 %) hast.

Allerdings finde ich, das die Steuervorteile keinen tollen Grund zum Heiraten sind. Denn nach der Heirat, habt ihr auch das geteilte Sorgerecht. Warum also nicht einfach machen? Lasst Euch nicht von der Tante vom Jugendamt reinreden.

Gruß
Claudia und Zwerg 20 +2 SSW.

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Hallo,

wenn ihr nicht heiratet ist dein Liebster nach der Geburt dann Lohnsteuerklasse 2.
Und du kannst nach der Geburt, wenn du dein kleines auf dem Rathaus anmeldest auch gleich den Nachnamen deines Mannes geben lassen. Hat meine Freundin auch gemacht. Es ist ja dir überlassen wie dein Kind mit nachnamen heiß, entweder wie du oder wie dein Freund.

So, das ist das was ich weiß.

Gruß Bettina und Michelle 23 mon. und 14ssw

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Also entschuldige, aber so nen Schmarrn hab ich noch nie gehört. (Die Aussage der Dame vom Jugendamt mein ich jetzt)

Bei unserer Tochter und auch jetzt bei Nummer zwei haben wir im Voraus das gemeinsame Sorgerecht beantragt und es wurden im Voraus alle Angaben korrekt gemacht. Nach der Geburt mussten wir nur noch den Namen, Geb.datum und Geb.ort durchgeben. Mehr nicht.
Außerdem sitzt man ja dabei wenn der/die Sachbearbeiter/in vom Jugendamt alles in den PC eingibt, das ganze wird dann vorgelesen und erst unterschrieben wenn sich die Betreffenden davon überzeugt haben, dass alles korrekt ist.
Ich denk einfach mal, die Dame hatte keine Lust das jetzt zu machen oder keine Lust die Akte zweimal in die Hand zu nehmen.

Wenn Ihr heiratet bekommt Dein Mann, der ja dann wohl der ist der mehr Geld verdient Steuerklasse III und Du hättest V, solltest Du arbeiten und Ihr würdet in etwa gleich verdienen dann IV/IV.

Ob es vom Geld her viel bringt? Hmmm, bei uns ist es definitiv nicht der Fall. Ich habs selber mal grob überschlagen und ein berfreundeter Steuerberater hat mir recht gegeben. Aber das kommt auch wieder jeweils auf den Einzelfall an, pauschal kannst nix sagen.

Alles Gute für Euch



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Hallo Jessica

Also wir haben gleich einen Termin beim Standesamt, dort machen wir die Vaterschaftsanerkennung. Diese kann man eigentlich gar nicht früh genug machen, denn im schlimmsten Fall, das Deinem Partner etwas passiert, hätte Dein Kind nie offiziell einen Vater und somit auch keinerlei Erbansprüche o.ä.
Das mit dem beiderseitigen Sorgerecht lasse ich nicht vorher machen, genauso bekommt unser Kind erstmal meinen Nachnamen, dafür soll er mich erstmal schön heiraten#freu Aber das ist ja eine ganz persönliche Sache.
Wenn Du aber gleich das geteilte Sorgerecht möchtest, würde ich das auch vor der Geburt machen, denn hinterher wirst Du auf diese Rennerei keine Lust haben, denke ich. Der nette Mann vom Standesamt hat mich bestens augeklärt und gar nix von irgendwelchen Umständen oder 18 Jahren Probleme geredet.#kratz
Also ich denke das beste und einfachste ist wirklich vorher heiraten#freu
Mit der Steuerklasse und so kann ich Dir leider auch nicht weiter helfen.

LG Nitschi mit Ben 28.SSW

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hallo jessica,

uns ging es genauso wie euch. wir haben auch vom jugendamt unmögliche aussagen bezüglich der vaterschaftsanerkennung und namensänderung bekommen- man soll es nach der geburt machen, da vorher unvollständig,...

ein paar tage später sind wir dann einfach auf blauen dunst zum standesamt gefahren. erstmal um uns dort nocheinmal zuerkundigen, was die davon halten. hätten die dort auch so komische aussagen gemacht, hätten wir uns gleich noch einen termin zum heiraten besorgt.
aber es war ganz anders. erstmal waren die dort super nett. und haben ohne komische bemerkungen sofort die vaterschaftsanerkennung und die namensänderung durchgeführt.

wir wollten das ganze vor der geburt machen, da man 1. von allen anderen ämtern hört, "machen sie das bloß vor der geburt" und 2. glaube ich, dass man kurz nach der geburt einfach andere sachen im kopf hat und man auch erst mit der neuen situation klar kommen muß.

gruß anneka+ ole 40ssw

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Hmm,
dann werd ich wohl morgen nochmal beim Standesamt mich erkundigen. Deren Sprechzeiten sind nämlcih auch shcon wieder vorbei. Naja, dann mal allen noch eine schöne Woche.

Lg, Jessica

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hallo,

ich kann nitschis beitrag weiter oben nur zustimmen!!
wir haben schon vor einigen wochen die vaterschaft anerkennen lassen! die nette dame vom standesamt hat uns bestens aufgeklärt ;-) wenn deinem freund etwas passiert, hat das kind rechtlich gesehen keinen vater!! ebenso, wenn dir etwas passiert, denn deine zustimmung ist unabdingbar!!!!!
ach so, das sorgerecht habe ich, also kein gemeinsames! davon hat uns bzw. mir die standesbeamtin auch abgeraten!! auch wenn man es nicht meint, im falle einer trennung und ein "verdünnisieren des vaters" wird es schwierig, weil eigentlich bei jedem schiß seine unterschrift notwendig ist!! außerdem hat man ja eh das inoffizielle gemeinsame sorgerecht, da brauchen wir keinen schein für ;-) und ist die vaterschaft anerkannt, dann gibt es in der regel auch keine probleme, dass der vater das sorgerecht beantragen kann und auch bekommt, wenn dir etwas passiert!! lass die keine horrorgeschcihten einreden ;-)

lg

dani