Hallo ihr Lieben,
gestern habe ich von meiner Arbeitskollegin erfahren, dass mein Chef mich kündigen will.
Die Kündigung hat er ihr mitgegeben, dass sie mir diese bei Gelegenheit übergibt (wir sehen uns öfter).
Bis jetzt habe ich sie aber noch nicht bekommen, wird aber die nächsten Tage so sein.
Eigentl. bin ich noch bis 31.08.11 in Elternzeit und ab 01.09. müsste ich wieder das Arbeiten anfangen.
Resturlaub aus dem Jahr in dem meinte Tocher geboren ist (2009) habe ich auch noch für ein halbes Jahr. Den hätte ich schon noch gerne ausgezahlt.
Es ist ein kleiner Betrieb, dem es nicht so gut geht.
Nun ist es auch noch so, dass ich ganz frisch schwanger bin (5 SSW). Ich wollte es aber noch niemanden sagen, da ich ein sehr hohes Fehlgeburtenrisiko habe.
Meine Fragen sind:
Ist die Kündigung überhaupt so zulässig - einfach von der Arbeitskollegin übergeben?
Wann darf er mich frühestens kündigen?
Geht die Kündigung nun überhaupt, wo ich schwanger bin?
Bin ziemlich sauer, dass man sich da nicht mal in Ruhe zusammensetzen kann und drüber reden kann und so abgefertigt wird.
Ich arbeite auf 400-Euro Basis noch nebenbei (Konkurrenz mit Erlaubnis von AG). Nun will er aber dauernd über meine Arbeitskollegin wissen wo ich genau arbeite.
Was soll das? Soll er doch mich fragen.
Wie seht ihr diese Sache?
Ganz liebe Grüße und DANKE,
Sunny
Elternzeit - Kündigung - frisch schwanger ...
ärgerlich sowas..aber ich denke, da du ja eh in Elternzeit gehst...spielt es keine Rolle oder?? warst du 3 Jahre in Elternzeit?
wie es bei 400 euro-basis aussieht, weiss ich gar nicht... am besten du gehst mit der Kündigung zum Arbeitsamt....aber unterschreib die Kündigung nicht...
Man kann Dir nicht einfach so kündigen. Dazu muß er ja schon ernste Gründe vorbringen. Zuerst kommt da mal eine Abmahnung. Und durch eine Kollegin überbringen lassen, das geht ja gar nicht!
Am besten wäre es damit zu einem Anwalt zu gehen. Die vom Arbeitsamt haben da auch keinen Schimmer.
Hallo,
danke für eure Antworten.
Abmahnung, für was denn? Ich hab mir doch nichts zu Schulden kommen lassen? Für den Nebenjob hab ich mir seine Erlaubnis eingeholt, auch bei der Konkurrrenz. Er meinte nur: Ja, sie dürfen, weil ich Ihnen keinen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten kann.
Ich hatte nur 2 Jahre Elternzeit.
Ernste Gründe hätte sogar, weil es ist wirklich keine Arbeit da. Außer meine Nachfolgerin würde wieder gehen (die kam, als ich 2009 in Muschu bin).
Liebe Grüße,
Sunny
Doch er kann auch einfach so kündigen, es bedarf keine Abmahnung. Sonst hätten wir in der eigenen Firma bei Verkauf einer Filiale ja nie kündigen können.
Man kann betriebsbedingt kündigen wenn zb. keine Arbeit mehr da ist, die Stelle weg fällt, Teile verkauft werden etc. Und bei Firmen die unter 10 Mitarbeiter beschäftigen - wovon ich bei der TE jetzt mal ausgehe - greift nichtmal das Kündigungsgesetz. Also keine Abfindung und keine Klage auf Wiedereinstellung möglich.
Ich finde diese Möglichkeit für Unternehmer sehr gut, da in kleinen Firmen manchmal wirklich abgebaut werden muss. Bei großen Unternehmen sehe ich das wiederum anders, aber dafür gibt es ja die Gesetze.
ABER da sie schwanger ist, kann er sie wiederum nicht so einfach kündigen - da muss u.a. die Gewerbeaufsicht zustimmen.
Hey...
sowas ist wirklcih ätzend, ABER du kannst dagegen vorgehen. Da du dich in Elternzeit befindest bist du laut deiner Angabe mit dem 31.8.11 erst zum 31.12.2011 kündigungsfähig...da du aber wieder schwanger bist, kann er dich nicht kündigen.
Die Kündigung kann er dir übergeben wie er möchte, soweit ich weiß, er muss nur ne Bestätigung haben, wann du den Brief erhalten hast... du kannst ja auch sagen, du hast bisher keine Post von ihm bekommen... wie kann er dir das Gegenteil beweisen1?!!?
ABER wichtig ist... du prüfst komplett deine Möglichkeiten. Im zweifelsfall bei einem Arbeitsrechtler...
Normalerweise bist du nicht kündbar bis 4 Monate nach Elternzeit. Da du wieder schwanger bist auch nicht, ABER es gibt natürlcih ausnahmen, die dann vorherschen, wenn es dem Betrieb schlecht geht, ABER dann muss der chef dir bzw dann dem Arbeitsgericht einen Sozialplan vorlegen...
