Haben Krankenkassen Schweigepflicht?

Hallo Mädels,

ich habe mal eine Frage:

Haben Krankenkassen gegenüber dem Arbeitsamt Schweigepflicht, wenn es darum geht, seit wann ich von meiner Schwangerschaft weiß?

Das meine Ärztin der Schweigepflicht unterliegt ist ja klar, aber auch meine Krankenkasse?

Weiß das zufällig eine von euch???


Lieben Dank schonmal.

ey-jolle mit Mia Lena (2 J.) und Bauchzwerg (12. SSW)

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das würd mich auch mal interessieren#winke

lg danny

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ich weiss es nicht, aber ich wuerde denken, dass auch die krankenkasse schweigepflicht hat. das arbeitsamt ist ja nicht die stasi :-p

und ich bezweifle, dass die kasse wirklich weiss, dass du ss bist. ich bin jetzt 36. woche und mein mann hat letztens unsere kasse angerufen, wegen umzug und um einen antrag auf familienversicherung fuers baby zu bestellen. und? die am telefon wusste nix von ss. das steht bestimmt nicht in den datensaetzen. und das obwohl wir schon zwei antraege zur kostenuebernahme im zusammenhang mit der ss gestellt hatten #kratz

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Die Krankenkassen bekommen von deinem Arzt nicht übermittelt, dass du schwanger bist und schon gar nicht, seit wann das bekannt ist.
Das wird alles pauschal mit dem Arzt abgerechnet.

...und Auskünft gegenüber des Arbeitsamtes nur ganz eingeschränkt im Rahmen der Amtshilfe.

Mach dir keine Sorgen, die wissen nicht so viel, wie man denkt!!

Liebe Grüße

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In wieweit denn wenn es um Amtshilfe geht? Weißt du das?

Es ist nämlich so, dass mein AG nichts von der Schwangerschaft weiß und cih gekündigt worden bin und cih bin auch froh aus dieser Firma raus zu sein und habe mich jetzt beim AA gemeldet, werde denen aber natürlich erst in 3 oder 4 Wochen von der SS erzählen, weil ja sonst mein AG geezwungen wäre die Kündigung zurückzunehmen, was ich nicht will!!!

Nur wenn cih dann dem Amt sage, ups ich bin icn der 16. SSW schwanger, können die bei meiner KK erfragen, seit wann ich in Wirklichkeit schon von meiner SS weiß???

Das ist der Grund wieso ich frage!!!!!!


Eine ratlose ey-jolle mit Mia Lena (2. J.) und Bauchzwerg (12.SSW)

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Ich kann ja verstehen das du da nicht hin zurück willst wenn du dich da nicht wohl fühlst, aber brauchst du das Geld nicht?? Ich meine wenn du wieder eingestellt wirst bekommst du doch dein volles Gehalt, auch wenn du BV bekommst, weil du gemobbt wirst z.B.

Ich glaube wenn du nicht auf deinem Recht bestehst das du wieder dahin willst, kann dich sicher niemand zwingen, deinen Arbeitgeben wirds sicher nich stören...

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Hallo ,

also ich habe die ganze protzetour durch und ja das arbeitsamt kann sich bei der Krankenkasse informieren .

Das Arbeitsamt muss ja wissen wie lange dir Alg 1 / Hartz 4 zu steht da du ja zur verfügung stehen musst arbeits mässig , da wird es automatisch benachrichtigt zumindest war es so bei mir und ich war nur 1,5 Monate Arbeitslos weil mein Vertrag auslief . Und nun bin ich noch im Mutterschutz .

Alles gute dir

Lg monzchi mit #baby Luca 7 Wochen im Arm #verliebt#verliebt#verliebt

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Normalerweise gibt es natuerlich eine Schweigepflicht. Aber auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahme. Das Arbeitsamt interessiert es nicht, wann deine Ss dir bekannt geworden ist. Warum auch? Fuer die Vermittlung ergibt das keine Nach- oder Vorteile. Du musst beim Arbeitsamt nur angeben, wann du ET hast bzw. Dein Kind entbunden hast.

Falls du dir natuerlich z.B. die Erstausstattung zum 2. mal anschaffen willst auf Kosten des staates, dann sieht das Ganze etwas anders aus. ;-)