Recht auf Sonderfreistellung/Urlaub für Freund wenn Geburt losgeht ??

Huhu ich nochmal :-)

Hab etwas weiter unten den Thread "an alle um ET rum" eröffnet.
Hab ja auch geschrieben das mein Freund nur noch Bus Sonntag zu Hause ist und wieder ab Montag arbeiten muss :-( nun ist es so das wenn der kleine erst kommt wenn er wieder arbeiten muss er vllt nicht von Arbeit wegkann da da grad ein anderer i-wie Urlaub hat und wenn mein Freund dann auch noch spontan weg müsste keiner diesen Posten angeblich übernehmen kann.
Allerdings hat mein Freund auch schon Posten von anderen kurzfristig übernommen mit denen er sich rein garnicht auskannte und wurde praktisch ins kalte Wasser geschmissen (man muss dazu sagen er arbeitet im büro, logistikabteilung eines stahlhandels).
Vorhin hat mir jmd einen Link geschickt das es aber ein recht auf Freistellung bzw. sonderurlaub gibt im Falle einer Geburt, todesfall oder Hochzeit. Könnte er da auch auf dieses recht pochen ?? Eig schon oder ?? Ist ja nicht so das ne Geburt kein ernster Grund ist und er seinen Chef ärgern will da er ja nu schon seit anderthalb wochen Urlaub hat (den er aber such gezwungen nehmen musste #aerger aufgrund von jmd anderes). Letzendlich muss ja auch der Chef zusehen das er eventuell kurzzeitig Ersatz für meinen Freund findet und nicht das da gesagt wird, dass mein Freund da halt auf gut deutsch Pech hat.

Ich hoffe ihr könnt mir da vllt etwas genaueres zu sagen.

Lg Puschel ET-4

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Vieleicht hilft dir das weiter...da steht wenigstens der Paragraph..

http://www.experto.de/b2b/personal/arbeitsrecht/sonderurlaub-bei-der-geburt-des-eigenen-kindes.html

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Das ist nicht ganz eindeutig gesetzlich geregelt.
Der entspr. Paragraph läßt Verhandlungsspielraum zu.

Was steht denn dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag?

Gruß,

W

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Hi,

bei uns ist das über die Betriebsvereinbarung geregelt; soweit ich weiß MUSS der AG nicht freistellen, die meisten tun es aber in irgendeiner Form.

In unserer BV steht allerdings nur, daß im Todesfalle, bei Umzug oder Geburt Sonderurlaub "in angemessener Höhe" zusteht - was auch immer das nun wieder heißen mag #rofl Wird dann wohl spontan entschieden.

Also ggf. mal in BV, Tarifvertrag o.ä. schauen oder Personalabteilung kontaktieren.

Gruss geldbeutel

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Hallo,
als unser Sohn vor 9 Jahren auf die Welt kam hat mein Mann keinen Sonderurlaub für die Geburt bzw das drum herum bekommen. Der Arbeitgeber hat auf irgendeinen Vertrag bestanden was warscheinlich auch sein Recht war, keine Ahnung. Jedenfalls stand da nur "bei Niederkunft der Ehefrau".

Da wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht verheiratet waren, und ich dementsprechend nicht seine Ehefrau war, gab es keinen Urlaub dafür.

Irgendwie kleinlich aber gut. Er hatte die Woche nach der Geburt eh Urlaub also von daher hat es gepasst aber mehr Urlaub ist halt besser.

lg
Sabrina