Hallo,
sorry für die evtl. blöde Frage, aber während meiner ersten Schwangerschaft war ich noch Studentin, deswegen hat mich das alles nie betroffen.
Der Mutterschutz beginnt ja nun 6 Wochen vor ET und endet 8 (?) Wochen danach, so weit habe ich es verstanden. Die Elternzeit, die ich beim Arbeitgeber beantrage, ist dann ab wann? Auch ab Beginn des Mutterschutzes oder mit Ende oder aber mit Geburt? Ich kann ja nicht wissen, wann genau das Kind geboren wird.
Ich muss doch jetzt schon angeben, wann ich vor habe wiederzukommen, kann ich das dann noch einmal ändern? Will wahrscheinlich nur 7 Monate zu Hause bleiben, den Rest mein Freund. Er erfährt aber erst Ende August ob sein befristeter Vertrag zum unbefristeten wird. Die Chancen stehen gut, aber unter Dach und Fach ist noch nix. Sollte er arbeitslos werden, will ich, dass er sich lieber schnell einen Job sucht, meiner ist sicherer und ich habe die bessere Ausbildung als er und somit wahrscheinlich bessere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt.
Ich arbeite eh nur 30h/Woche und will das auch weiterhin, d.h. ich kann die Elternzeit relativ lange nehmen (bis zu 3 Jahre?) und dabei wieder arbeiten gehen, oder? Was bringt das, außer Kündigungsschutz?
Ich weiß, die Fragen beantwortet ihr hier ständig. Ich bin schon dankbar, wenn ihr mir einen (offiziellen) Link schicken könntet, dann lese ich mich da selbst ein. Und vielleicht gibt es irgendwo ein Musterblatt, wie der Antrag für den AG aussehen könnte?
Ach und noch was, wann muss ich wie der Krankenkasse Bescheid geben? Zwecks Mutterschutz?
LG und Danke im Vorraus, Bratheinz 22+3
Überschneidung Mutterschutz und Elternzeit
Hey,
Also ich Versuch mal zu antworten... :)
Du musst spätestens 7 Wochen vor Beginn der ez den Wisch deinem Chef geben das heišt du hast ab der Geburt 7 Tage Zeit. Ich würde dann auch abklären ob du auch evtl. Wieder früher kommen kannst.
Du bekommst in der oder ab der 34 SSW vom Frauenarzt ein schreiben auf dem der mutmaßlichen ET steht den gibst du dann bei der Krankenkasse ab und dann läuft das automatisch.
Gib doch mal oben in der suchfunktion ein Stichwort ein vielleicht kommt noch ne bessere Antwort als meine!
Lg
Hallo,
Du musst Deinem AG erst 7 Wochen nach der Geburt offiziell mitteilen, wie lange Du Elternzeit nehmen möchtest. Meist fragt der AG vorher natürlich nach, weil er eine Orientierung braucht, aber Du kannst ja unmöglich wissen, dass Du am Tag XY wieder kommst, wenn Du noch nicht einmal genau weißt, an welchem Tag Dein Kind geboren wird. Daher musst Du die Elternzeit erst 7 Wochennach der Geburt, also eine Woche vor Ablauf des Mutterschutzes (richtig, das sind 8 Wochen nach der Geburt) mitteilen. Man muss das ja nciht ausreizen, sondern kann dies ja auch direkt nach der Geburt machen. Und dann sagst Du Deinem AG, dass Du vom Tag der Geburt bis Tag XY in Elternzeit bleibst. Die Elternzeit beginnt ab der Geburt, ab da beantragst Du es auch bei der Elterngeldstelle, es gibt ja auch Frauen, die gar kein Mutterschaftsgeld bekommen. Da Du es wohl bekommen wirst, wird das Elterngeld eben mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet und Du bekommst die ersten zwei Monate kein Elterngeld, weil das Mutterschaftsgeld höher ist als das Elterngeld. Der Antrag an den AG ist ganz formlos, einfach ein Dreizeiler, das reicht.
Du darfst in der Elternzeit 30 h / Woche arbeiten, das Elterngeld wird dann mit dem Einkommen verrechnet.
Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, bekommst jedoch nur 1 Jahr lang volles Elterngeld oder 2 Jahre lang jeden Monat 50%.
LG
Mmh, seltsam. Meine Beraterin in der Elterngeldstelle meinte zu mir, ich hätte 7 Wochen nach der Geburt Zeit, die Dauer der Elternzeit dem AG mitzuteilen. Jetzt lese ich etwas von 7 Tagen? Bin jetzt selbst verwirrt. Mein AG hat damals auch keinen Stress gemacht.
