Kündigung und schwanger

Guten Morgen

Ich bin am 01.06.2011 von meinen Chef mündlich gekündigt worden und gestern habe ich die Schriftliche Kündigung erhalten.Ich bin ja schwanger und hab erst morgen meinen Termin beim FA.Leider weiß das mein Chef noch nicht das ich schwanger bin,weil wir erst warten wollen was der FA sagt.So nun war ich eben beim Arbeitsamt und hab mich arbeitslos gemeldet und ich habe die gefragt wie das ist,wenn man schwanger ist ob man gekündigt werden darf,da wurde mir gesagt das wüssten die nicht da soll ich mich an meinen Arbeitgeber wenden.Wie ist das denn nun mit Arbeit und schwanger?Wäre schön wenn ihr mir darauf antworten könnt.


LG
Nicole

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http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__9.html

Mutterschutzgesetz.

Es gilt ein Kündigungsverbot.

LG

Magic mit Damien an der Hand und#ei 5ssw

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Du musst spätestens zwei Wochen nach Kündigung die Schwangerschaft bekannt geben. Lass Dir beim FA eine Bescheinigung geben und geh damit zu Deinem Chef. Der muss die Kündigung dann wieder zurückziehen und Dich weiter beschäftigen!

Der wird wahrscheinlich nicht begeistert sein, aber lass Dich davon nicht einschüchtern - es gilt das Mutterschutzgesetzt!!!

Sprich schon mal mit Deinem FA darüber!

Liebe Grüße und viel Glück!

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Nein, du bist unkündbar, wenn du schwanger bis, obwohl du es noch nicht gesagt hast! Du kannst die Bescheinigung vom FA über SS rückwirkend einreichen.

Aber mich wundert, dass das Arbeitsamt von dieser Gesetzeslage nichts weiss#kratz

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Weil das da nur Knalltüten sind.

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HUHU,

Da wird es leider icht so gut aussehen, denn der kündigungsschutz besteht nur wenn der chef von der schwangerschaft vor der kündigung wußte, tat er ja nicht also ist die kündigung wohl rechtswirksam.

lg

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wenn du es ih morgen noch sagst nahc dem fa temrin liegst du wohl noch in dieser 2 wochen frist und kannst glück haben arbeitsrechtlich gesehen,
wenn er sie nicht zurück nimmt kann dir das arbeitsgericht weiterhelfen....fachanwalt für arbeitsrecht....

lg

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Sie muß es nicht vorher gesagt haben und die 2Wochen-Frist läuft auch nicht heute oder morgen aus, wenn sie gestern gekündigt wurde.

LG

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Kann wirksam gekündigt werden, wenn die Schwangerschaft erst nach Erhalt der Kündigung festgestellt oder mitgeteilt wird?

Gemäß § 9 MuSchG besteht gegenüber schwangeren Arbeitnehmerinnen ein Kündigungsverbot. Ihnen darf und kann somit nicht wirksam gekündigt werden. Hat die Arbeitnehmerin zum Beispiel aus taktischen Gründen die ihr bekannte Schwangerschaft dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt und erhält die Kündigung, ist fraglich, ob sie trotzdem dem Kündigungsverbot unterliegt. Nach § 9 MuSchG kann auch bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Schwangerschaft dem Arbeitgeber noch bekannt gegeben werden, mit der Folge, dass zugunsten der schwangeren Arbeitnehmerin ein Kündigungsverbot nach Mutterschutzgesetz entsteht. Auch ein Überschreiten dieser Frist kann noch wirksam sein, wen die Arbeitnehmerin die Verspätung nicht verschuldet hat. Nach Entbindung genießen Arbeitnehmerinnen weitere Sonderrechte, wie zum Beispiel die zusätzlichen Stillzeiten und weiterhin noch schonende Maßnahmen.

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du musst deinem AG innerhalb von 2 Wochen mitteilen dass du schwanger bist, dann muss er die Kündigung zurücknehmen denn du bist schwanger nicht kündbar.

LG

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das darf er da er nichts davon weiß , leider blöd . www.sozialhilfe24.de/.../kuendigung-schwangerschaft.html -

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stimmt nicht! -> zuende lesen!

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Hi Nicole!

Mir ging es ähnlich wie Dir. Mir wurde am 28.03. gekündigt. Am 07.04. wurde die Schwangerschaft vom FA bestätigt. Ich hab auch beim Arbeitsamt nachgefragt und die haben mir auch nix sagen wollen. Daraufhin bin ich zum Arbeitsgericht gegangen und hab mich dort erkundigt. Meine Kündigung ist unwirksam, da man einer Schwangeren nicht kündigen darf. Das steht im Mutterschutzgesetz (lies mal nach). Ich war noch in der Probezeit, aber selbst da greift das Gesetz und ich bin vor einer Kündigung geschtzt. Ich hab mir dann direkt die Schwangerschaftsbescheinigung von meinem FA aushändigen lassen und diese vorab per Mail an meinen Chef sowie die Personalabteilung geschickt. Am nächsten Tag noch persönlich vorbei gebracht. Ich bin weiterhin dort beschäftigt (habe aber ein BV von meinem FA bekommen) und bekomme weiterhin mein Gehalt. Also nix wie los und den Chef informieren sobald Du die Bestätigung vom FA hast.

Gruß

Nadin

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Hallo,

mensch, das ist ja eine doofe Situation #liebdrueck

Der Kündigungsschutz in der SS gilt auch dann, wenn du deinem AG innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung die SS mitteilst, sollstest du dann also nach deinem FA-Termin unbedingt schnellstmöglich machen. Am besten gleich ne schriftliche Bestätigung über die SS vom FA mit einreichen

Begeistert wird dein Chef davon zwar nicht sein, aber die Kündigung gilt dann trotzdem nicht.
Ich wünsche dir, dass das alles ohne zu viel Stress für dich und dein Krümelchen abläuft!!!

LG und alles Gute

Julchen mit #paket #ei 21+0

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Er kann dich nicht kündigen!
Wenn die Kündigung schon ausgesprochen ist hast du hinterer 2 Wochen seit deinem Arbeitgeber mitzuteilen das du schwanger bist. Lass dir vom FA eine Bestätigung ausschreiben und dann gehst du zum Arbeitgeber und sagst ihm das die Kündigung nicht rechtskräftig ist.
Sollte er sich weigern in irgendeiner Weise gehst du zum Arbeitsgericht.