Hallo ihr Kugligen,
ich wollte mir nun doch mal Luft machen, weil es einfach unglaublich ist in was für einer Situation ich mich grade befinde!
Ich dachte immer wir leben in einem Sozialstaat!!!
Also meine Situation ist folgende:
Mein befristeter Arbeitsvertrag endete am 30.08. Ich hatte noch Resturlaub durch BV, der mir ausgezahlt wurde. Das Arbeitsamt zahlt mir nun deshalb kein Geld und versichert mich nicht, da ich ja mit der Urlaubsauszahlung bis 23.09. versorgt bin. Seit 11.09. bin ich in Mutterschutz. Der Krankenkasse fehlt aber die Berechnungsgrundlage für MuSchuGeld, da ich weder arbeite noch ALG 1 beziehe. Auch sie können mich deshalb nicht krankenversichern.
Versichert war ich nun von 01.09. bis 01.10. über den vorübergehenden Leistungsanspruch!
Und nun lebe ich von Luft und Liebe!
Gestern konnte ich wenigstens beim AA erreichen, dass sie alles nochmal prüfen, da ich doch eigentlich auch auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten kann. ODER???
Die KK prüft irgendwelche Kulanzregeln!
Und nächste Woche kommt mein Sohn per KS zur Welt!
Was für ein Horror! Habe Ende letzter Woche nur geheult deswegen, obwohl ich die letzten Tage meiner SS genießen wollte!
WEIß IRGENDJEMAND RAT????
Sternschnuppe (eigentlicher ET 23.10.) KS-7
Horror: Arbeitsamt und Krankenkasse: nicht versichert und kein Geld
hol dir von deinem zuständigen amtsgericht einen beratungshilfeschein und geh zu einem anwalt.. der stellt einen antrag auf einstweilige anordnung.. so kann das ja nicht gehen.. weiß nicht, warum dir das arbeitsamt nicht zahlt.. wäre das noch alg I oder alg II ??
lg monsterchen (wird wohl auch ein ks in buch :)
Schau mal hier!Da bekommst du alle nötigen Infos darüber was du tun kannst,was dir zusteht usw.
http://hartz.info/index.php
Ich bekomme kein Hartz 4, sondern wenn ALG1!
Habe doch die letzten Jahre gearbeitet und auch nicht schlecht verdient.
Außerdem arbeitet mein Freund ja.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich auch und werde spätestens Ende der Woche einen Anwalt hinzuziehen.
Trotzdem versaut mir der Streß meine Restschwangerschaft!
Das macht nix......dort kannst du alle Fragen stellen,die du gern beantwortet hättest!
ja das glaub ich.. aber wenn du alg I bezugsberechtigt bist, müsstest du ab dem ersten tag nach ende des arbeitsverhältnisses auch von dort geld bekommen, das sollte auch für den zeitraum des beschäftigugnsverbotes gelten.. ist zumindest meine rechtsauffassung, die auch von unserer kanzeli vertreten wird.. und die einstweiligen anordnungsverfharne haben wir meines wissens gewonnen... die hauptentscheidungen ruhen bis zur entscheidung des bundessozialgerichtshofes.. also.. geh lieber gleich zum anwalt.... dann kümmert sich der.. und du kannst es soweit es geht.. aus der hand geben..
drücke dir die daumen.
lg monsterchen
Hallo,
so einen ähnlichen Fall hatte ich damals in der ersten SS auch.
Ich war bis zum Ende der Probezeit beschäftigt und wurde dann entlassen. Ich bin dagegen gerichtlich angegangen, da es noch diverser andere Gründe gab und mein Arbeitsvertrag lief weiter, bis zur nächsten Instanz.
In der Zwischenzeit wurde meine Tochter damals per KS geboren und ich verlor dann die zweite Instanz und ich wurde wieder rückwirkend zum Ende der Probezeit gekündigt. Also, 5 Monate waren das, wieder zurück.
Mein Glück war nur, dass ich damals beim ersten Mal, am Ende der Probezeit mich schon Arbeitslos/suchend gemeldet hatte.
