Hallo
Irgendwie blick ich echt nicht durch. Mutterschutz, Elterngeld ....?????
Also ich habe bei meinem ersten Kind (geboren am 05.12.2008) 3 Jahre Elternzeit beantragt.
Die Elternzeit endet also am 04.12.2011! Ich habe in den 3 Jahren Elternzeit nicht gearbeitet. Vor der Geburt des 1. Kindes habe ich Vollzeit gearbeitet. (40 Std./Woche)
Nun bin ich aber wieder schwanger und mein vorraussichtlicher Entbindungstermin ist der 11.12.2011! Wird aber auf jeden Fall vor dem 04.12.2011 geboren, da Kaiserschnitt wegen BEL.
Bekomme ich dann wieder Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und von der Krankenkasse? Wenn ja wieviel?
Oder bekomme ich diesmal nix?
Außerdem frag ich mich ob beim Elterngeld wieder 67% vom damaligen Lohn gezahlt wird oder nur der Mindestsatz von 300 Euro?
Arbeitgeber hat bereits Bescheid über meine 2. Schwangerschaft.
Viele Fragen. Ich hoffe jemand kann mir da etwas helfen.
LG
sunny22w
Habe ich anspruch auf Mutterschaftsgeld? Schwanger in 3 jähriger Elternzeit?
hi sunny,
also, ich kann das jetzt nicht 100% sagen, aber ich bin auch wieder schwanger in Elternzeit und meine Freundin hat für mich recheriert, dass ich wohl 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt 13,00 EUR Mutterschaftsgeld täglich bekomme. Vom AG nichts weil ich ja nicht gearbeitet habe. Das klingt schonmal logisch.
Erziehungsgeld bin ich mir ziemlich sicher, dass wir nur 300,00 EUR kriegen plus Geschwisterbonus 75,00 EUR, weil das Einkommen in den 12 Monaten vorher massgeblich ist und da wir ja nicht gearbeitet haben, wird dann nur der Mindestbeitrag gezahlt.
Hoffe, das stimmt so!
Alles Gute für dich.
Liebe Grüsse Dani
das wär ja heftig wenn man nur den mindessatz bekommen würde... angenommen eine fra war top-viedienerin und bekam den höchstsatz vom elterngeld (1800,00€) wird dann wieder schwanger so wie ihr zwei und die soll dann "nur" 300,00€ bekommen?? das fände ich heftig...
vllt. bekommt man auch 67% vom letzen elterngeld?!?! aber gute frage das würde mich auch interessieren.
LG
Hallo,
also ich habe vor ein paar Wochen bei der Elterngeldstelle angerufen und gefragt wieviel mir denn zustehen würde, da ich das alles auch ziemlich verwirrend finde.
Mir wurde gesagt, dass ich glaub 5 Monate vor Beginn der Elternzeit und 7 Monate während der Elternzeit zur Berechnung des Satzes genommen werden..wenn ich das noch richtig weiss...ihr wisst ja SS-Demenz
Hoffe ich habe jetzt keinen Mist verzapft!! Und wenn ich doch die Monate irgendwie falsch angegeben haben sollte, dann ein dickes
Lg
cuerlysue87
Hi,
ich habe mich dort auch die Tage schlau gemacht, und es sieht wie folgt aus.
Du bekommst für 6 Wochen vor der Geburt und für 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe von 13,00 Euro pro Tag von der Krankenkasse.
Dieses musst Du 7 Woche vor dem ET beantragen, sonst hast Du pech.
Für den Antrag brauchst Du was schriftlich von der FÄ, die wissen dort auch was.
Mutterschaftsgeld bekommst Du leider nur den Mindestsatz von 300 Euro und falls das erste Kind noch unter 3 ist bekommt man bis zum 3. Geburtstag pro Monat noch 75 Euro Geschwisterbonus.
So sieht es leider aus.Bzw. finde ich es auch nicht schlimm, denn man hat ja auch nicht gearbeitet in den letzten drei Jahren und kam auch rum.
Ist bei mir halt auch so, mein Sohn ist etwas über zwei und ich bin immer noch im Mutterschutz, und ich bin froh, das man überhaupt noch was bekommt, wenn man nicht gearbeitet hat.
LG Tetta