Geh, wenn du die Kündigung erhälst zum Chef oder zum Anwalt und klär das richtig ab. Dort werden ja die Paragraphen sehr wichtig, welche greifen udn so weiter.
Das sind so meine Infos die ich bekommen habe wegen meiner Elternzeit und kündigung!
Lass es nicht auf dir sitzen und lass dich beraten.
lg und viel Glück
Jana
Hey...
Das ist ja echt doof...
Also wenn es eine ordentlich Kündigung ist, mit einhalten der Kündigungsfrist, kann er leider schon kündigen.
Allerdings ist diese jedoch nicht gültig, wenn du wieder schwanger bist,
dann bist unkündbar soweit ich weiß....
Wie das mit dem übergeben ist weiß ich leider nicht...Meine aber das geht nicht
Recherchier doch mal im Internet...
LG
lass dir die schwangerschaft von deinem FA bestätigen sobald du die Kündigung hast hast du ja 14 tage zeit diesen schrieb nachzureichen
und geh aufjeden fall zu einem anwalt du bist nämlich im falle einer schwangerschaft unkündbar wenn ein fester oder unbefristeter arbeitsvertrag besteht. hatte ähnliche probleme mit meinem arbeitgeber nur das bei mir 4 tage nachdem ich meinem chef gesagt habe das ich schwanger bin die unbegründete kündigung gekommen ist
du kannst in dem fall eigentlich nur profitieren was aber dann nach deiner elternzeit passieren kann ist das du wirklich gekündigt wirst aber du hast ein anrecht in der zeit dazwischen angestellt zu bleiben und sogar lohn vortzahlung durch die firma zu bekommen. so wars oder ist es bei mir :)
wünsch dir kraft und glück in der sache
in der Elternzeit und drei Monate danach kannst du meines wissens nicht gekündigt werden. Er kann dir sobald du wieder in der Firma bist eine fristgerechte Kündigung schriftlich zukommen lassen.
Dass das über die Arbeitskollegin möglich ist, bezweifel ich übrigends auch stark.
Da du schwanger bist, kannst du sowieso nicht gekündigt werden.
Die Kündigung wäre auch erst rechtskräftig, wenn du sie erhalten hast. Wenn er sie also schon geschrieben hat und dir zum so und sovielten kündigen will, deine Kollegin den Brief aber erst in ein paar Wochen mitbringt, gilt er als vorher nicht zugestellt, du wusstest also nix von der Kündigung und daher war sie auch nicht gültig.
Falls du ein Schreiben bekommen solltest, wende dich direkt an den Anwalt.
Hast du eine Rechtschutz?
Schließ lieber noch schnell eine ab. Die haben 3 Monate Wartezeit. Würde für September vielleicht gerade noch hinhauen.
"in der Elternzeit und drei Monate danach kannst du meines wissens nicht gekündigt werden."
Diese 3-Monats-Frist gibt es nicht.
Gruß,
W
hab grad mal in meinen Arbeitsvertrag geschaut.
keine drei-monats-frist. hab ich verwechselt.
in meinem vertrag steht drin:
Nach Rückkehr aus der Elternzeit kann gekündigt werden MIT einer drei Monatigen Kündigungsfrist.
ob das allgemein gültig ist, weiß ich nicht.
aber wenn du schwanger bist, kannst du bei erhalt der Kündigung die Schwangerschaft direkt angeben und die Kündigung wird unwirksam.
Solange du nix schriftlich hast, bist du auch nicht gekündigt.
Nein, das geht so nicht.
Er darf Dir erst am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit überhaupt kündigen unter Einhaltung der gültigen Frist und zudem hast Du Kündigungsschutz, weil Du schwanger bist.
Wenn er Dir aus wirtschaftlichen Gründen kündigen will, braucht er die Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde.
LG
Dein Chef dürfte dir frühestens am 1.9.2011 kündigen, auch ein frühesres aushändigen ist nicht statthaft.
UNd da du wieder schwanger bist, kann er dich bis zum Ende der 2. elternzeit nicht kündigen (ohne Zustimmung der behörde)!
Wenn er dir dann aber doch kündigen sollte (am 1.9. mit entsprechender Frist, ist der Resturlaub auszuzahlen)! Welche Kündigungsfrist hast du denn im Vertrag stehen?
Oder gilt die gesetzliche? Dann ist die Frage wie lange du schon im Betrieb bist!
kündigungsschutz für die neue schwangerschaft zählt nur dann wenn er davon weiß!1
Hallo ihr Lieben,
vielen Dank für eure Antworten.
Hilft mir schon sehr weiter.
Ich hoffe mal, dass meine Schwangerschaft intakt ist .
Ich habe eine normale Kündigungsfrist von 4 Wochen.
So ein Chaos, bin gespannt wie das endet.
Liebe Grüße,
Sunny
Man hat nach Erhalt der Kündigung 2 Wochen Zeit, die Schwangerschaft nachzuweisen.