Frage zu Mutterschaftsgeld, Elterngeld usw...

Hallo ihr lieben,

ich hab einige Fragen die mir heute keiner wirklich richtig beantwortet hat....hab bei der krankenkasse angerufen und arbeitsamt...#aerger

so...hier meine fragen: :-)
und meine Situation

1. Bin dabei von meinen Kindsvater auszuziehen weil wir uns nicht mehr verstehen. Hab mir schon eine Wohnung gesucht, und kann die auch bald beziehen! Bloß, ich habe nichts. Alles in der Wohnung gehört ihn. Bin in der 31. Woche Schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot. Schon gleich seit Anfang der Schwangerschaft. Mein Arbeitsvertrag läuft am 08.08.2011 aus. Und wird eh nicht verlängert da ich ja schwanger bin und mein chef so gut wie keine frauen mit kind will...noch dazu bin ich ja eh nicht mehr in der arbeit gewesen seit februar. Mein ET ist der 13.08.2011. Ich bekomme mit meiner sogenannten Teilzeitstelle so um die 670 Euro raus. In meiner neuen wohnung zahle ich miete in höhe von 360 euro warm.

so meine fragen. wie lange bekomme ich denn dann mutterschaftsgeld wenn ich dann in keinen arbeitsverhältnis mehr bin? und wo gehe ich dann hin? und beantrage mein elterngeld? und bei wem beantrage ich die elternzeit?

Und bekomme ich evtl. eine finanzielle Hilfe für die Wohnung? Da gibts doch sowas wie wohngeld? und wieviel geben die dazu? Oder gibts nicht auch solche Sachen wie hilfe für Wohnungserstausstattung? Babyausstattung? und wo muss ich das wiederum beantragen? Und wieviel wird das mal wieder ungefähr sein?

Muss ich mich dann am 8. 8. wenn mein Arbeitsvertrag ausläuft arbeitslos melden? bekomme ich dann mein arbeitslosengeld oder ist das dann eben nur elterngeld und arbeitslosengeld nach der elternzeit? Und muss ich hartz4 evtl. beantragen? weil mit den elterngeld was ich ja quasi bekommen würde, reicht das dann doch grad mal für die wohnungsmiete?

und wieviel unterhalt bekomme ich fürs kind vom vater?

sorry aber weiß momentan echt nicht wie es finanziell bei mir weitergehen soll...kann ja nicht dauernd meine eltern anpumpen...und will das auch nicht....#zitter

vielen dank falls mir jemand was beantworten kann

Romi


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und einwas hab ich vergessen, hab noch gar keinen urlaub genommen bei der jetzigen arbeitsstelle...was passiert damit? oder wird der ausgezahlt? oder verfällt der einfach?:D bin ja eh daheim:) wenn der ausgezahlt würde wäre das cool weil dann kann ich babysachen davon kaufen...zumindest einen teil

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Der Urlaub muss ausgezahlt werden!

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du müsstest dich jetzt schon mal arbeitssuchend melden beim arbeitsamt.

babyausstattung beantragst du beim arbeitsamt da gehts einfach hin und sagst du willst erstlingsausstattung beantragen die machen ne kopie von mutterpass und du bekommst das gels so ca. 8 wochen vor geburt.

wegen unterhalt würd ich mal beim jugendamt nachfragen.

gib mal bei google antrag auf elterngeld fomulare ein die kannst dir ausdrucken ausfüllen und weckschicken.

mutterschaftsgeld du bekommst von deinem arzt meistens 7 wochen vor geburt ein zettel denn gibts du bei deiner krankenkasse ab und dann bekommst du mutterschaftsgeld von denen.

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Mach mal nen Termin bei ner Schwangerschaftsberatung wie zB pro Familia.
Die helfen dir mit den ganzen Anträgen (zb hier http://www.zbfs.bayern.de/stiftung/swainnot.html )
gerade in deiner Situation bekommst du viel Unterstützung, du musst nur wissen dass es sie gibt und eben beantragen.

