Grrr, Chef hat heute EZ nicht unterschrieben!!!

Gut gelaunt bin ich heute zu meinem Chef um den Elternzeitantrag bei ihm einzureichen... Er hat ja vorher schon durchklingen lassen das er den nicht unterschreibt...

Ich durchgeatmet, war gut drauf, er gefragt wie es geht (natürlich mit dem Kommentar: Das ist ja mal ne Murmel...

Das Schreiben könnte er mir nicht unterschreiben, das muss er erst mit der Steuerberaterin absprechen!!! Was denn absprechen? Er schickt es mir zu...

Naja, muss ich warten, ich habe es heute schon abgegeben, heute beginnt Mutterschutz da er um den ET im urlaub ist...

Ich warte jetzt ab und wenn nichts kommt dann bekommt er es nach der Geburt mit Einschreiben/Rückschein zugestellt...

Lg Nina+Ben inside (34+0), die heute sehr schwitzt...

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Darf er den überhaupt ablehnen ???

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hallo!

Dein Chef muss den garnicht unterschreiben, es handelt sich nicht um einen Antrag sonder nur die Anmeldung der EZ!!! Darf er garnicht ablehnen. Es reicht wenn du ihm den Zettel hinlegst und gut ist! Notfalls unter Zeugen wenn dir das sicherer ist.

Aber keine Sorge, wie gesagt, es ist kein Antrag den er durch unterschrift erlauben muss!!!!


lg, verena32
#winke

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Da hat dein Chef aber was falsch verstanden !!

Ablehnen geht nicht!

Typen gibts...:-[

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die unterschrift dient als nachweis für dich!!


dem elterngeld antrag musste ich die unterschriebene elternzeit mit vorlegen.



würde es auch mit einschreiben/rückschein machen.



vor der geburt kann er das ding eigentlich auch gar nicht gebrauchen

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Hast du einen Antrag auf Elternzeit gestellt? Eigentlich musst du die Elternzeit nur anmelden und brauchst auch keine Rückmeldung des Arbeitgebers. Um Missverständnisse zu vermeiden würde ich die Anmeldung der Elternzeit ggf. einfach nochmal neu schreiben, ihm das so in die Hand drücken und gut ist..

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Hallo,

die Anmeldung für die Elternzeit musst erst nach der Geburt gestellt werden, da du ja noch gar nicht weißt, wann dein Krümel kommt.

GLG Kathrin

LT Internet

Laut Gesetz muss man dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn mitteilen, dass man in Elternzeit gehen möchte. Nimmt die Frau Elternzeit, ist mit diesem Termin das Ende der Mutterschutzfrist gemeint. Man muss sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume man innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit in Anspruch nimmt. Wer nur für das erste Lebensjahr des Kindes einen Antrag stellt, verzichtet auf das zweite Jahr. Eine Verlängerung ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hat man die Sieben-Wochen-Frist versäumt, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend.

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Du beantragst die Elternzeit nicht, sondern meldest sie an.
Der AG muß auch nicht zustimmen bzw. unterschreiben.

Gruß,

W

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Ganz so einfach ist das nicht, wie hier geschrieben wird, und zwar kann er es aus "dringenden betrieblichen Gründen" ablehen, was aber in der REgel spätestens vor Gericht nicht haltbar ist.
Trotzdem stellst Du keinen Antrag, sondern teilst es mit, da Du einen Rechtsanspruch (außer aus o.g. Gründen) drauf hast.
Dass er sich aber vlt erstmal erkundigen muss, finde ich durchaus legitim und ok

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Muss leider gegen die letzte Aussage stimmen, da ein Anrecht besteht.
Siehe www
http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles/allgemein/elternzeit-und-elterngeld/

Es kann nur sein, dass dem Vater die Elternzeit abgelehnt wird...bei den Firmen, wo weniger als 15 Angestellte sind.

GLG KAthrin

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Dein AG hat Recht, dass er ihn nciht unterschrieben hat, du hast noch keinen Anspruch. Erst ab der Geburt hast du den Anspruch auf ELternzeit.

Das hatten dir hier aber schon eingie vorher gesagt.

Außerdem muss er den nciht unterschrieben,. ein Eingangsstelmpel der Sekretärin z.B. auf der Kopie reicht dir ;)