Vaterschaftsanerkennung Jugendamt?

Hab mal eine Frage. Muss man die Vaterschaftsanerkennung und sorgerechtsregelung beim Jugendamt machen? Reicht das nicht den Vater bei der Geburt in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen? Danke für eure Antworten

1

Huhu#winke

Die Vaterschaftsanerkennung sowie die das Sorgerecht machst du beim Jugendamt.

LG

2

Hallo,

nein das reicht leider nicht.
Wenn er sich eintragen lässt ist er zwar der biologische Vater allerdings rechtlich gesehen nicht. Da wird in Deutschland leider unterschieden.
Das heißt du musst den Sorgerechtsantrag trotzdem stellen wenn ihr nicht verheiratet seid da er sonst keinerlei rechtliche Ansprüche hat und auch bei keinerlei Entscheidungen mitbestimmen darf. Das können z.B. gesundheitliche Entscheidungen sein, schulische, usw...

Lg

3

Hi,
ich wusste bisher gar nicht, dass der Vater auf der Geburtsurkunde eingetragen wird, wenn die Vaterschaftsanerkennung nicht beurkundet wurde.

Und das macht man eben auf dem JA.

Beim ersten Kind wurde mir gesagt, ohne dieses vor der Geburt würde eben der Platz beim Vater leer bleiben. Blieb er dann auch, wegen Komplikationen kamen wir erst danach dazu. Egal, stört ja nicht.

Es stimmt auch nicht, dass ein Vater, wo nur die Vaterschaftsanerkennung beurkundet ist vollkommen rechtelos ist. Er hat z.B. Besuchsrechte, und auch das Kind hat REchte (Erbrecht...).

Gemeinsames Sorgerecht muss aber bei unverheirateten noch mal extra beurkundet werden, dafür reicht die Vaterschaftsanerkennung nicht aus.

Und ja, hier macht man das beim Jugendamt.

Viele Grüße
Miau2

4

Vielen Dank für Eure Antworten

5

Ihr könnt die Vaterschaftsanerkennung auch im Standesamt machen, wenn ihr das Kind eintragen lasst. Im Zuge dessen bekommt ihr dann auch gleich die Geburtsurkunde. Sorgerechtsregelung wird beim JA gemacht.