LG Jey

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In erster Linie ist der Vater Deines Kindes ab Mutterschutzbeginn für Deinen Unterhalt sowie die Erstausstattung zuständig.
Du kannst anwaltlich Deine Ansprüche prüfen und durchsetzen lassen oder die ARGE tut das für Dich, sobald Du ALGII beantragst.

LG,

W

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Kann dir nur bissl was beantworten.

Also deinen Urlaub müsste dir dein AG theoretisch auszahlen. So ist es bei mir zumindest.

Wegen der Erstaustattung wirst du sicherlich kein Glück haben, da du diese bis zur 20.Woche beim Amt beantragt haben musst. Weiß nicht, ob du evtl bei der Diakonie oder ähnlichen Vereinen sowas bekommen kannst...

Denke mal, dass du ums Hartz nicht herumkommen wirst und für alle Fälle kannst du dir schonmal nen antrag fürs Wohngeld holen. Den Gibts bei der Wohngeldstelle. Wenn du da die erste Seite ausfüllst und möglichst schnell ausgefüllt abgibst, dann hast du ab dem Abgabedatum Anspruch auf Wohngeld, falls du was bekommen solltest. Sonst wird eben erst ab dem Tag gezahlt, wo du den Antrag abgibst...


Hoffe ich konnte dir bissl weiterhelfen.

Liebe Grüße
Franzi und Krümel 14+2


Ganz wichtig ist, dass du dich 3 Monate vor Ende der Beschäftigung arbeitssuchend melden musst. und Dann am 8.8. arbeitslos.

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Das ist falsch, denn im Mutterschutz kann sie sich nciht arbeitslos melden und braucht es natürlich auch nicht!

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Deshalb muss man sich trotzdem arbeitssuchend melden, denn der Mutterschutz geht ja nur bis zu 8 Wochen nach der Geburt und warum dann nich einfach paar Tage früher gemeldet, dann erspart man sich evtl ne Sperre!!!
Denn bei sowas is das gute Arbeitsamt verdammt schnell und ich denke, dass das so einige bestätigen können!!!

Man kanns auch lassen, aber jeder, der schonmal arbeitslos war, der musste dafür unterschreiben, dass er sich 3Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend meldet!!!

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Ab dem Vertragsende gibts dann weiter Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse bis 8 WOchen nach der Geburt!

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Dir steht in den ersten 3. Lebensjahren deines Kindes Betreuungsunterhalt vom Kindesvater zu; vorausgesetzt du übernimmst die Kindeserziehung hauptsächlich und der Kindesvater verfügt über ausreichend Einkommen. Hier ein Link dazu:

http://www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag_dyn~uid,k3wveevh83df5a3l~cm.asp

Hinzu stehen dir und dem Kind Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindesunterhalt (vom Vater) und Kindergeld zu. Ggf. Kannst du noch Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen.

Sollte der Kindesvater nicht zahlen (können) oder solltest du mit dem Geld euren tatsächlichen Bedarf nicht abdecken können so kannst du (ergänzendes) ALG2 beantragen. Elterngeld und Mutterschaftsgeld fallen dann aber weg bzw wirds dann eben auf den Bedarf angerechnet.

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Hey!

Unsere Daten sind ziemlich ähnlich.
Bin auch in der 31. Woche. Et ist am 14.08. und mein Arbeitsvertrag läuft am 06.08. aus. BV hab ich seit Januar.
Also. Du musst dich nicht arbeitssuchend melden, da dein Mutterschutz noch während deines Arbeitsverhältnisses beginnt. Dein Arzt stellt dir einen Schein aus, den du bei der Krankenkasse und deinem Arbeitgeber vorlegen musst. KK zahl 13 Euro pro Tag, solange du im Muschu bist. Danach beantragst du Elternzeit. Sind glaube ich 67% deines jetzigen Gehaltes. Dazu bekommst du noch 184 Euro Kindergeld.
Für das Kind muss dein Freund Unterhalt zahlen. Errechnet sich aus seinem Gehalt.
Und die Krankenversicherung ´bleibt bei deiner KK. Nennt sich dann famielienversichert und kostet während der der Elternzeit nix.

Hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen...

Lg