Wahrscheinlich nehmen die das bei mir auch recht locker, sind noch ein ganz frisches und kleines Unternehmen (erst 1 Jahr alt) und deswegen weiß hier auch keiner so recht, wie das alles ablaufen muss.
Ich befasse mich auch gerade mit Elternzeit, gar nicht so einfach Meine Erkenntnis ist, dass man 7 Wochen VOR Beginn der Elternzeit dem AG gegenüber äussern muss, wie lange man zuhause bleibt. Man muss sich aber nur für die ersten beiden Jahre festlegen.
Ich habe vor, bereits bevor ich in Mutterschutz gehen, meine AG zu erklären, wie ich es machen will. Ich werde zwei Jahre zuhause bleiben. Hier ist der Geburtstag der Stichtag. Da ich das im voraus natürlich nicht wissen kann, sage ich einfach ab Geburtstag des Kindes 2 Jahre. Erziehungsurlaub nehme ich trotzdem drei Jahre, wegen des Kündigungsschutzes und möchte im dritten Jahr dann Teilzeit arbeiten gehen.
Liebe Grüße
Kerstin
Ich habe da auch nochmal eine Frage: Ist der Mutterschutz nicht 8 Wochen nach dem errechneten TErmin zu Ende?
Na wahrscheinlich eher 8 Wochen nach der Geburt, denn was würden sonst Mütter mit Frühchen machen?
Verstehe das jetzt so: Elternzeit beginnt 8 Wochen NACH der Geburt (mit Ende des Mutterschutzes). Man muss 7 Wochen VORHER dem AG Bescheid geben, d.h. man hat NACH der Geburt 7 Tage Zeit.
Ja, das kommt hin. 7 Wochen VOR Beginn der Elternzeit, nicht NACH der Geburt. Aber 7 Wochen stimmte doch.
Nein, der Mutterschutz endet 8 Wochen nach der Geburt, es sei denn, das Kind ist ein Frühchen, dann hat man 12 Wochen Mutterschutz. Der ET meiner Großen war der 18.08.2009, sie wurde am 13.08. geboren, der Mutterschutz endete dann am 07.09.2011, also acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt.
DAs ist falsch, der Mutterschutz endet 8 Wochen nach dem errechneten Termin, wenn das Kind früher kommt! Nur wenn es später kommt 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt.
Ja, das ist richtig. So habe ich das auch gemeint. Bin nicht auf eine "verspätete" Geburt eingegangen, meist kommt die Frage, wie es ist, wenn das Kind eher kommt. Und da man 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz hat, ging ich davon aus, dass dies dann klar ist.
Also bei mir möchte der Arbeitgeber das auch am liebsten noch vor meinem Mutterschutz wissen.
Außerdem hast du den Kopf nach der Geburt bestimmt nicht mehr so frei und erinnerst dich daran, dass du noch einen formlosen Antrag stellen musst.
Aber es stimmt, du solltest spätestens 7 Wochen VOR Beginn der Elternzeit, also 1 Woche NACH der Geburt den Antrag stellen.
Ich hab das einfach so formuliert, dass ich erstmal 1 volles Jahr in Elternzeit gehe und der Beginn sich nach dem tatsächlichen Geburtstermin errechnet. Die Geburtsbescheinigung reiche ich dann ja nach.
Bei Dir wäre es statt 1 Jahr halt 7 Monate.
Danach werde ich erstmal wieder mit Teilzeit anfangen. In welchem Umfang muss ich aber zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht konkretisieren.
Ich muss nur schriftlich bestätigen, dass mir bewusst ist, dass eine Verkürzung oder Verlängerung der hiermit beantragten Elternzeit (bei dir 7 Monate) nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zu ändern ist.
Wahrscheinlich kommt es denen nur darauf an. Damit können sie sich orientieren und wissen zumindest ungefähr wie lange du wegbleibst.
Alles andere kannst du auch später konkretisieren.
DAs ist die schlechteste Variante ein jahr anzumelden, denn danach ist erstmal ein Jahr Elternzeit weg und man kann z.B: nicht Teilzeit in Elternzeit arbeiten!
Natürlich kann man Teilzeit arbeiten. Warum denn auch nicht?
Es gitb keine Überschniedung Mutterschutz und Elternzeit, weil die Elternzeit nahtlos an den Mutterschutz nach der Geburt anschließt!