Erziehungszeit bei der Rentenkasse anerkennen lassen!!!

Ich wollte hier nur mal die Info geben, dass man bei der Rentenkasse einen Antrag auf Anerkennung der Erziehungszeit stellen muss, sofern man irgendwo angestellt ist!!! (Wie das läuft, wenn man Geld von der Arge oder so bekommt, weiß ich nicht...) Ist man angestellt und geht in Elternzeit, so bekommt man zwar ein Schreiben von der Rentenkasse, dass man ja in Elternzeit sei und das anerkannt würde, aber dieses Schreiben ist KEINE Bestätigung der Anerkennung!

Ich habe das nach der Geburt meines errsten Kindes nur zufällig erfahren, als ich mit meiner Bank Änderungen meiner Riesterrente besprochen habe! Habe dann bei der Rentenkasse angerufen und die sagten mir, wie und was genau ich beantragen muss!
Also, nicht vergessen, sonst habt Ihr in 30-40 Jahren riesige Nachteile, wenn`s um die Rente geht! Rückwirkend geht da nämlich nix! Bis das Kind zwei Jahre alt ist, muss der Antrag gestellt worden sein!

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Huhu

Bei meinem Sohn hab ichs nicht gemacht, da man die Elternzeitbescheinigung braucht
und ich dort aufhörte. Nun bin ich selbständig. Habe aber auch den Brief erhalten,
welcher nicht darauf hinweist, dass man was hinschicken müsste.#aha

Habe eben angerufen und mal nachgefragt, was man hinschicken muss:
Geburtsurkunde vom Kind
Elternzeitbescheinigung (Also Dauer der gewünschten Elternzeit, damit dir wissen,
wie lange man die Rente weiterbezieht ohne zu arbeiten...)

#winke

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Bei mir hat mich die Frau am Telefon durch`s Internet gelotst. Wir kamen dann bei einem Antrag raus, den ich ausfüllen sollte. Den hab ich mir auch als PDF abgespeichert und für`s zweite Kind schonmal ausgefüllt, was man im Vorhinein ausfüllen kann. Unter anderem muß mein Mann da auch unterschreiben, dass er weiterhin arbeiten geht und ich zuhause bin... Dass ich ihm da keine Ansprüche unterschlage!

Ich find das aber mal wieder total bescheuert mit diesem tollen Schreiben! Als ich das bekam, habe ich es abgeheftet und war der Meinung "O.k. die Zeit wird mir nun automatisch anerkannt". Aber nix ist. Hätte ich das nicht zufällig raus gefunden, würden mir dann im Rentenalter mindestens drei Jahre fehlen! Und viele Mütter, denen ich das erzähle wußten das auch nicht...
So kann sich der Staat einiges an Geld sparen, wenn viele Eltern das nicht wissen und auch keinen Antrag stellen!

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Ich hatte das nur mal nebenbei mitbekommen, dachte aber, der Wisch von denen
reicht. Habs durch dich quasi auch erst richtig verstanden und gehört, daher
gleich angerufen.

Komisch nur, dass die nichts von Formular sagte.
Somit reicht das Formular und die Geburtsurkunde?#gruebel Werd dann
auch gleich beide Kinder gemeinsam einschicken. Sollte der 1. nicht mehr
genehmigt werden, so ists wenigstens beim 2. der Fall. Habe nur ein
Nebengewerbe angemeldet, mal sehen, obs klappt.#cool

#winke

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Also ich hab da gerade angerufen und die Dame am Telefon meinte, dass die Frist für Frauen nicht abläuft, theoretisch kann ich das bis zur Rente beantragen. Sie meinte ich Brauch das jetzt nicht machen, weil man sonst ein und den selben Päcken an Anträgen doppelt ausfüllen müsste.

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Mir wurde gesagt, dass es nach zwei Jahren nicht mehr möglich sei, den Antrag zu stellen. Und nachdem ich den Antrag gestellt hatte, bekam ich auch eine Bestätigung der Anerkennung der Zeit, mit dem Verweis, diese mit den Rentenunterlagen und den Sozialversicherungsunterlagen aufzubewahren!
Welche Aussage da jetzt richtig ist, weiß ich nicht.
Ich werde auf jeden Fall beim zweiten Kind wieder diesen Antrag ausfüllen und hin schicken!

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Auf deinen Beitrag habe ich eben (leicht Panisch) mit der Rentenversicherung telefoniert. Also wenn man ganz normal arbeitslos gemeldet ist, oder in Elternzeit (also noch angestellt), also quasi Pflichtversichert, dann muss man das in den ersten 3 Jahren nicht extra beantragen. Dir werden automatisch für jedes Kind 3 Jahre so zugeschrieben, als hättest du gearbeitet und Beiträge eingezahlt. Das geht automatisch. Danach (also vom 3. bis 10. Lebensjahr muss man das extra als Berücksichtigungszeiten beantragen. Aber das macht man wohl erst, wenn das Kind 10 Jahre alt ist, weil man das sonst so oft ausfüllen muss und man wird dann wohl nochmal gesondert von der Kasse angeschrieben.

Extra beantragen muss man das nur, wenn z.B. der Vater die Elternzeit nimmt. Da wird das nicht automatisch gemeldet.

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Na, da sagt anscheinend jeder Sachbearbeiter was anderes!

Wer da jetzt recht hat, bleibt weiterhin offen! #kratz

Aber wie ich schon geschrieben habe, werde ich diesen Antrag auch für unser zweites Kind ausfüllen und an die Rentenkasse schicken. Sicher ist sicher!

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Also bei mir war es so dass bei meiner Scheidung der Rentenversorgungsausgleich erstellt wurde. Und da habe ich automatisch diese Erziehungszeiten eingetragen bekommen. Meine Kinder sind 4 und 8 Jahre alt. Dass mit dieser 2 Jahres Frist stimmt wohl nicht so ganz. Jeder deutsche Bundesbürger bekommt im Alter von 42( ausser er lässt sich vorher scheiden ;-))Post von der Rentenversicherung in der die Unterlagen verglichen und offengelegt werden. Dort wird auch erfragt wer die Erziehungszeiten angerechnet bekommen soll. Ob die Kinder zu diesem Zeitpunkt 2 oder 18 oder noch älter sind, ist egal.

Grüße

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Ich kann halt hier nur schreiben, was mir gesagt wurde. Und dementsprechend verfahre ich dann auch nach der Geburt unseres zweiten Kindes.
Ich will mich halt nicht ärgern, wenn ich irgendwann gesagt bekomme: " Na das hätten sie schriftl. beantragen müssen!"
Und vorallem, was ich schriftlich habe, kann mir so schnell keiner streitig machen! Meine Mutter hatte bei ihrem Renteneintritt dann auch erfahren, dass irgendwas einfach rückwirkend, zum Nachteil der Mütter, geändert wurde. Sie hatte halt auch nie irgendwas schriftliches...

Aber egal. ich dachte einfach, dass ich mal die Informationen weitergebe, die ich bekommen hatte und jeder kann sich dann entsprechend erkundigen...