Kosten für die Haushaltshilfe

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir Helfen oder ein paar Tipps geben.

Ich leider seit der 5ssw. an einer schweren Hyperemesis (starkes Erbrechen obwohl der Magen leer ist) Ich war in der 5.ssw. für 1 Woche im KH und in der 14.ssw 2. Wochen in KH.

Insgesammt habe ich seit 11 Wochen eine Haushaltshilfe. Jetzt kommen immer die Briefe von der Krankenkasse das ich pro Tag für die Haushaltshilfe 5- 10 Euro zahlen soll.

Eine Bekannte hat jetzt zu mir gesagt ich brauche nichts für die Haushaltshilfe zuzahlen, weil ich ja schwanger bin und einen Sohn habe erst 1 1/2 Jahre ist.
Ich habe noch keine richtige Rechnung bekommen die KK will das zum schluss abrechenen.

Dann noch eine andere Frage wenn ich das zahlen muss. Kann ich die Kosten für die Haushaltshilfe und den KH aufenthalt bei der KK angeben um diesen Kosten höchtbetrag zu erreichen.

Ich hoffe ihr Wisst was ich meine#schwitz

Ich sage jetzt schon mal Danke und einen schönen Sonntag noch.
#winke

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Hallo,

hat dein Arzt dir die Haushaltshilfe verordnet?? Wenn nein, dann solltest du dieses schnellstmöglich nachholen, denn erst dann übernimmt die KK die Kosten dafür.

Wenn ja, dann musst du jeden Tag wirklich € 5,00 oder € 10,00 Selbstbeteiligung zahlen. Da ist es egal, ob du ein Kleinkind hast und schwanger bist. Das ist auch völlig rechtens. Solltest du eine Privatperson als Haushaltshilfe beauftragt haben, zahlt die Krankenkasse (ich glaube das waren € 5,00 die Stunde) dir das Geld aus und du musst die Hilfe bezahlen. Den täglichen Eigenanteil behalten sie dann gleich ein.

Solltest du einen Pflegedienst beauftragt haben, rechnet dieser mit der Krankenkasse ab und du bekommst eine Rechnung über deinen Eigenanteil.

LG

Melanie

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Danke für deine Antwort.

Ja ist vom Arzt verschrieben.

#winke

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Da die Verschreibung aufgrund der SS ist , ist es zuzahlungsfrei!

LG

Gabi

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Hallo

Ich hatte in der letzten Schwangerschaft für drei Monate eine HH und habe nichts dazuzahlen müssen. Sie wurde mir vom FA verordnet. Sind bei der AOK

LG Iris

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Hi,
bei schwangerschaftsbedingten Problemen muss man während der Schwangerschaft weder für die HH noch für den KH-Aufenthalt die Eigenbeteiligung bezahlen.

Ruf bei deiner KK an und kläre das, ich würde nicht warten, bis die Endabrechnung folgt (wer weiß, vielleicht hast du dann anderes im Kopf als Diskussionen mit der KK).

Der Höchstbetrag gilt ansonsten für alle Zuzahlungen zusammen, darunter fallen auch Rezeptgebühren. Der beträgt normalerweise 2% vom Bruttoeinkommen des Jahres, bei Verheirateten zählt das Familieneinkommen (wobei da die Zuzahlungen von beiden berücksichtigt werden, wenn beide gesetzlich versichert sind).

viele Grüße
miau2

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Das stimmt leider nicht, für den KH-Aufenthalt muss man ind er Schwangerschaft sehr wohl zuzahlen, nur bei der Entbindung nicht.

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Korrekt, ich mußte auch zu meinem KH-Aufenthalt zuzahlen und war auch wg starkem Erbrechen drin!
Umsonst gibts nix mehr! Leider!

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Ruf die KK an und weise sie darauf hin, dass es eine schwangerschaftsbedingte HH ist, die ist zuzahlungsfrei.