Hi ihr Süßen,
habe letztens so etwas gehört, dass Männer sich nach der Geburt eines Geschwisterkindes von der Krankenkasse freistellen lassen können. Also während die Frau noch im KH ist.. Stimmt das?
LG, Kiesa
Freistellung für Männer nach der Geburt?
Also ich kenne nur diese 2 Tage Sonderurlaub....
Aber das würde mich auch mal interessieren.
LG Tanja 27+3
Hallo,
leider ist der Sonderurlaub je nach AG geregelt. D. h. es gibt nicht überall 2 Tage. Bei meinem Mann gibt es leider nur einen, aber immerhin mehr als keiner...
Grüße,
mona-lisa 22+2
Also nach meiner Hausgeburt war mein Mann 10 Tage bei mir als Haushaltshilfe beschäftigt
Hi,
eine (gesetzlich) versicherte Frau mit einem Kind unter 12 hat einen anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn sie im Krankenhaus ist. Ob nun zur Geburt oder für eine Blinddarm-OP spielt dabei keine Rolle.
Das kann auch der Mann sein, der für diese Zeit unbezahlten Urlaub nimmt und einen Teil seines Gehalts von der Krankenkasse ersetzt bekommt. Wie viel weiß ich nicht genau (aber deine Krankenkasse sollte das wissen).
Das kann - wie bei uns, mein Mann konnte mit halbwegs eingeschaltetem Verstand keinen Urlaub nehmen - auch eine Haushaltshilfe sein, die das beruflich macht.
Lieber wäre mir schon Verwandtschaft gewesen, aber mit da noch berufstätigen, über 400km entfernt wohnenden Großeltern ist das nicht wirklich einfach.
Ansprüche bestehen allerdings nur für Zeiten, wo das Geschwisterkind nicht in einer Fremdbetreuung ist. Also - überspitzt dargestellt - das KInd aus der Ganztagesbetreuung nehmen für die drei Tage, damit Papa sich mit dem Kind auf Kassenkosten ein paar tolle Tage machen kann - das geht nicht.
Unser Großer war bei Geburt vom zweiten Kind 2,5 und eben noch nicht in der Krippe o.ä. - wir haben für die Zeit meines KH-Aufenthaltes 10 Stunden hilfe am Tag genehmigt bekommen.
viele Grüße
Miau2
Vielen Dank für deine Antwort!
Habe schon bei der KK angerufen und die Unterlagen werden mir zu geschickt, aber meine wichtigsten Fragen hast Du eigentlich schon beantwortet!
Schönen Abend
Naja, die Frage ist ja, wie lange die Kinder in der Krippe z.B: sind.
Mein Mann hat sich ja auch um uns gekümmert, wir waren ja zuhause, aber auch sonst kann es gut trotzdem noch Anspruch auf soviele Stundengeben, dass der Mann nciht arbeiten muss.
Huhu,
ich glaube es sind 70 % seines eigentlichen Lohnes.Bin mir aber nicht 100 % sicher...frag lieber mal bei der KK nach :)
NIcht von der KK sondern der Mann kann als Haushaltshilfe fungieren. Er muss dafür unbezahlten Urlaub beim Ag nehmen und die KK ersetzt bis zu einer gewissen Summe den EInkommensverlust.