Neuer Job und plötzlich BV- Gehalt?????

Hallo,
ich möchte mich kurz vorstellen, weil ich ganz neu hier bin. Ich bekomme im Januar ein absolutes Wunschkind, es wird ein Junge und wir freuen uns schon sehr.

Habe ganz spontan erfahren, dass ich einen neuen Job an einem anderen Regierunsgbezirk (wohne im "Grenzgebiet") annehmen "darf", bin im öffentlichen Dienst. Nachdem es mir gut ging und die neue Stelle vom Weg super war, habe ich gleich zugesagt und vor 2 Wochen nun dort angefangen.
War eben beim FA und hatte das 2. Screening. Leider liegt das Baby sehr tief und sie hat mir absolute Ruhe und Schonung verordnet. Als sie von meinem Job hörte (arbeite nun u.a. mit schwer erziehbaren Jugendlichen) meinte sie sofort, dass ich das nicht mehr machen dürfe und hat mich sofort ins BV geschickt.

Bin selbst noch ganz baff, dass ich nun nicht mehr arbeiten gehe, aber mache mir trotzdem Gedanken, was das Finanzielle betrifft.
Habe einen neuen Vertrag und durch den Wechsel einen neuen AG bekommen, war aber ja nur 2 Wochen dort im Dienst.
Bekomme ich trotzdem das Gehalt weitergezahlt?
Habe gelesen, dass es bei Krankschreibungen so eine "Klausel" gibt: Mann muss vorher mind 4 Wochen ohne Unterbrechung in einem Beruf gearbeitet haben, um auch Krankengeld zu erhalten, was bei mir ja durch den Jobwechsel gar nicht der Fall wäre :-(
Verhält es sich beim BV ähnlich? Finde dazu leider nichts....
Kann mir da jemand weiterhelfen und kennt sich aus? Oder weiß wer, wohin ich mich wenden muss?

Würde mich über ein paar Antworten sehr freuen!
Danke und viele Grüße
metwurstfan

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BV ist soweit ich weiß was anderes als ne Krankschreibung.
Wenn ich das richtig weiß, dann bekommst Du innerhalb eines BVs ganz normal Dein Gehalt weiter. Aber sicher kann Dir die KK da genauere Auskunft geben.

Alles Gute
desty 37. SSW

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#winke

was heißt BV???

- unwissende kitty-2011 #winke

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huhu
hast du dein bv schon beim AG abgegeben?muß man ja sofort? was sagen die denn?
ansonsten würd ich mal bei deiner krankenkasse nach fragen. die können dir das sicher sagen..

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Also beim BV bekommst du weiter dein Gehalt. Das kann sich dein Arbeitgeber von der KK wiederholen, somit macht er keinen Verlust. Mach dir keinen Kopf, du behälst auch deinen Job, je nachdem, wie lange dein Vertrag geht.
Habe auch die Arbeitsstelle gewechselt(beim selben Arbeitgeber) und habe grade mal 2 ganze Tage dort gearbeitet, als ich Erfahren habe, das ich ss bin. So ist das nunmal:-)

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Und wie sieht das bei einer Berufsvorbereitung aus? Da bekommt man ja Bab. Wird das auch weitergezahlt, wenn man im BV ist?

lg

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Danke für die Antworten.
BV= Beschäftigungsverbot, habe ich auch schon abgegeben.
Habe auch gerade mal mit der KK telefoniert und geb die Info gerne weiter:
Egal, wie lange man im neuen Job war, das aktuelle Gehalt wird weitergezahlt und der AG kann sich das dann von der KK erstatten lassen.
LG