Hallo,
bin privat Krankenversichert, weil selbstständig, bei der Debeka.
Bis jetzt hatte ich kaum irgendwas, bis auf einen gelegentlichen Arztbesuch und eine Bauchspiegelung. Da hat mit der Kostenübernahme alles gut geklappt. Die OP wurde direkt vom Krankenhaus mit der Kasse abgerechnet und gut.
Jetzt bin ich schwanger.
Wie sieht das bei den privaten mit der Übernahme von Hebammen aus?
Muß ich die Entbindung irgendwie speziell anmelden? Meine letzte OP war ein Notfall und da wurde das nachträglich geklärt.
Kind wird ja dann sicherlich auch privat versichert werden müssen. Was muß ich da beachten?
Nächste Woche bin ich 12. SSW und wenn bei der Untersuchung dann auch wieder alles schick ist, wollte ich meine KK mal kontaktieren.
Vielleicht kann mir aber jemand jetzt schon Tipss geben an was ich denken muß bzw. wo ich nachhaken sollte.
Herzlichen Dank
Private Krankenversicherung - Leistung in SS
Naja, ich bins auch, aber inwieweit bei dir usw. hängt ja von deinem abgeschlossenen Vertrag ab, deswegen nützt es dir auch nix, wenn ich dir sage, dass bei mir die Hebamme übernommen wurde.
Entbindung muss nicht angemeldet werden, ich habe allerdings kurz vorher bescheid gesagt, da mein Sohn in meine private Kankenversicherung ab seiner Geburt aufgenommen werden sollte. Und da wollte ich bezüglich des Ablaufs sicher sein.
Ich bin Beamtin und daher ist mein Sohn nur 20 % privat versichert, Rest Beihilfe.
Damit hält sich der Beitrag sehr in Grenzen.
Bei dir wäre zu überlegen, ob dein Kind vielleicht auch in die gesetzliche des Partners mit reinkommt usw. (und falls möglich), weil das schon recht teuer ist ein Kind 100 % privat zu versichern.
Hi Du,
bin auch bei der Debeka und hab während der letzten Schwangerschaft auch schon nur gute Erfahrungen gemacht. Die haben sogar das CT-Screening und die Feindiagnostik bezahlt, obwohl das ja keine reguläre Leistung ist. Die Hebammenrechnung reichst du auch einfach ein, gar kein Problem. Ich weiß jetzt nicht genau wie das bei dir ist. Ich bin Beamtin und krieg nur 50 % von der Debeka und 50 % von einer Beihilfestelle. Die Rechnung fürs Krankenhaus war recht happig (über 3000 Euro weil Kaiserschnitt), aber ich hab sie gleich bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle eingereicht und hatte das Geld auf dem Konto bevor die Zahlungsfrist abgelaufen war.
Dein Kind muss nicht zwingend privat versichert werden, wenn der Vater gesetzlich versichert ist, kannst du es auch über ihn versichern lassen.
Hoffe ich hab dir helfen können.
Lg
Nicki
Huhu :)
Ich bin auch bei der Debeka und ich kann mich nicht beschweren es wurde wirklich alles alles übernommen. Sogar die Sonderleistung beim 3D Ultraschall. Wirklich alles! Ich hatte auch von Anfang an alle 2 Wochen FA-Termine da ich eine RisikoSS bin (aber das weiß die KV ja nicht) und immer wurde ein Ultraschall gemacht. Es wurde wirklich alles alles Bezahlt ganz ohne Probleme!
Letzte Woche habe ich bei der Debeka angerufen und habe gesagt dass ich meinen Sohn auch Privat versichern möchte. Bei mir ist es aber so, dass bei mir 80% die Beihilfe übernimmt, ich bin Beamtin und 20% dann KK. Das kostet mich dann im Monat zwischen 34 - 35 Euro für das Kind. Die Debeka sendet dir für die Versicherung des Kindes alles zu!
Also wie gesagt kann mich wirklich nicht beschweren und ich hatte sooooo viele Sonderleistungen und bei mir wurde alles bezahlt.
Liebe Grüße
Linda und Baby-Boy 34SSW
Hallo,
bin auch bei der Debeka und schließe mich oben gesagtem an. Habe dort auch gefragt, wie das ist mit Yogakursen in der Schwangerschaft und sogar die kann man einreichen laut der Geschäftsstelle.
Für die Anmeldung des Kindes hat man 2 Monate Zeit nach der Geburt. Habe aber auch heute gerade schon die Formulare bekommen. Der Beitrag liegt bei ca. 150 Euro, ist natürlich nicht wenig. Allerdings kann man beantragen, dass der Arbeitgeber (in unserem Fall der meines Mannes, der auch bei der Debeka ist), einen Teil des Beitrages fürs Kind trägt, wenn der maximale Arbeitgeberzuschuss von 262,50 Euro/Monat noch nichts ausgeschöpft ist, was ja bei den Männern meist nicht so ist. Wenn der durch das Kind immer noch nicht ausgeschöpft sein sollte, kann man sogar schauen, ob der AG einen Teil deines Beitrags in der Elternzeit übernimmt. Also, auf jeden Fall den maximalen AG-Zuschuss ausschöpfen! Weiß ja nicht, wie das bei euch ist.... mein Mann und ich sind beide nicht selbstständig...
Lg,
DerKnopf (38.SSW)
DAS hängt aber doch alles von den versicherten Tarifen ab.
Beamte beispielsweise haben ja die ganzen B-Tarife.
Kann man also doch pauschal gar nicht beantworten.