Frage wegen BV / Ärztliches Attest

Hallo ,

ich hatte zwar heute Mittag schon einmal wegen dem Thema gefragt aber irgendwie bin ich mir da immer noch nicht so ganz sicher.

Ich hab heute von meinem Neurologen ein "Ärztliches Attest" bekommen mit folgendem Inhalt :

Ärztliches Attest

Zur vorlage beim Arbeitgeber

Frau ... befindet sich wegen ... in fachärztlicher Behandlung. Darüberhinaus besteht eine Schwangerschaft (derzeit 19.SSW). Da die vorliegende Erkrankung und die Arbeitsumstände Frau ... sehr belasten ist es notwendig, dass Frau ... ihre berufliche Tätigkeit nicht weider aufnimmt, mindestens bis Ende der Schwangerschaft. Ansonsten wäre mit einer weiteren Gefährdung ihrer Gesundheit und negative Auswirkungen auf ihre Schwangerschaft zu rechnen.

Datum / Stempel vom Arzt und Unterschrift

Jetzt steht ja in diesem Schreiben bzw. Attest nichts von einem individuellen Beschäftigungsverbot oder dem Mutterschutzgesetzt. Ist das jetzt trotzdem eins oder kann mein Arbeiitgeber sagen " okay super... ist okay aber eine Lohnfortzahlung machen wir nicht!"

Ich bin mir da echt total unsicher, weil der Arzt heute auch noch meinte, dass ich ja dann schauen muss wie ich meinen Lebenunterhalt bestreite und dass ich zusätzlich zu diesem Schreiben noch einmal eine Krankmeldung bräuchte. Ich muss aber dazu sagen, dass er schon meinte, dass er noch nie etwas von einem BV gehört habe und saich absolut nicht auskennt.

Wäre schön, wenn ihr mir da nen paar Informationen geben könntet oder hier eventuell sogar ein paar Frauen unter uns sind, die z.B. Personaler sind und sich da genau auskennen.

Liebe Grüße Franzi

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Hallo,

mit diesem Attest würde ich meinen Frauenarzt aufsuchen, auf Grund dessen kann dieser Dir ein BV geben.
Für mich hört es sich nicht an wie ein BV, sondern wie eine Einschätzung, das habe ich ebenfalls von einem Neurologen bekommen, dieser Brief ging an meine Frauenärztin und die schrieb mir ein BV aus.

Ich drück Dir die Daumen.

alles liebe anu

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huhu,

ich glabue nicth dass, das dein AG anerkennt. ich habe gestern ein BV bekommen und da steht alles genau mit paragrafen drinne und so.

wenn du in einem großen untermehmen arbeitest wird dein AG NICHT für ein BV versichert sein. egal, du bekommst dein vollen lohn bis zum mutterschutz. wenn das unternehmen kleiner ist, dann haben die meist ne versicherung die dann den lohn für das BV zahlt. schlussendlich braucht du aber ne bescheinigung mit dem paragrafen zeugs drauf und dann ist das ok alles weitere macht der AG.

LG

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Hallo

das ist so nicht richtig ;)

Auzug aus Wikipedia

Die deutsche Umlage U2 – Mutterschaft ist ein Verfahren für Arbeitgeber zum Ausgleich der finanziellen Belastungen aus dem Mutterschutz. Die Arbeitgeber erhalten durch dieses Ausgleichsverfahren alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet. Dazu werden von allen Arbeitgebern Beiträge - die Umlage - erhoben. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG). Die Umlage U 2 ist seit dem 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber Pflicht. Zuvor waren größere Arbeitgeber von Beitragszahlung und Leistungen ausgeschlossen.

Aus dem U2-Verfahren erhalten Arbeitgeber 100 % der Entgeltfortzahlung bei individuellen Beschäftigungsverboten sowie 100 % der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet. Außerdem erhalten sie während des allgemeinen Beschäftigungsverbotes (grundsätzlich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) den von ihnen ausgezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet. Die Satzungen der Krankenkassen dürfen Regelungen zur pauschalisierten Erstattung der Arbeitgeberanteile vorsehen. Eine Beschränkung der Erstattung wie im U1-Verfahren ist den Krankenkassen nicht erlaubt.

Alles liebe Anu

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Jeder Arzt kann ein BV ausstellen. So wie es sich anhört, ist es schon eins, da der §3 des MuschuG erfüllt ist.
Nur sollte er noch den Paragraphen des MuSchuG einfügen und dies auch als BV deklarieren.




§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter

13 Gesetze verweisen aus 20 Artikeln auf § 3

(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

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Deinem Arbeitgeber würde ich das auf keinen Fall geben.

Den geht überhaupt nicht an, wie es dir geht und wieso du nicht arbeiten kannst. Daher bekommt man ja auch immer beim Krankenschein einen kurzen Teil für den Arbeitgeber OHNE Diagnosen. Arbeite selber in einer Arztpraxis.
Auf dem Beschäftigungsverbot darf lediglich stehen, dass du es jetzt hast bzw. bei einem individuellem, wie lange du max. noch arbeiten darfst.

Lg Sunny mit #stern im Herzen und #schrei Nils im Bauch #verliebt (33.SSW)

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Okay ... super!

Dann geh ich also morgen mit dem Vordruck aus dem Internet (http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/show/1191873/rps-ref543-mus-inf-attest.pdf) und diesem Schreiben von meinem Neurologen zu einer Hausärztin und frage Sie, ob Sie mir das nocheinmal richtig ausfüllen kann, da der Neurologe zwar der festen Meinung ist, dass ein Beschäftigungsverbot von nöten wäre aber leider keine Ahnung davon hat.

Liebe Grüße Franzi