Hallo,
ich befinde mich seit Ostern im BV. soweit läuft alles gut was mich jetzt nur mal interessiert ist wie lange bekomme ich mein gehalt weiter bezahlt?
Bis zum ET oder zum Mutterschutz?
Also ET habe ich am 29.10. aber mein vertrag läuft am 3.10 aus.
da es ein 400€ job war und ich familienversichert bin hätte ich eh keinen anspruch auf mutterschutzgeld nur auf dieses bundesmutterschaftsgeld was einmalig 210€ sind
kann ich es dann nicht so machen das ich mich zum 3.10 offieziel arbeitslos melde und somit werde ich ja dann wieder selber versichert und hätte anrecht auf mutterschaftsgeld.
oder wäre es da schon zu spät fur mutterschaftsgeld antrag weil offiziel gehe ich am 17.09 in mutterschutz??
weil von irgendwas muss ich ja leben. mein mann verdient zwar auch geld aber es wäre ziemlich knapp wenn ich vom 17.9-29.10 kein geld hätte
lg biggi
BV und wie lange bekomme ich mein gehalt gezahlt??
Hallo Bigi,
soweit ich weiß, bekommt man bis zum Mutterschutz Lohnfortzahlung, danach greift da ja die Krankenkasse ein. (Sobald man in Mutterschutz geht).
Wie das mit deinem Vertrag ist weiß ich leider nicht, aber wenn du ohnehin am 17.09 in Mutterschutz gehst, ist das glaube ich auch nicht relevant.. :)
Hoffe ich konnte Helfen..
Natalie + Krümel 10+0
Hallo,
1. Bezweifle ich, dass du nach einem 400 Euro Job Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, da du ja nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
und
2. Weiß ich dass Arbeitslosengeldempfängerinnen zur Schutzfrist abgemeldet werden. Da du nach Beendigung deines Vertrages schon in Schutzfrist bist, wirst du dich dann wohl nicht neu anmelden können.
Könntest höchstens evt. Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) beantragen?
Der Arbeitgeber zahlt dir nur bis zum Schutzfristbeginn oder halt Ende des Vertrages, aber auf keinen Fall bis zum ET. Frag doch da mal nach?
LG
Hallo
1. Ich habe all die jahre davor in die arbeitslosenversicherung einbezahlt also könnte es möglich sein das ich vielleicht doch was bekomme?
2. Hartz 4 kann ich nicht beantragen da mein mann zu viel verdient und leider interessiert sich ja niemand für ausgaben.
aber egal das ist ein anderes thema
und mit meinem AG kann ich nicht reden den ich befinde mich mit dem im rechtsstreit weil er mir keine krankheitstage bezahlt und zu wenig urlaubstage genehmigt.
trotzdem danke für deine antwort.
werde mich dann wohl mit dem bundesmutterschaftsgeld zufrieden geben müssen.
lg biggi und danke
zu 1. Nein, leider nicht. Es kommt auf die aktuelle Situation an. Da du jetzt nur einen Minijob hast, bekommst du nur Hartz 4
2. Soweit ich weiß, musst du Hartz 4 trotzdem beantragen. Erst wenn das abgelehnt wird (arum auch immer), kannst du Elterngeld beantragen. Hartz 4 Empfänger bekommen ja kein Elterngeld mehr.
Du bekommst bis zum Beginn des MuSchu dein Gehalt voll bezahlt. Da du nur einen 400 € Kob hast, bekommst du kein Mutterschaftsgeld. Sondern 210 € vom Staat. Mehr gibts nicht. Egal ob du Arbeitslos gemeldet bist oder nicht. Mutterschaftsgeld bekommt man nur wenn man einen Vollzeitjob hat.
Wenn dein Vertrag ausläuft musst du dich natürlich arbeitslos melden. Aber das hat wie gesagt keinen Einfluss auf das MuSchGeld