Erziehungsgeld??? Kindergarten?

Hallo ihr Lieben,

mit dem Erziehungsgeld müsst ihr aufpassen. Wenn das Gehalt nicht jeden Monat das gleiche ist z. B. bei Schichtlohn wird das Geld einem wieder abgenommen. Außerdem muss man halbjährlich das Geld beim A(schl..ch)-Amt beantragen, ups die heißen ja jetzt A(......)-Agentur.

Bei meiner Freundin ist jetzt wirklich alles extrem besch.... gelaufen. Die haben alles ordentlich beantragt, seit Anfang dieses Jahres haben sie das Geld auch bekommen. Nach einem halben Jahr wurden die Zahlungen einfach so gestrichen. Beim A-Amt haben die gesagt man muss das jedes halbe Jahr neu beantragen. Aber der Hammer kommt jetzt! Da der Mann meiner Freundin im Schichtdienst arbeitet hat er mal mehr, mal weniger Gehalt. So nun ist er in dieser Zeit etwas über dem Soll gewesen. Kein Problem dachte sich meine Freundin, sie hätte damals jeder Zeit seine Gehaltsnachweise schicken können, das A-Amt hätte dies ja nur verlangen sollen, die hätten sofort und ordentlich die Auskunft erteilt. Ätsch.... jetzt verlangt das A-Amt 1000,- Euro Erziehungsgeld zurück!

Was aber auch ein Hammer ist. Wenn mein Einspruch gegen diesen Bescheid einlegt d.h. dagegen klagt, hat dies für die Bezahlung keine aufschiebende Wirkung. Sie muss also erst die 1000 Euro bezahlen, dann noch ihren Anwalt.
Meine Freundin kann sich das nicht leisten, die müssen für letztes Jahr noch 800 Euro Heizkosten nachzahlen. So resigniert Sie und das A(rsch...ch)-Amt gewinnt. Weil das A-Amt geschlampt hat, dachte meine Freundin sie kann mit dem Geld rechnen und hat natürlich ihre Finanzlage anders eingeschätzt, jetzt hat sie den "Schwarzen Peter".

Die Sachbearbeiter beim A-Amt haben dem Mann meiner Freundin (die haben zwei Kinder 5 und 1,5 J.) ins Gesicht gesagt "Was die Regierung sich bei diesem Gesetzt eigentlich gedacht hat, es sollte abgeschafft werden".

Meine Freundin (35) war voll arbeitstätig seit dem sie 19 ist und ihr Mann(35) auch, mit ihrem ersten Kind ist sie nach 2 Jahren wieder Vollzeit arbeiten gegangen. Das ging nun mal jetzt nicht weil sie ja ihr zweites Baby bekommen hat.

Und sich dann solche Bemerkungen vom Arbeitsamt anhören zu müssen.

Es werden nicht ohne Grund so wenige Kinder in Deutschland geboren. Wenn man sich auf ein Kind einlässt, darf man nicht vergessen, dass man auf Vieles verzichten muss und von den meisten Behörden wie Penner behandelt wird die um Almosen betteln.

Sogar wenn die Mutter arbeiten gehen will, sie kann die Kosten für den Kindergarten nicht von der Steuer absetzten d. h. Sie muss sich entweder eine Tagesmutter nehmen oder den Kindergarten aus eigener Tasche bezahlen von einem Halbtagsjob, ich finde das ziemlich krank. Wir haben es ausgerechnet. Wenn sie halbtags arbeiten geht, den Kindergarten, ihre Fahrkarte (klecker betrag wird erstattet) bezahlt bleibt ihr am Ende des Monats ein minus von 50 Euro. Super he? ich könnte :-%

Entschuldigt, dass ich so viel Angst mache aber es ist besser zu wissen wie das wirklich läuft als von diesem Ganzen wie meine Freundin überrollt zu werden.

Also nicht auf das A-Amt bzw. A-Agentur verlassen (das A.......ch hat sich auch mit der Namensänderung nicht geändert) Wenn man es bekommt lieber sparen und wenn alles am Ende des Jahres vom A-mt überprüft würde erst verwenden.

