Hallo zusammen,
beziehe wegen Burn out seit 5 Wochen Krankengeld. Nun bin ich schwanger (gerade eben) - kann aber noch nicht arbeiten - weil ich noch krank bin und auch zur Reha muss. Antrag ist beim Rententräger gestellt.
Im letzten Jahr habe ich in der 17.SSW eine FG erlitten und im Job Stress pur. Kein Verständnis vom Chef.
Jetzt frage ich mich - wie funktioniert das mit dem KG? Angenommen nach Reha gehe ich hoffentlich wieder arbeiten?!! Da ich in der letzten SS ab der 10.Woche Probleme hatte......was passiert "falls" ich krankgeschrieben werden vom Gyn? Muss der AG wieder komplett zahlen - falls Beschäftigungsverbot? Wie errechnet sich dann das Elterngeld? Also, freue mich riesig - bin aber gerade etwas panisch wegen der finanziellen Seite??!!!
Ich danke Euch für Eure Unterstützung!!!!
Burn out und nun schwanger.....Hilfe.....Geld?
Also bei nem Beschäftigungsverbot bekommst du bis das Baby da ist (vorausgesetzt das Verbot gilt die ganze ss), dein volles Gehalt... Und somit eben beim Elterngeld auch 67% vom Nettoeinkommen...
Bei ner Krankschrift, gilt das gleiche wie jetzt, wenn man länger als 6 Wochen mit einer Sache krank geschrieben ist, gibts Krankengeld... Wie das da bei der Berechnung des Elterngeldes ist, weiß ich nicht...
Also wenn du jetzt schon burn out hast... würde ich mit der FA auf jeden Fall über ein BV sprechen, dass hat ja garkeinen sinn... schwanger wird dir alles noch schwerer fallen und du bist noch erschöpfter (also mir geht's zumindest so) und auch anfälliger...
Wenn ich richtig gelesen habe gibts nur noch 65% Elterngeld! Hoffe ich täusche mich.
Hi, danke für Deine schnelle Antwort. Wenn ich die Reha hinter mir habe und Burn out "geheilt" - was ich auch nicht ganz glaube - dann vom FA ein Beschäftigungsverbot oder auch schon vor der Reha???
Mein Gedanke ist der: Wenn ich ein BV bekommen würde - zahlt dann der AG wieder volles Gehalt - da ich ja jetzt schon KG wegen Burn out beziehe??????
Das Eltergeld errechnet sich ja aus den letzten 12 Monaten. Da werden doch die KG Monate mit 0 berechnet - oder?
Danke. Lieb von Dir.
Hi
also bei deiner Vorgeschichte würde ich sobald durch FA bestätigt ein BV beantragen. Da hast du keine finanziellen Verluste und deinem Arbeitgeber kann das so auch recht sein weil er durch das Umlageverfahren Geld von KK zurückholen kann. Hmm da du ja Krankengeld beziehst könnte das auswirkungen auf Eltergeld haben (aber vielleicht kennt sich damit jemand auch besser aus).
LG Hexe12-17