Muss mein Chef mich wieder einstellen nach Elternzeit?

Hey Mädels.....

Bin gerade echt sauer und heule nur allerdings vor Wut auf meinen Chef.
Bin heute bei 6+3 und habe Bv weil ich in einer Tankstelle vollzeit arbeite. gerade habe ich mit meiner Arbeitskollegin und Freundin telefoniert und die hat mir erzählt das mein Chef zu ihr gesagt hat das er jetzt ne andere Vollzeitkraft einstellen will,da meinte sie ja aber wenn die Sasse nach elternzeit zurück kommt was dann? da meinte er er müsste mich nicht zurück nehmen. dann kann er mich kündigen und ich hätte pech. er müsste mir die Stelle nicht frei halten. weil er ja n Kleinbetrieb hat.

Weiss einer von euch ob das Stimmt?

Sorry für das #bla aber bin echt aufgebracht und musste euch mal sofort fragen....

LG sasse

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Der muss dich nach der Elternzeit wieder nehmen und so weit ich weiß kann er dich erst dann nach 4 Monaten wieder kündigen.
Musst aber nochmal beim Arbeitsamt nachfragen, da bin ich mir nicht ganz sicher.

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http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/07/05/kundigungsschutz-nach-der-elternzeit/

Hab da was gefunden.

Es geht wohl doch das er dich kündigt aber da muss er auch seine Frist einhalten.

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Nein, er kann Ihr am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit unter Einhaltung der gültigen Frist kündigen.
Kündigungsschutz besteht im Kleinbetrieb nicht und der Kündigungsschutz gem. Mutterschutzgesetz endet dann.

Gruß,

W

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Wie es da bei Kleinbetrieben aussieht weiss ich leider nicht, aber allgemein heisst es ja immer in Schwangerschaft und Elternzeit kann man nicht gekündigt werden.
Und wenn du einen unbefristeten Vertrag hast, dann muss er ja auch einen Kündigungsgrund haben, selbst wenn er dir direkt nach der Elternzeit die Kündigung geben würde, welcher Kündigungsgrund soll denn da drauf stehen, weil du schwanger warst und Elternzeit hattest????

Er hat allerdings ja die Möglichkeit die neue Kraft halt nur für die Zeit, wo du nicht da bist zu beschäftigen, also, bis zum Ende deiner Elternzeit, und danach kann er ihren Vertrag auslaufen lassen und dich ja wieder einstellen

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Im Kleinbetrieb braucht er die Kündigung nicht begründen.

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Hallo Sasse,

also ich kann deine Wut verstehen, aber bleib ganz ruhig. Dein Chef kann dich nicht einfach Kündigen.

Da ich zu meinem Chef ein sehr gutes Verhältnis habe, weiß ich ungefähr die Rechtslage. Wie viel Angestellte hat dein Chef denn?
Meiner hat keine 10 Angestellten, das heißt er hat nochmal ganz andere Auflagen, wie ein großer Betrieb. Er hat mir damals gesagt, das er mich mindestens wieder ein Jahr einstellen muss, bevor er mich Kündigen darf.( Was er aber Gott sei Dank nie machen würde!)

Jetzt ist es aber so, das ich in der Gastronomie arbeite. Da gibt es zum Teil wieder ganz andere Gesetze.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann ruf doch einfach mal da an und frag sie um die Rechtslage.

Was die neue Vollzeitkraft betrifft. Das darf er allerdings. Aber er muss der Vollzeitkraft bekannt geben, das sie nur eine Vertretung für dich ist und darf sie dann auch nur Befristet einstellen.

Lg Maren und bleib ganz ruhig! Es gibt leider immer wieder solche Affen als Chefs.

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Er kann dich am ersten Arbeitstag nach der elternzeit natürlich kündigen, muss dich dann aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (da weiß ich nciht, was ihr vereinbart habt) trotzdem normal weiter bezahlen.

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Hej,

Du hast auch in einem Kleinbetrieb nach der Elternzeit 4 Monate Kündigungsschutz. Danach darf er Dir zwar eine Kündigung aussprechen, aber auch diese darf in einem Kleinbetrieb nicht gänzlich gegen die Grundgedanken des Grundgesetzes und des 242 BGB verstoßen. Interessant dazu: http://www.rechtsanwalt-axel-dietrich.de/kuendigungsschutz-im-kleinbetrieb.html

Liebe Grüße

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Die 4 mon. Kündigungsfrist gilt nach Entbindung, nicht nach Elternzeit.

Gruß,

W

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Natürlich stellt er jetzt eine Vollzeitkraft ein, wer soll denn sonst Deine Arbeit machen wenn Du im BV bist?

Und ja, NACH der Elternzeit kann er Dir kündigen und da es sich um einen kleinen Betrieb handelt hat er es da auch einfacher, aufgrund anderer Auflagen!

LG