an die Beamtinnen (wegen Familienzuschlag)

Hallo,
bekommt man als Beamtin noch den Familienzuschlag gezahlt, wenn man in Elternzeit ist?
Ich habe laut dem baden-württembergischen Gesetz nichts Gegenteiliges gelesen, dass man es nicht mehr bekommen könnte....
Grüße
leehta

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Hi, nö, warum auch!
Du bekommst klar Kindergeld. Wenn du wieder arbeitest, gibt's wieder den Familienzuschlag...

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ich hab halt keinen Ausschlussgrund gefunden, aus welchem Grund man es nicht mehr bekommen könnte *g*

Gründe laut Gesetz für den Familienzuschlag:
- verheiratet
- mind. ein Kind, bei dem man kindergeldberechtigt ist

aber es steht nix drin, wann man es nicht mehr bekommt.

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Ein Zuschlag auf dein Gehalt...

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Zu bekommst den FZ als Bestandteil der Besoldung aber während der Elternzeit zahlt dir der Dienstherr keine Bezüge. Somit auch keinen Familienzuschlag. Den bekommst du erst wieder, wenn du aus der Elternzeit zurück kommst und Besoldung bekommst.

ABER: Während des Mutterschutzes glaube ich, bekommst du den FZ schon.

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Hallo,

ich habe kein Familienzuschlag bekommen als ich in der Elternzeit war. Aber dafür mein Mann (ebenfalls Beamter) den doppelten. Wie es bei nur einem Beamten ist, weiß ich leider nicht.

LG Kris