BV als Krankenschwester ... Verlust der Zuschläge???

Hallo ihr lieben.

Frage steht ja schon oben. Ich bekomme ein Zuschlags pauschale, die sich aus den 3 Monaten vor der SS errechnet.

Habe TV-L und habe jetzt gehört von einer Krankenschwester das das BV zur folge hat das diese Zuschläge wegfallen u ich auch nur Grundgehalt bekomme u demnach auch das Elterngeld weniger ist!!!

Bitte hat jemand genaue Infos denn ich soll laut FA bald ein BV bekommen

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kenne mich mit krankenschwestern nicht aus, aber ich habe auch in einem 24h Betrieb gearbeitet.

auf meinem gehaltszettel steht jetzt Zuschlagspauschale. ich meine aber dass man die einklagen kann, sollten sie dir die nicht zahlen.

dein AG holt sich schließlich das komplette gehalt von der KK zurück.

LG Bieni

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also das tsimmt nicht so ganz. du bekommst das netto durchschnittsgehalt mit zuschlägen gerechnet der letzten 3 monate!!! nicht nur das grundgehalt!!!!!!

mach deinem arbeitgeber druck dass du mehr geld bekommen musst!!

drück dir die daumen :-)

bin auch krankenschwester im bv...habe aber sowieso nur ein grundgehalt...also es gab bei mir keine zuschläge, aber ne freundin hatte das und die hat das geld mit zuschlägen bekommen!!!

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Danke für Infos .... Genau ich bekomme ja auch die pauschale u konnte mir nicht vorstellen das ich nur das Grundgehalt im bv bekommen werde

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Also da muss ich dich leider enttäuschen. Arbeite selbst in der Pflege und habe nur noch mein Grundgehalt bekommen. Die Zulagen für Spät-, Nacht-, Wochenenden oder Feiertage entfallen dann wenn du nicht tatsächlich den Dienst absolvierst. Wenn dein AG diese doch zahlen sollte dann nur als freiwillige Leistung, aber keine Pflicht. Denn dieser erhält für dich auch nur das Grundgehalt von der KK.
Berechnungsgrundlage für das Geld was dir im BV zusteht, sind deine Einkünpfte aus den letzten 12 Wochen vor dem BV. Zusatzzahlungen wie Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden auch nicht mitberechnet.
Übrigens wird bei dem Elterngeld dein Einkommen aus den letzten 12 Monaten vor dem MUSCHU berechnet. Davon erhälst du dann entweder 65% oder 67%.

LG
Anja #herzlich+Amy+Emily (55 Tage jung)

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huhu,

beim bv bekommst du den durschnittslohn der letzten 3 monate auch von den zuschlägen....allerdings wird für das elterngeld nur das bereinigte nettoeinkommen herangezogen also das grundgehalt,..ohne nachtzuschlag schicht,-wochennend,.und feiertagszulage,

lg

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genau

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Du bekommst den durchschnitt von den letzten Monaten berechnet, ink. Zuschläge.#winke#baby

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Beim BV Bekommst du dein durchschnittliches Gehalt von den letzten 3 Kalendermonaten vor dem Eintreten der Schwangerschaft und natürlich inklusive der Zuschläge.

Ohne BV bekommst du ja (weil Nachtarbeitsverbot als BV zählt nach dem MuSchG) auch die Zuschläge mitgezahlt, auch wenn du keinen Nachtdienst mehr machen darfst.