guten abend ihr lieben,
ich hab am 7.7.11 meine Ausbildung abgeschlossen und jetz bekomme ich Arbeitslosengeld.(bis auf weiteres keine genaue angabe eigendlich 300 tage)
bloß ich frage mich:
1. haben die mit berechnet das ich ja in elternzeit gehe ab geburt (14.10) und was wird dann, bekomme ich arbeitslosengeld und elterngeld oder nur ein was?
2.wer bezahlt das mutterschaftsgeld?amt oder KK?
3.habe ich restanspruch auf arbeitslosengeld falls es durchs elterngeld weck fällt nach den 2 jahren elternzeit)? falls es weck fällt oder bekomme ich es durchgehend für die 300 tage?
bin überfragt, falls ihr es auch nicht wisst rufe ich morgen nochmal dort an.
lg und danke im vorraus
31ssw
kann mir jemand helfen,Arbeitslosengeld/Mutterschaftsgeld/Elterngeld!
1. Du bekommst nur Elterngeld! Das Arbeitslosengeld fällt weg. Ansruch auf den Rest hast du nach der Elternzeit.
2. Das Mutterschaftsgeld bezahlt die KK!
3. Ja.
Wenn du am Beginn der Schutzfrist Arbeitslosengeld I beziehst bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Dort meldet dich das Arbeitsamt dann ab und du bist erst über das Mutterschaftsgeld beitragsfrei versichert während der Schutzfrist, dann bis du im Anschluß über das Elterngeld beitragsfrei versichert. (Das weiß ich so definitiv)
Im Anschluß kannst du dann glaube wieder Arbeitslosengeld beantragen, aber während der Elternzeit stehst du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da wirst du das nicht bekommen. (Das vermute mehr, als dass ich es weiß, bitte beim Arbeitsamt nachfragen)
LG
Hallöchen
Also Du bekommst dein ALG1 bis zum MuSchu , dann zahlt ja die KK. Nach der geburt bist ja noch im MuSchu das zahl ja auch die KK. Danach gehst du in Elternzeit und bekommst das Elterngeld. Die Zeit die du vom Amt über hast z.B dun hast von den 300 Tagen 150 Tage Geld bekommen bleibt das als rest. Nach deiner Elternzeit bekommst du wieder ALG1 was aber neu beantragt werden mußt. ABER wichtig 3 Monate vor der Elternzeitende MUSST du dich schonmal Arbeitssuchend melden. Ich habe alles schonmal durchgemacht. Fals noch fragen hast schreib mich an
LG Stephi mit Lea-Marie 3j und kleinen Ritter Finn-Lukas 20m (geb. bei 35+2)
Arbeitslosengeld 1 bekommst du in der Elternzeit nicht,da du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst, aber du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 zusätzlich zum Elterngeld,denn davon kann man ja nicht leben .
Wenn du nach der Eltenzeit dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst,hast du auch wieder Anspruch auf ALG 1.
L.G.
Anja
Hallöchen,
also du bekommst Arbeitslosengeld bis zum Beginn vom Mutterschutz gezahlt, danach zahlt die KK mit Mutterschaftsgeld und später Elterngeld.
Bei der Agentur für Arbeit meldest du dich arbeitslos sofern du dich dem Arbeitsmarkt mit mind. 15 Std./Woche zur Verfügung stellen kannst und die Betreuung deines Kindes sichergestellt ist (z.B. durch KiTa, Eltern, Tante, Oma, Opa, usw...., egal)
Weisst du in der Elternzeit schon, dass du danach arbeiten kannst, dann melde dich in jedem Fall frühzeitig Arbeitsuchend (3 Monate vor Ende). Ist das aber bis dato noch nicht klar, dann meldest du dich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit pers. in deiner Wohnort Agentur arbeitlos.
Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 steht hast du auf jeden fall, wenn du wie oben stehen dich mit mind. 15 Std./Woche dem AM zur Verfügung stellen kannt und die Betreuung vom Kind sichergestellt ist. Das Arbeitslosengeld wird dann neu berechnet, also nicht davon ausgehen, dass du deinen Restanspruch nur haben wirst. Da du unmittelbar vor Beginn der Elternzeit sozialleistungen empfangen hast (oder z.B. in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hast) besteht Anspruch und dieser wird dann fiktiv bemessen.
Fiktiv bedeutet, dass es Qualifikationsstufen gibt, nachdem sich das Alg berechnet - für genaueres bei der Agentur anrufen, die Leistungsabteilung kann dir dann da genaueres dazu sagen.
Ich bin vom Fach, daher konnte ich dir das so genau sagen, die Auskunft gebe ich täglich :)
LG