Neu angetretener Festvertrag wg Schwangerschaft kündbar?????

Hallo meine Lieben!
Hab nach 2 langen Jahren, ab dem 1.1.12 meinen festvertrag erhalten (um genauer zu sein schon vor 2 monaten den Vertrag erhalten, incl. Personalabtl. Unterschrift..)
Arbeite in Teilzeit 40% arbeite nur an wochenenden, werde jetzt am do 5.1. zum ersten mal (seit meinem Festvertrag) arbeiten, will auch dann also direkt am ersten tag meines festvertrages sagen, dass ich schwanger bin wäre dann 12 plus 2. Arbeite im Krankenhaus als krankenschwester. Meine Frage: Könnten die aus irgendeinem Grund auch immer mir kündigen?? oder sagen, dass Gewerbaufsichtamt muss das klären.....
???
Kann ich am erste Tag sagen, dass ich schwanger bin?
Hat jemand damit erfahrung???Ist sonst jemand direkt im Festvertrag schwanger geworden???Wie ist es bei euch gelaufen? Schonmal vielen dank schonmal für nette Antworten!

gnaz liebe grüße mit zwergi 12ssw#verliebt

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Der Zeitpunkt ist uninteressant, du hast Kündigungsschutz. Da du sobald du die ss bekannt gibst viele Dinge nicht mehr darfs, gerade in der Pflege, würde ich persönlich das im Vorfeld klären und mal die Personalabteilung oder die Stationsleitung informieren.

Denn je nachdem, wie dein Dienst am We aussieht, kannst und darfst du ihn gar nicht ausführen.

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das würde mich auch interessieren da es mei mir ähnlich ist . Nur das ich in meiner zweiten Aubslidung stecke u noch in der Probezeit bin können die mich deswegen kündigen?

liebe Grüße Tamara 5 Woche

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ich weiss allein wg schwangerschaft können die nicht kündigen. Aber bestimmt wg einem anderen Grund...In der Probezeit kann man ohne Begründigung sogar kündigen...wie weit bist du??kannst du nicht bischen warten??also bis nach der Probezeit?#winke

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Googelt doch mal das Mutterschutzgesetz. Das könnte helfen, eure Sorgen zu nehmen.

Allerdings heißen die Gesetze ja auch nicht, dass der AG bzw. Jeder sich daran hält, aber das sind deine Rechte und du kannst dann klagen.

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Also erst einmal herzlichen Glückwunsch zur SS!
Du bist in der SS unkündbar, unterliegst dem Kündigungsschutz! Sie können Dich jetzt nciht kündigen, egal, was sie für Begründungen anführen. Der AG kann aber genauso wie der FA ein Berufsverbot aussprechen oder Dir einen Büroplatz geben oder ähnliches, falls Deine Tätigkeit während der SS laut Mutterschutzgesetz nicht gestattet ist.
Solltest Du eine Probezeit haben, ist auch die damit quasi bestanden, da sie ja nicht länger als sechs Monate dauert und somit in die SS fällt. Sie schließt sich auch nicht an die SS an, da hat der AG dann halt einfach Pech.
Klar kannst Du das direkt am ersten Tag sagen. Eine SS ist nicht einmal ein Grund, einen Vertrag aufheben zu lassen, da der AG kein Recht darauf hat, vorzeitig über eine SS informiert zu werden.

Alles Gute für Euch!
LG