Aber lasst euch davon nicht die Stimmung auf das Kinderkriegen verderben. Man kann sich einfach nicht auf den Staat verlassen sondern muss selbst alles in die Hand nehmen und sehr genau planen und organisieren.


Viele Grüße, Isabella (14 ÜZ)


P.S. Das finde ich ja jetzt echt klasse, genau das läuft gerade auf ARD in den Nachrichten 12.10 Uhr man wolle dies für die Kindergärten und wenig verdienenden Familien verbessern. Naja mal sehen wie lange die darüber reden bis alles wieder zu den Akten gelegt wird #gaehn

1

Hallo Isabella,

na du scheinst ja ganz schön sauer zu sein, ich fand den Spruch aus der VK ganz nett und hab ihn daher auch gleich zitiert.

Vielleicht solltest du ihn auch tatsächlich berücksichtigen? Wenn deine Freundin keinen Anspruch auf einen Teil des Erziehungsgeldes hatte, dann wird es wohl zu Recht zurück gefordert oder? Sicher ist es ärgerlich, dass die Summe so hoch und der Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat, aber das ist nicht nur bei der Arbeitsagentur so, sondern auch beim Finanzamt!

Außerdem finde ich es sehr schade, dass du so pauschal über alle A-Argenturen urteilst und damit auch über die Leute, die dort arbeiten. Ich oute mich hiermit als AA-Mitarbeiterin (wenn auch zuständig für ALG II, aber irgendwie doch AA)....

Ich gebe zu bedenken, dass wir Angestellte/Beamte lediglich Instrument der Regierung sind, also die Gesetze umzusetzen haben. Ob wir das nun gut, richtig oder ungerecht finden, sei da hingestellt. Deine Freundin wäre verpflichtet gewesen, die Änderungen im Einkommen ihres Partners mitzuteilen, dass steht auf jedem Erziehungsgeldbescheid und wenn sie es nicht tut, muss sie nun mal mit den Konsequenzen leben.
Andererseits kann sie für die Rückzahlung eine Ratenzahlung vereinbaren, muss also die 1000 € nicht sofort in einer Summe zahlen.

Auch stimmt es nicht, dass man Kindergartenkosten nicht absetzen kann. Kinderbetreuungskosten können per Jahreslohnsteuerausgleich abgesetzt werden, allerdings muss man dazu erstmal über einen Pauschalbetrag von etwas über 1500 € jährlich kommen (ähnlich wie bei den Werbungskosten, da sind es 2000 €).

So, dass wollte ich nur mal los werden und im übrigen lief gestern gerade ein Bericht auf Arte, der u.a. zeigte, dass Kinder ein Armutsfaktor in Deutschland sind, ich finde, eine leider nicht neue Erkenntnis ....

PS: Ich gehe auch für nur knapp 300 € mtl. arbeiten und das 32 h/wtl., weil mich die Krippenkosten, Versicherungen und insbesondere die private Krankenversicherung (die auch während der Elternzeit nicht ruht) auffressen....


Liebe Grüße

Ilka

2

Hallo Isabella!

Also, daß man das Erziehungsgeld nur fürs erste halbe Jahr und danach neu beantragen muß, ist mir bewusst.
Aber beim Arbeitsamt???? Die haben bei uns nichts mit dem Erziehungsgeld zu tun.....(macht hier das Versorgungsamt)

Werde mich da mal erkundigen, obwohl es hier auch nach dem letzten Jahresbrutto geht und da ist ja eigentlich egal, ob mein Mann einen Monat mehr verdient hat als im letzten.....mh. Alles sehr merkwürdig - werd mich mal erkundigen.

Danke für die Warnung!