Sonst wäre ich in den 5 Monaten die ich rückwirkend wieder gekündigt wurde, nicht krankenversichert gewesen. Und hätte somit alle Krankenhauskosten zahlen dürfen, inkl. dem Kaiserschnitt. Man, ist mir damals ein Felsbrocken vom Herzen gefallen.
Und mein zweites Glück war auch, dass meine damalige Firma eine bestimmte Frist total versäumt hatte, mein Verdienst + Mutterschaftsgeld rückwirkend zurück zufordern.
LG, Steffi
Arbeitssuchend habe ich mich ja gemeldet und den kompletten Antrag auch eingereicht! Ich habe auch noch über 3 Wochen Zeit um in Widerspruch zu gehen!
Aber mal ehrlich, dass kann doch nicht sein oder?
Du solltest den Kaiserschnitt selbst finanzieren???
Das kostet doch ein Vermögen, oder?
Naja, ich war quasi in der Zeit nicht mehr krankenversichert. Und somit hätte ich ihn selber zahlen sollen. Ich war sooooo froh, dass ich es nicht brauchte.
Zumal ich ja zu dem Zeitpunkt nicht viel Glück hatte. Kündigung und vom AA abhängig zu sein, alles beides nichts Schönes.
Aber dann müsstest Du doch auch krankenversichert sein, Du hast den Antrag vollständig eingereicht etc.
Ich hatte damals aber auch noch rechtlichen Schutz gehabt, der mir etwas geholfen hat.
Hallo,
bevor du dir überlegst rechtliche Schritte einzuleiten, schau lieber erstmal, ob es zum Erfolg führen würde. Ich denke als Hochschwangere brauchst du den Stress nicht auch noch, oder? Schade das du dich vorher nicht erkundigt hast, schau mal Merkblatt 1, welches du ausgehändigt bekommen hast (bei deiner Arbeitsuchendmeldung)auf Seite 50 nach. Von daher wird ein Einspruch oder rechtliche Schritte nicht viel Sinn machen.
Bei der KK mal nachgefragt was man da jetzt machen könnte? Oder bei der ALGII-Stelle nachgefragt ob die deine Versicherung übernehmen??
Ansonsten viel Glück das jemand deinen Widerspruch wohlwollend prüft.
Gruß
Sunny
Natürlich habe ich mich vorher erkundigt!
Alles laut Merkblatt befolgt und der AA auch alles gemeldet, dass ich noch Urlaub ausgezahlt bekomme, auch habe ich mich rechtzeitig arbeitslos gemeldet!
Sie zahlen und versichern ja nur nicht, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe! Von daher ist entscheidend, ob ich auf den Mutterschutz vor der Geburt auch verzichten kann!!!???
Ich will ja kein Geld vom 01. bis 23.09., sondern ab 24.09.
Ich rate dir dringend,dich unter dem Link schlau zu machen,den ich dir gepostet habe!
Ja, natürlich kannst du auf den Mutterschutz verszichten, du teilst dem AA also einfach mit, dass du dich arbeitslos meldest und bist und bis mindestens nächste Woche arbeitest.
Problem ist, das das wahrscheinlich nicht rückwirkend geht!
Günstig wäre es letzte Woche was zu machen und nicht nur zu heulen!
Ich habe letzte Woche alle Hebel in Bewegung gesetzt!
Aber gut, wahrscheinlich hättest du an einem Freitag nachmittag mehr erreicht!
Also erstmal ist Freitag ja nicht die ganze Woche und wenn dann wäre ich gestern gleich zur Agentur für Arbeit gefahren, weils der nächste Werktag ist und du somit dann nachträglich fürs Wochenende dich auch noch arbeitslos melden kannst, telefonisch hättest du ihnen das aber auch Freitag schon mitteilen können!
Unabhängig davon welche Hebel du in Bewegug gesetzt hast, um ALGI z erhalten, musst du persönlich nach der Abmeldung erscheinen!
DAs scheinst du aber nicht getan zu haben, damit machst du dir alle Chancen zu nichte!
Juhu,
ich habe gerade bei meiner Krankenkasse angerufen und sie zahlen Mutterschaftsgeld und logischerweise auch die Versicherung, da mein KS am 12.10. ist und somit mein Mutterschutz beginnt, als ich eigentlich noch ein Beschäftigungsverhältnis hatte.