Heute habe ich nach langen hin und her von meiner FÄ ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.
Sie meinte aber zu mir das die Gefahr bestünde das mich mein Arbeitgeber kündigen würde!?
Eigentlich kann mich der aber doch nicht kündigen, weil ich ja im Mutterschutz bin... meinte sie vielleicht dann nach der Geburt?
Wann könntem ich mein Arbeitgeber denn frühestens kündigen?
Ich weiß ich hätte die Ärztin danach dragen sollen aber ich hatte das einfach vergessen... meistens fallen mir so wichtige Fragen erst ein wenn ich zu hause sitze!!!
LG Kasandra
Beschäftigungsverbot und Kündigung
das ist teilweise unterschiedlich...aber steht garantiert in deinem arbeitsvertrag
hm, habe keinen Arbeitsvertrag
Arbeiten ohne Arbeitsvertrag? Hä?
Kündigen kann er dir meines Wissens gar nicht.
Ich bin seit heute auch im BV und meine Chefin meinte es sei ok. Das einzige was sein kann bzw. sein wird, dass ich nochmal zum Betriebsarzt muss.
Lg
Während des Beschäftigungsverbotes und dem Mutterschutz kann er dir gar nicht kündigen. Du stehst unter besonderem Kündigungsschutz.
Ich meine, wenn du nach der Mutterschutzfrist direkt in Elternzeit gehst, dann kann er nach deiner Elternzeit kündigen oder mit dir einen Aufhebungsvertrag vereinbaren (dem du aber echt nicht zustimmen solltest).
Hallo,
Schwangere genießen in der Regel einen Kündigungsschutz bis 4 Monate nach Geburt. Eine Elternzeit würde diesen Kündigungsschutz dann verlängern.
Ein BV ändert daran gar nichts.
Klar, es gibt Ausnahmen, wie Zeitverträge, Probezeitverträge, usw. Aber in der Regel gilt die Aussage, dass eine Schwangere nicht einfach so kündbar ist.
Viele Grüße
Sidera
Hallo Sidera,
was ist denn bei Probezeitverträgen??
Viele Grüße
Louise
Ein Probezeitvertrag ist wie ein befristeter Vertrag, der aktiv in einen richtigen Arbeitsvertrag umgewandelt werden muss. Ein solcher Vertrag läuft in der Regel 3 bis 6 Monate und läuft, wenn er nicht umgewandelt wird, wie ein befristeter Arbeitsvertrag aus.
Das ist aber nicht mit der Probezeit zu verwechseln, die in einem normalen Arbeitsvertrag beinhaltet ist.
Sobald Dein AG weiß, dass Du SS bist, stehst Du unter besonderem Kündigungsschutz und er darf Dir nicht einfach nur so eine Kündigung aussprechen .. also eigentlich darf er das garnicht ....
Und das gilt auf jeden Fall noch bis Ende MuSchu (also 8 wochen nach der Geburt). Ob dieser Kündigungsschutz auch noch für die Elternzeit gilt weiß ich grad nicht.
Dein AG hat keinen Anlass, Dir wegen BV zu kündigen --- Warum behauptet Deine FÄ denn sowas??? Sie müsste doch am besten wissen, dass in der SS ein besonderer Kündigungsschutz besteht
LG
desty 37. SSW
http://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html
da ist ne Telefonnummer... einfach mal anrufen die können dich Beraten... da sprichst du quasie mit "dem deutschen Gesetz" Persönlich :)
wenn du gerade erst da angefangen hast zu arbeiten... jetzt schon schwanger bist... kann es durchaus sein das dein chef dich Kündigen kann... wegen "täuschung" auch wenn er beim bewerbungsgespräch nicht fragen darf und du nichts sagen musst über eine Ss...
Aber frag einfach mal nach :)
Du hast auf jedenfall Kündigungsschutz bis 8 Wochen (bei Frühgeburt 12 Wochen) nach der Geburt. Wenn du dann noch Elternzeit nimmst (bis 3 Jahre) kann dein AG dich in der Zeit glaub ich auch nicht kündigen. Nach der Elternzeit steht dir ein gleichwertiger Arbeitsplatz wie vor der Schwangerschaft zu und ab dann könnte dein AG dir auch fristgemäss kündigen.
Und komm bloss nicht auf die Idee selbst zu kündigen!!!!!
Nein würde nicht selbst dort kündigen... obwohl ich schon Angst auf die Reaktionen heute habe wenn ich das Beschäftigungsverbot heut abgebe
Also ich arbeite da jetzt schon acht Jahre!
Da mein Beruf in den Bereich Gartenbau fällt musste ich schon ab und an mal Witterungsbedingt ein, zwei Monate im Winter Arbeitslosengeld beziehen.
Wurde aber immer wieder eingestellt!
Wir sind ein kleiner Betrieb und unser Chef schafft es nicht uns alle über den Winter zu bringen...
Ich weiß nicht wie es dieses Jahr wird aber anscheinend kann er mich ja jetzt nicht einfach so im Winter zum Arbeitsamt schicken, weil ich ja jetzt das Beschäftigungsverbot habe???
Hallo,
sobald du im Bv bist zahlt dein AG dir den vollen LOhn, bekommt aber ALLES von der Berufsgenossenschaft wieder. Vom MuSchu abgesehen (da muss er dann wieder für dich zahlen) kostest du ihm keinen Cent. Also warum soll er dich dann kündigen wollen?
lg mondlicht
Im Mutterschutz kostet man den AG auch ncihts, denn auch das Geld gibts von der KK wieder!
Huhu
Ab wann kann die Ärztin denn das Beschäftigungsverbot erteilen?
Ich bin erst in der 9. Woche, aber interessieren würde mich das ja schon mal
Liebe Grüße
Sarah
Die FA erteilt nur ein BV wenn es aus medizinscher Sicht notwendig ist und ich denk das kann der Arzt ab Erkennen der Schwangerschaft machen!
"interessieren würde es mich doch schonmal"
Eine Schwangerschaft ist keine Bescheinigung für Faulheit oder Krankheit.
Ein BV wird erteilt wenn Gefahr für das Leben von Mutter oder Kind besteht und nicht aus Spass an der Freude!