Hallo ihr lieben,
ich weiß, dass mir in MuSChu vor der Entbindung kein Geld von der gesetzlichen Krankenkasse zusteht, da ich nur Studentin bin und nicht gearbeitet habe.
Aber gilt es auch für die 8 Wochen nach der Entbindung??? Bekomm ich da nichts von der Krankenkasse?
Hintergrund ist, dass ja Elterngeld für den Mutterschutz berechnet werden, und wenn ich nichts von der Krankenkasse bekomme, MUSS ich da Elterngeld für die ersten beiden Lebensmonate beantragen? Oder kann ich die mir auch auf später legen? (Mein Mann geht die ersten 6 Lebensmonate in Elternzeit).
Ich danke euch
Calsey mit girl ET- 18
Studentin - Mutterschaftsgeld??? Elterngeld
Hallo,
ich bin in der gleichen Situation, es ist so, dass du, wenn du kein MuSchu Geld bekommst du ab Tag eins der Geburt Kinderbetreuungsgeld bekommst. Da ich in Wien bin heißt das hier alles ein bisschen anders und ich weiß auch nicht, ob das genauso für Dland gilt, aber es müsste schon. Beantragen musst du das nur insofern, als dass du ja auch das Kinderbetreuungsgeld (in Dland Elterngeld) beantragen musst, wenn das Kind da ist.
LG
hallo calsey,
also bei mir ist das folgendermaßen: da ich ein stipendium habe, bekomme ich auch kein mutterschutzgeld von der krankenkasse. das gilt dann für die zeit vor und nach der geburt. in dem fall bekommt man dann das elterngeld ab dem ersten tag der geburt gezahlt und nicht erst ab der zeit nach dem mutterschutz.
wie das jedoch gehandhabt wird, wenn dein freund die ersten 6 monate nimmt kann ich dir nicht sagen.
bist du dann auch parallel zu hause, oder gehst du erst einmal ab dem 3. lebensmonat wieder studieren/arbeiten?
Von der Krankenkasse bekomm ich nichts, weil ich Familienversichert bin - so die Erklärung von der Telefontante.
Nach dem MuSchu bin ich offiziell noch bis Anfang Oktober Studentin.... da sind jedoch schon die Semesterferien angefangen, also bin ich praktisch Studentin und zu Hause.
Du bekommst kein Mutterschaftsgeld, sondern kannst von Geburt an Elterngeld beziehen, mußt aber natürlich nicht.
Gruß,
W