Hallo ihr Lieben,
ich googele und googele, finde aber keine vernünftige verlässliche Antwort auf diese Frage, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich bin Freiberuflerin/Selbständig und bin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Habe meinen Antrag auf Mutterschutzgeld auch bereits gestellt und beziehe seit wenigen Tagen offiziell Mutterschaftsgeld.
Jetzt zu meiner Frage - darf ich nun in dieser Zeit der Mutterschaftsgeldbezuges weiter für Kunden tätig sein bzw. Rechnungen stellen, ohne den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu verlieren? Vor der Entbindung darf man ja eigentlich auf eigenen Wunsch weiter tätig sein???
Danke für eure Antworten!
Andrea
Als Selbständige während Mutterschaftsgeldbezug weiter Rechnungen schreiben?
Bin zwar nicht selbstständig, aber bin wie du in der gesetzlichen KK und habe bei meinem ersten Kind auf eigenen Wunsch bis zum ET weiter gearbeitet (war in der Ausbildung und konnte mir keine Fehlstunden leisten). In dieser Zeit habe ich keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld gehabt und nur weiter meine Ausbildungsvergütung bekommen. Theoretisch hast du ja dann auch weiter Einnahmen, wenn du weiterhin arbeitest. Daher denke ich, das du keinen Anspruch mehr haben würdest! Frag doch morgen mal bei deiner KK nach!
LG
Bei der KK wollte ich noch nicht nachfragen um da keine schlafenden Hunde zu wecken. Denke, dass ist vielleicht auch nicht mit Arbeitnehmertätigkeit zu vergleichen, ich erhalte ja auch nur einen Anteil meines durchschnittlichen Nettoverdienstes und nicht das volle "Gehalt", wie das bei einer Arbeitnehmerin im MuSchu der Fall wäre.
Mich interessiert auch, wie das mit Rechnungen stellen aussieht, da ich z.B. noch Rechnungen zu stellen habe, die jedoch Dienstleistungen betreffen, die ich vor dem Mutterschutz erbracht habe.
Du wirst ja bestimmt einen steuerberater haben, den würde ich mal fragen....
WAs hindert dich denn daran, die Rechnugn erst später zu stellen oder erst später zahlen zu lassen?
Und nein, ich würde nicht freiwillig den Mindestsatz Elterngeld nehmen, sondern in allen Monaten reduziert arbeiten, aber die Rechnungen nur gebüdnelt in einigen Monaten stellen und zahlen lassen, in den anderen dann eben mehr Elterngeld beziehen!
Ja, Rechnungen später stellen geht natürlich normalerweise, aber ich müsste jetzt zum Jahreswechsel auch noch Rechnungen stellen, weil die der Kunde in das Geschäftsjahr 2011 hinein buchen will - was mache ich mit denen?
(Elterngeld hätte ich übrigens eh nur einen Anspruch auf 450 Euro, da ist die Differenz zum Mindestsatz leider sowieso nicht so hoch. Rechnungen gebündelt stellen könnte ich zwar theoretisch, aber praktisch zahlen die Kunden wann sie wollen und dann kann ich nur bedingt beeinflussen, wann ich das Geld erhalte ...by the way, aber das ist ja nicht Teil der Diskussion)
Dann stell sie jetzt noch und begründe es damit, dass die Arbeit vorher gemacht wurde vor dem Mutterschutz, falls jemand fragt.