LG,
Janine & Romy Renée (35+1)

10

hallo,

verflixt nochmal, jetzt habe ich hier nen riesenroman geschrieben und dann gibt es so ne oller fehlermeldung und alles ist weg... na nu nochmal:

warum muss sich deine freundin fürs erziehungsgeld an das aa wenden??

also meines wissens nach sind die erziehungsgeldstellen der länder für das erziehungsgeld zuständig! das EG beantragt man für jeweils ein jahr, wobei es sein kann, dass man es zunächst für 6 monate mit dem vorbehalt der rückforderung bewilligt bekommen kann, wenn es probleme bei der berechnung des einkommens gibt!!

vielleicht war das bei deiner freundin ja der fall!! was sagt denn der anwalt dazu?? ich glaube nicht, dass das AA willkürlich und haltlos irgendwelche rückforderungen einfordert! offenscihtlich ist doch eher, dass man zuviel bekommen hat und man das halt zurückzahlen muß!!
sicherlich wird man aber auch ratenzahlung vereinbaren können oder?
und das jetzt die heizkosten so hoch waren, da kann jawohl kaum ein amt was für!!

da EG berechnet sich ja nach dem jahreseinkommen, wobei die einkommensgrenze ab dem 7. monat niedriger angesetzt ist!!
ich habe auch jahrelang gearbeitet und bekomme ab dem 7 monat nichts mehr! meine einzahlungen zählen gar nicht oder anders: sie zählen genauso viel, wie jemand der vorher nicht gearbeitet hat!!!

man muß sich auch selber mal etwas schlau machen, stellen gibt es genug, auch im internet!! es gibt zig KOSTENLOSE broschüren von behörden, die leicht verständlich geschrieben sind!! man kann nicht immer nur fordern fordern fordern, sondern muß auch mal was dafür tun!!

sicherlich sollte der staat familien mehr fördern, ein ansatz ist ja schon da! wenn es tatsächlich ab nächstem jahr einen gewissen prozentsatz des eigenen einkommens geben soll, dann ist das doch toll!! muss man doch nicht gleich wieder alles schlecht machen! aber wahrscheinlich wird sich dann noch beschwert, dass jemand der vorher arbeiten gegangen ist zuviel bekommt und ein arbeitsloser doch viel viel mehr verlangen darf als einen mindestsatz!!??

für mich ist ganz besonders klar, dass ICH bzw mein partner und ich unser leben und auch unsere finanzen organisieren müssen, wenn unsere lady da ist, da kann ich mich doch nicht auf den staat verlassen... selbständigkeit ist gefragt oder??

nichts für ungut, aber das was du schreibst kann ich nicht nachvollziehen! sicher ärgerlich für deine freundin, aber vielleicht hätte sie sich vorher einfach schlau machen sollen!??

gruß

dani









11

Bist du dir sicher dass deine Freundin sich nicht vertan hat?

Zitat;
Außerdem muss man halbjährlich das Geld beim A(schl..ch)-Amt beantragen, ups die heißen ja jetzt A(......)-Agentur.
______________

Ist hier vielleicht Hartz4/ALG2 gemeint da du ja auch von der ARGE schreibst? D a s muss tatsächlich jedes halbe Jahr neu bentragt werden, Erziehungsgeld mussten wir nur einmal im Jahr neu bentragen bzw.eben nach dem ersten Jahr da es insgesamt ja eh max. 2 Jahre geht!

12

Hallo Isabella,

ich finde es sehr schade, wenn jemand ein Posting macht, sich da tierisch aufregt und dabei völligst die Fakten durcheinander haut.
Sorry für diese Worte, aber dein Beitrag entspricht einfach nicht den Tatsachen.

1. Wird Erziehungsgeld nicht bei der Arbeitsagentur beantrag.
2. Wird jeder der Leistungen bei der Agentur bezieht (in diesem Fall müßte es Arbeitslosengeld II zahlen) darauf hingewiesen, dass Veränderungen in den Verhältnissen (hierzu zählen auch Einkommensverhältnisse) anzuzeigen sind.

Dies steht übrigens auch auf dem Bescheid...darüberhinaus sagt einem das der normale Menschenverstand.

Es ist eine andere Sache ob man etwas gerecht findet oder nicht.

Denk mal drüber nach bevor du das nächste mal "schießt".

Nichts für Ungut.

Lg Oxana & Wurm 17. SSW