Hallo ihr lieben,
ich habe bezüglich des Elterngeldes fragen :
Ich bekomme seit dem 20.6 Krankengeld wegen des Bandscheibenvorfalls. Ich hab ihn nicht wegen der SS sondern war schon vorbelastet.
Wird das Krankengeld statt des Lohnes gerechnet?? Und wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld?? da wird ja die letzen 3 Monate gerechent, auch das Krankengeld???
Ich habe vorraussichtlch ET 15.12.
Ich würde bis wenn unsere Maus pünktlich kommt bis einschliesslich 9.2. Mutterschaftsgeld bekommen und danach Elterngeld, richtig?? Wie lang gibt es dann Elterngeld?? Bis zum8.2.13?? oder Nur bis zum 14.12.12?? Was ja dann kein Jahr wäre..
O man bin verwirrt
elterngeld trotz krankengeld??
da die letzten drei Monate zählen, wird beides nach deinem Krankengeld berechnet.
Und das Mutterschaftsgeld wird dem Elterngeld zugerechnet, also ist es mit dem Geburtstag deines Kindes vorbei mit Elterngeld und dann wie du sagst kein Jahr...
Aber das ist eben so, wie das Elterngeld ja steuerfrei ist, bei Verheirateten nur als Zugewinn zählt und dadurch den Steuersatz des Arbeitenden Partners erhöht....
LG Nicole
Hallo
war auch seit Januar2011 bis September2011 im Krankengeldbezug. Habe jetzt bei der Elterngeldstelle angerufen und mich erkundigt,wegen der Berechnung des Elterngeldes. Wenn die Krankschreibung nicht Schwangerschaftsbedingt war, bekommt man den Mindestbetrag von 300,00€...Das heißt das Krankengeld wird NICHT als Gehalt/Lohn angerechnet.
Lg Isabell mit Maya(3) & Joel ET-10
Das ist Blödsinn! Mutterschaftageld wird nicht nach dem Krankengeld berechnet sondern nach dem EInkommen davor.
Elterngeld berücksichtigt das Krankengeld auch nicht, sondern sagt, für diese Moante gabs kein Einkommen, rechnet also mit 0 Euro!
Die Monate, die du Krankengeld bezogen hast werden leider mit 0,- Euro gerechnet. Wäre es eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung gewesen, wäre man zeitlich die entsprechenden Monate bei der EG-Berechnung zurückgegangen und du hättest keinen Nachteil.
Ob du nun nur die 300,- Euro Mindestsatz bekommst oder doch mehr hängt davon ab, wieviel du in den restlichen Monaten ohne Krankschreibung verdient hast. Rechne die Monate, die du nicht krank warst netto zusammen und teile durch 12, dann siehst du,was "übrig" bleibt.
Wie das mit dem Mutterschaftsgeld aussieht, weiß ich nicht genau. Ich meine da bekommt man dann nur einen bestimmten Prozentsatz seines eigentlichen Gehalts.
Ich würde einfach mal bei deiner KK und der EG-Stelle anrufen und nachfragen. Mir hat man da immer sehr gut weiterhelfen können, wenn mal was unklar war!
Mutterschaftsgeld wird von dem Gehalt vor dem Krankengeld gezahlt, Elterngeld sagt, Krankengeld ist kein Einkommen, somit werden 0 euro berücksichtigt für die Zeit.
Wenn du von November 2010 bis 20.6. mehr als 4500 Euro insgesamt verdient hast, sprich mehr als 600 Euro monatlich, dann gibts mehr als 300 Euro Sockelbetrag.