Ich versuche meine Situation zu erklären. Ich habe am 01.06. diesen Jahres bei Hermes angefangen als Paketzustellerin, 3 Wochen später habe ich erfahren dass ich schwanger bin und habe eine ärztliche Bescheinigung abgegeben das ich schwanger bin und nur noch bis 3 kg tragen darf, und darauf hin habe ich die fristlose Kündigung bekommen. Ich bin sofort aufs Arbeitsamt und die haben mich zum Arbeitsgericht geschickt um eine Kündigungsschutzklage einzureichen.Und da mein Arbeitgeber mir gedroht hat meinen Lohn einzufrieren (was er wirklich gemacht hat, habe bis heute noch keinen Cent von ihm bekommen), musste ich Arbeitslosengeld 2 beantragen. Sonst hätte ich gar kein Geld und habe noch einen 5 jährigen Sohn. Und habe mich auch direkt krank schreiben lassen. Im August war dann die Güteverhandlung wo festgelegt wurde, dass die Kündigung nicht rechtens ist und er mein Gehalt an mein Anwalt überweisen muss, was er bis heute nicht hat. Nun hatte ich die nächste Verhandlung dass ich meinen Lohn endlich erhalte (sollte eigentlich am 15.12.2011 drauf sein). Die Krankenkasse wartet auch vergebens auf die Lohnbescheinigung damit sie mir das Krankengeld bezahlen können, da ich seit mitte August Anspruch auf Krankengeld habe. Wenn ich dass dann alles habe muss ich es beim Jobcenter ja einreichen, dann wird das irgendwie verrechnet mit dem was ich von denen bezogen hatte........Nun bin ich seit 30.12.2011 in Mutterschutz wie wird Mutterschaftsgeld berechnet und brauche ich weiterhin nen Auszahlungsschein muß mein Arbeitgeber auch was bezahlen zwecks Mutterschaftsgeld? Und wie wird Elterngeld berechnet? Habe bis 31.05.2011 bei Kaufland gearbeitet und ab 01.06.2011 bei Hermes und seit mitte August bekomme ich Krankengeld und immer aufstockendes ALG2.
Mutterschaftsgeld/Elterngeld/Krankengeld
elterngeld wird meine ich von den letzten 12 monaten berechnet. wenn du im mutterschutz bist müsste der arbeitgeber in der zeit eigentlich wieder bezahlen.
ist ja echt eine blöde situiation in der du bist.
ich habe bei der Krankenkasse angerufen, ob die noch Auszahlungsschein brauchen dann meinte die Dame nein der letzte muß bis 30.12.2011 ausgestellt sein. Und dann bin ich im Mutterschutz aber wieviel Mutterschaftsgeld ich bekomme konnte sie mir nicht sagen. Mein Hausarzt würde mich ja eigentlich noch weiterhin krank schreiben......
müsstest das nettogehalt der letzten paar monate bekommen. einen teil wird die krankenkasse bezahlen, den rest muss der arbeitgeber aufstocken
Hallo,
ganz schön blöde Situation... Bzgl. Elterngeld kann dir wohl am besten die Elterngeldstelle helfen. Es sind ja doch 2 unterschiedliche AG, ALG2 und Krankengeld, die der Berechnung zugrunde liegen- oder auch nicht....
Bzgl. deinem MuSchu müsste dir deine KK doch Auskunft geben können. Normalerweise erhältst du 13 Euro/ tgl. von deiner KK, den Rest vom AG. Ich weiß nicht, ob man im MuSchu Krankengeld erhalten kann oder nicht... Wenn ja, würde ich sagen, bekommst du weiterhin das Krankengeld von deiner KK und nichts mehr vom AG.
Ich würde in jedem Fall vom normalen Gehalt ausgehen und mir dadurch entstandenen Verlust (Krankengeld ist schon mal weniger, ALG2 wird auch noch abgezogen und das Elterngeld ist vmtl. wesentlich niedriger) erstreiten. Denn die Kündigung war ja nicht rechtens und zieht nun diesen Rattenschwanz nach sich....
Auch wenn ich es mich selbst vmtl. nicht trauen würde- ich finde, das ist ein Fall für die Presse. Ist ja nun kein unbekannter AG...
Alles Gute
Danke für Eure Antworten!!!! Die Krankenkasse bekommt schon die Krise, da sich bei denen nur die Auszahlscheine häufen und sie nichts zahlen können, da mein lieber Arbeitgeber denen die Lohnbescheinigung nicht schickt, und ich auch keine Abrechnungen erhalten habe....... Oh man ist das alles kompliziert....(
Keiner kann mir wirklich helfen, Arbeitsgericht nicht, Anwalt nicht Krankenkasse nicht.... Mal angenommen ich habe im MuSchu kein Anspruch auf Krankengeld wie läuft das dann mit dem Arbeitgeber muß ich mich darum kümmern dass er den Rest zahlt?