Huhu,
Ich schäme mich zwar grad ein bissl das ich den ca 10 00000 Beitrag dazu eröffne, aber bei der Suchfunktion komm ich nicht weiter. Suche jetzt schon 45min und da steht alles aber Net das was ich wissen will.
Also, wo und wann beantrage ich elterngeld?
Wie ist das mit der elternzeit? Wie beantrage ich die und bei wem und wann. 3 Jahre beantragen und doch schon nach evtl 1jahr wieder arbeiten? Denn wenn man nur 1 jahr beantragt kann man nicht verlängern, oder?
Haben momentan sk 4 4 sollen wir bis zum Mutterschutz noch auf ich 3 er 5 wechseln, und danach dann wieder 4 4, oder er 3 und ich weil ich kein Einkommen habe 5, wie ist es dann mir der Steuererklärung? Haben wir dann nen Riesen Batzen zum zurückzahlen?
Puh, ich glaub das wars erstmal... Danke euch fürs antworten!!!
Lg Sunny
Elterngeld die 10000000 ste :)
Also besser wäre es, wenn Du die 3 hättest, dann fällt nämlich auch Dein Elterngeld höher aus.
Du darfst aber nur einmal im Kalenderjahr die Steuerklasse wechseln.
Elterngeld kannst Du erst nach der Geburt beantragen. Das Formular gibt es im Internet.
Elternzeit beantragst Du bei Deinem Arbeitgeber. Und zwar 7 Wochen vor Beginn, daher hast Du nach der Geburt 1 Woche Zeit, den Antrag abzugeben.
Wenn Du nur 1 Jahr beantragst, dann kannst Du nur mit Zustimmung Deines Arbeitgebers noch verlängern.
Wenn Du 2 Jahre nimmst, kannst Du ohne weiteres noch ein drittes Jahr dranhängen.
Soweit mein Kenntnisstand, hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Einen Elterngeldantrag kannst Du Dir im Rathaus / Jugendamt holen. Den Antrag reichst Du aber erst nach der Geburt ein, weil Du dafür den tatsächlichen Geburtstermin brauchst.
Elternzeit beantragst Du bei Deinem Arbeitgeber -- auch nach der Geburt, in schriftlicher Form (hiermit beantrage ich Elternzeit vom Datum Geburt des Kindes bis entsprechend der beantragten Jahre). Kläre am besten mit dem auch ab, ob Du ggf. früher wieder arbeiten kommen kannst, auch wenn Du länger Elternzeit beantragst ... bzw. oder ob Du dann eben ggf. verlängern kannst. Der muss sich danach ja auch irgendwie richtigen können.
Mit Steuerklasse kenne ich mich leider nicht aus.
LG
desty 37. SSW
Den Elterngeldantrag kannst Du auch online ausdrucken ;) http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html
Wir haben beide auch 4/4 allerdings werden wir nicht wechseln, da die Gefahr einer hohen Nachzahlung dann droht.
Hallo,
wie schon von den Vorschreiberinnen gesagt, kann man Elterngeld erst nach Geburt beantragen. Deine zuständige Elterngeldstelle musst du dir im Netz raussuchen, ist Wohnort abhängig. ich hatte mir bei meinem Sohn vorher die Anträge schon ausgedruckt und soweit ausgefüllt wie es ging. Während des Mutterschutzes vor Geburt hat man ja genug Zeit für sowas
Die Steuerklasse ändern, lohnt sich nur für den Moment, weil du dadurch dein Elterngeld leicht erhöhen kannst. Bei der ESt-erklärung kommt dann aber das böse Erwachen: das Elterngeld wird nämlich auf euer Gesamteinkommen angerechnet und da kann es leicht sein, dass ihr was nachversteuern müsst, je nachdem wieviel Esteuer ihr schon bezahlt habt und wieviel ihr absetzen könnt.
Also lohnt es sich im Nachgang nicht wirklich, das elterngeld durch kalssnwechsel zu erhöhen.
Sehr blöde Regelung, so viel zum Thema, das Elterngeld ist sooo super
Elternzeit scheint wohl auch chefabhängig zu sein. Ich kenn von meiner damaligen arbeitsstelle nämlich noch die Regelung, dass ich vorher sagen musste bzw. schriftlich beantragen musste, wie lange ich gehen möchte. Eine Verlängerung im Nachhinein war dann nicht möglich, nur eine Verkürzung. Also hatte ich sicherheitshalber 3 jahre beantragt, falls ich keinen krippenplatz bekomme aber wollte nach 2 jahren schon wieder einsteigen.
LG Anja mit Nik (3 Jahre) und Krümel 20.SSW
Moin,
bzgl der Steuerklassen kann ich dir folgendes sagen:
Wenn du die Steuerklasse von 4 4 auf 3 5 ändern lässt, damit du mehr Netto raus hast für die Berechnung des Elterngeldes kann es durchaus sein, dass das nicht anerkannt wird.
Arbeite im Steuerbüro...bin selber auch schwanger und habe mal wieder vor kurzem gelesen, dass es nichgt anerkannt wird, wenn man die Steuerklasse wechselt um höheres Netto für Elterngeld rauszubekommen. Dann wird das Elterngeld von einem Netto berechnet, was du bekommen hättest, wenn du Steuerklasse 4 weiterhin gehabt hättest
Ist allerdings der Lohn unterschied zwischen dir und deinem Mann groß, dann wird es keine Problem geben, da du dies dann als Grund angeben kannst, aber bei nem Lohnunterschied von ca.500 € und weniger kann es durch aus sein, dass die das Elterngeld trotzdem von dem Netto mit Steuerklasse 4 berechnen...
Hoffe, du hast es verstanden
Lg