Kind auf Lohnsteuerkarte eintragen

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal wieder eine Frage.
Wenn das Kind da ist, kann es ja auf eine bzw. auf beide (jeder 1/2 Kind) Lohnsteuerkarten eingetragen werden. Welche Auswirkungen hat ein Kind auf der Lohnsteuerkarte? Da ich zwei Jahre nicht arbeiten werde, macht es vermutlich keinen Sinn das Kind auf meine Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Früher ist man zur Stadtverwaltung gegangen und hat da die Lohnsteuerkarte vom AG mitgebracht. Wie macht man es heute? Die Lohnsteueränderung geht bei uns nur noch auf dem Finanzamt und letztes Jahr gab es ja auch keine Lohnsteuerkarte.

Bin da etwas verwirrt.

lg mondlicht (35. SSW, die gerade ihrem Mann zusammen schreibt, was er nach der Geburt alles wo zu beantragen hat.)

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Hi,

ihr braucht trotzdem beide Lohnsteuerkarten.
Aber ruf Montag am besten beim Fianzamt an wie das jetzt abläuft damit du es richtig weist.

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Steuerlich hat es nicht mehr allzu viele Auswirkungen. Trotzdem lassen wir unsere Kinder auf der Karte meines Mannes eintragen, da ich auch erst mal nicht arbeite.

Das Kind wird vom Finanzamt auf der letzten Lohnsteuerkarte (2010) eingetragen. Dazu fordert ihr die Karte beim AG an und schickt sie mit der Bitte um Eintragung zum Finanzamt. Eine Kopie der Geburtsurkunde dazu...

LG Kati

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Ohh ja, dass wüsste ich auch gerne?!?

Gibt es da einen Unterschied ob man verheiratet ist, oder nicht?

lg Lisa 38.ssw

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Hi,
ja, gibt es.

Für verheiratete gilt das, was ich auf die Ausgangsfrage geantwortet habe. Für unverheiratete gibt es im Normalfall keine Wahlmöglichkeit, da bleiben beide in ihrer Steuerklasse und jeder bekommt 0.5 Kinderfreibetrag eingetragen, egal, ob man arbeitet oder zu hause bleibt. auch das Kindergeld wird bei beiden zur Hälfte angerechnet, egal, an wen es ausgezahlt wird.

Die ausnahme wäre m.W. nach nur möglich, wenn ein Elternteil alleinerziehend ist und der andere warum auch immer keinen Unterhalt zahlt.

Viele Grüße
Miau2

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Hi,
steuerlich macht es durchaus einen Unterschied, wenn dein Mann überdurchschnittlich verdient (über der Grenze liegt, wo das Kindergeld den Einsparungen durch den Kinderfreibetrag entspricht). Wo diese Grenze aktuell liegt findet google dir sicher schnell.

Aber - bei einer gemeinsamen Veranlagung bei der Steuererklärung würde dieser Vorteil (wenn er denn auf Euch zutrifft) eh "nachgezahlt" werden, denn dann findet automatisch eine Günstigerprüfung statt.

Wenn du 2 Jahre zu hause bleibst solltet ihr aber generell überlegen, ob dein mann für die Zeit nicht die Klasse 3 nimmt und du die 5. vorteil: Monat für Monat niedrigere Steuerabzüge. Nachteil evtl.: Nachzahlung wegen dem Progressionsvorbehalt vom Elterngeld, die man sich aber natürlich vorher ausrechnen kann, so dass es keine böse Überraschung gibt.

Die Steuerlast über das gesamte Jahr wäre aber identisch zu der, die ihr in 4/4 zahlen würdet - nur würde man bei 4/4 bei Eurer Konstellation (einer zu hause, einer arbeitet) halt viel zu viel voraus zahlen und das erst mit viel Verspätung zurückerstattet bekommen.

Die Kombination 3/5 ist eigentlich für die "typische Hausfrauenehe" - einer arbeitet, eine bleibt zu hause (damals war das halt noch so ;-)) geschaffen worden, also für genau das, was ihr die nächsten 2 jahre vorhabt.

Wo und wie man das heute macht - keine ahnung. Sollte dir aber das Finanzamt beantworten können.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo,

wir haben das schon mit unserem Steuerberater durchgerechnet. Dieses Jahr bekommen wir auf jeden Fall wieder etwas raus. Damit wir nicht nachzahlen müssen, wird mein Mann erst ab April/Mai ind die 3er Steuerklasse wechseln, weil wir für nächsten Jahr kaum Abschreibungen haben.

Werde dann am Montag mal Richtung Finanzamt telefonieren. Danke dir.

lg mondlicht (35. SSW)