Beschäftigungsverbot Urlaub und Überstunden verfallen einfach??

Halli hallo...
ich bin Erzieherin und seit August zuhause, da ich ein Beschäftigungsverbot habe, weil ich keinen Imunschutz gegen Zytmegalie habe. So nun ist es dass ich noch 21 Tage Resturlaub habe und einiges an Überstunden. Heute erzählte mir mein AG ich müsste drauf verzichten, da ich zuhause wäre tun und lassen könnte was ich wollte. Deshalb wäre es klar, dass ich keinen Anspruch auf meinen Resturlaub und auf meine Überstunden habe. Aber ich hatte durch das Beschäftigungsverbot ja gar keine Chancen diese zu nehmen...? Hmm wer wéiss ob das rechtens ist????
Danke lieben Gruss

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das ist nicht rechtens.. habe letzte woche bei meinem Arbeitgeber nachgefragt.. bin auch erzieherin... ich habe vollen anspruch auf stunden und resturlaub..allerdings entweder nach dem mutterschutz und wenn urlaub rum iss geht elternzeit los oder ich beantrage auszahlung..

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Dein Urlaub und deine Überstunden stehen dir zu...

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Kann dir auch sagen, dass das nichts rechtens ist, denn bei uns haben jetzt auch schon 2 gearbeitet, die dann schwanger wurden und Beschäftigungsverbot bekamen.

Die haben Ihren ganzen Urlaub noch bekommen und auch ihre Überstunden. Also ist nichts verloren. Du kannst dir die Zeit frei nehmen oder ausbezahlen lassen. Schließe mich da voll und ganz meiner Vorrednerin an....

LG chrissi mit #ei (4+5) im bauch #verliebt

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Wo kann ich mir denn Hilfe holen, wenn mein Arbeitgeber sich weigert...ohne direkt zum Anwalt zu latschen???? Bei der Krankenkasse????

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Manchmal hilft es dem AG die Paragraphen um die Ohren zu hauen und ihm zu sagen das du dir nen Anwalt nehmen wirst wenn du dein Recht nicht bekommst.
Ich schätze im Internet wirst du ne Menge offizielle Infos in die Richtung bekommen, ausdrucken und mitnehmen. Wenn er sich dann noch weigert wird dir nichts anderes übrig bleiben.

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Du solltest dich mit sowas dringend an die Gewerkschaft wenden. Dafür sind sie da!!!

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Urlaub und Überstunden dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden! Entweder man kann sie in Anspruch nehmen oder sie werden ausbezahlt. Ausbezahlen geht aber nur, wenn man keine Möglichkeit hat, die entsprechenden Tage und Stunden zu nehmen, z.B. wenn viel Personal krank ist und man im Betrieb, Kita usw. gebraucht wird oder eben wenn man für längere Zeit ausfällt...
Ich bin auch Erzieherin und hatte in der ersten SS drei Wochen vor Beginn der Mutterschutzfrist einen Krankenschein. Mein Arbeitgeber rief mich an, um mich zu fragen, ob es in Ordnung wäre, dass mir der restliche Urlaub und die Überstunden ausgezahlt würden, da ich ja eh vorhabe mindestens zwei Jahre zuhause zu bleiben. Dem stimmte ich dann zu. Allerdings müssen beide "Parteien" mit dieser Regelung einverstanden sein!