Arzttermine während der Arbeitszeit

Hallo ihr Lieben,

erst einmal ein frohes, schönes und gesundes Jahr 2012 an euch alle!

Habe mal eine Frage an die Beamtinnen aus Hessen.. Steht es einem zu, Arzttermine zu machen, die in der Arbeitszeit liegen? Natürlich nicht immer, nur wenn es aus Gründen der Terminierung nicht anders geht.. Ist mir schon klar, dass man nicht jeden Arzttermin auf den Vormittag legen darf.. Aber dieser eine ging nicht anders.. Es war nichts mehr frei und ich muss in eine spezielle Klinik fahren zur Untersuchung - als pflichtbewusste Beamtin mache ich mir jetzt Gedanken.. Wie seid ihr damit umgegangen? Vielleicht auch die Nicht-Beamten

Danke Eule

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Hi wenn ich richtig informiert bin dann muß dich dein AG wohl frei stellen. Wenn du schwanger bist, hast du bereits besonderen Schutz. Natürlich ist es immer besser die Termine so zu legen das es besser passt.

Bin mir sicher, hier kann dir jmd eine genaue Auskunft geben. Mein AG hat mich immer frei gestellt, ich hatte da Glück.

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Aufgrund der teilweise langen Wartezeiten am Nachmittag habe ich jeden Vorsorgetermin auf den Morgen gelegt. Meistens bin ich dann sogar die erste Patientin.

LG
Butterkeks

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Im Mutterschutzgesetz steht, dass dein AG dich für diese Zeit freistellen muss.

Ich bringe meinem AG immer Bescheinigungen mit, dass ich beim Arzt war und das reicht dann.

Wie soll man auch die Termine anders legen...meine Arbeitszeit entspricht z.B. den Öffnungszeiten meines Arztes.

Liebe Grüße

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das ist es ja.. Habe ja nachmitttags schon früher Schluss, aber bis ich von der Schule zu der Klinik gefahren bin, ist dort eben nichts mehr.. Das ist das Problem.. Und da der Termin kurzfristig gemacht werden musste, konnte ich an meinem halbfreien Tag keinen Termin mehr bekommen.. Ich finde das auch echt nicht toll, also arbeite sehr gerne.. aber was soll machen machen..

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Hi,

ich bin selbst Beamtin und Lehrerin und manchmal geht es einfach nicht anders!!!

Sag einfach der Schulleitung so früh wie möglich Bescheid, damit sie für Vertretung sorgen kann und dann bringst du eine ärztliche Bescheinigung mit, dass du einen Termin hattest. Von Gesetz wegen absolut unproblematisch .... klar, die ein oder andere Schulleitung schaut blöd .... aber das steht dir zu! Unangehnem war es mir aber auch immer .... und da müssen wir durch!

LG
Nicd

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Soweit ich weiß, gilt die Freistellung nur für die Vorsorgeuntersuchung!

Kannst Du nicht einfach Überstunden abbummeln, Urlaub nehmen, etc.?

LG

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schau mal hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__16.html

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Für die Vorsorgeuntersuchungen muss der AG dich freistellen.