In Elternzeit schwanger.Wie dann Elterngeld?

Wie wird eigentlich das Elterngeld berechnet , wenn man in der Elternzeit in nochmal Schwanger wird??

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Genauso wie vorher auch. Die 12 Monate vor deinem Mutterschutz des 1. Kindes.

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d.h. ich bekäme für das 2. Kind genauso viel Elterngeld wie für das erste?

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Ja,wenn du genau in dem Bezugszeitraum von 12. Monaten in Mutterschutz gehst.Das kommt daher, dass Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist und in Elternzeit hast du keinen Lohn, außer du hast gearbeitet. Lese dir den Link durch, den ich geschickt habe. Da sind sehr gute Beispiele dabei und erklärt das.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Lg Tani

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Dachte gibt dann Mindestbetrag 300 euro und evt Geschwisterbonus 75 euro

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300Euro nur,wenn Frau vorher auch nur 300 Euro bekommen hat.
Natürlich kommt noch der Geschwisterbonus dazu.

Siehe hier: http://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html

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DANKE #klee

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Ich bin während der Elternzeit wieder schwanger geworden. Allerdings so, dass ich zwischen dem ersten Elterngeld und dem fürs 2.Kind ein paar Monate außer Kindergeld gar nix bekommen habe (sind auch nicht zum Amt, weil mein Mann uns auch halbwegs so über die Runden gebracht hat).

Die Elterngeld-Zeit vom ersten Kind wurde dann komplett ausgeklammert. Angerechnet wurden eben die Monate, in denen ich vor der Geburt des 2.Kindes keine Leistungen bezog (als 0 Euro Einnahmen) und dann eben zurückgezählt bis auf die 12 Monate noch ein paar Monate vor der Geburt des 1.Kindes, als ich noch arbeiten war. Insgesamt kam ich dann per Durchschnitt (mit den 75 Euro Geschwisterbonus) tatsächlich nur auf 50 Euro weniger als beim ersten Kind. :-)

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also, ich bin mit dem ersten Kind schwanger. Natürlich denke ich schon an die Zukunft und wie wir das dann machen.

Ich möchte ein 2 Kind inneh. 2-3 Jahren.

Mit dem ersten Kind würde ich Elternzeit 2 Jahre nehmen und mir das Elterngeld auf 24 Monate auszahlen lassen.

Was wäre wenn ich nach 1,5 - 2 Jahren wieder schwanger wäre?? Dann bekäme ich doch nicht das selbe Elterngeld wie beim ersten Kind?

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Ne dann leider nicht. Auszahlungszeitraum und Bezugszeitrum sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.

Auszahlungszeitraum sind die 12 Monate und Bezugszeitraum indem Fall 24 Monate (22).

Ich glaub es kommt darauf an wieviele Monate zwischen der normalen Auszahlung von 12 Monaten und die Muschuzeit des 2. ist. Sind es z.B. 2 Jahre Altersunterschied sind 10 Monate dazwischen, wo eigentlich kein Anrecht auf Elterngeld besteht, weil 12 Monate sind vorbei. Folglich werden hier ab dem 13. Lebensmonat des 1. Kindes und Muschu des 2. Kindes monatlich 0 euro berechnet. Die fehlenden 2 Monate sind dann vor Beginn des 1. Muschu dazu zu rechnen. Aber da gibt es auch gewisse Klausel, die ich noch nicht ganz verstanden habe, weil man sich noch in Elternzeit befindet usw..... Da blick ich noch nicht durch.

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Ich bin auch in EZ und zuhause. Mein kleiner Sohn wird 4 wenn das Baby kommt. Ich bekomme 300 Euro Eg plus für einen Monat noch 75 Euro Geschwisterbonus denn der Große wird dann noch 5 sein.

Miri

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@cgwkmg ,

Dank dir für die Info#klee